Betreff
51. Flächennutzungsplanänderung (Östlich Beerbuschweg), überarbeiteter Entwurf
Bezugsvorlagen 2009 0543 (Vorentwurf), 2009 0584 (erster Entwurf), 2009 0584/1 (Anbindung des Kfz-Verkehrs), 2010 0584/2 (Offener Brief und Verkehrsgutachten)
Vorlage
2010 0584/3
Aktenzeichen
61 20 - 51
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

     

Laufende Kosten:

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.    

2.   Der Verwaltungsausschuss

-   stimmt dem Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.07.2010 zu und

-   beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Bezugsvorlage 2009 0584 wurde der erste Entwurf der 51. Flächennutzungsplanänderung (Stand 18.08.2009) in die Beratung eingebracht. Im Verlauf der folgenden Monate wurde insbesondere die verkehrliche Anbindung des neu dargestellten Allgemeinen Wohngebiets beraten (s. Bezugsvorlagen 2009 0584/1 und 2010 0584/2). Diese Abwägungsvorgänge sind zusammengefasst in dem anliegenden überarbeiteten Entwurf der Begründung ergänzt worden.

Dabei wurden die Änderungen und Ergänzungen im Vergleich zum Vorentwurf der 51. Flächennutzungsplanänderung (Bezugsvorlage 2009 0543) weiterhin grau hinterlegt. Außerdem wurden die Änderungen und Ergänzungen im Vergleich zum ersten Entwurf (Stand 18.08.2009, Bezugsvorlage 2009 0584) randlich durch eine Linie gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll zur Durchführung der folgenden Beteiligungsschritte der Öffentlichkeit und der Behörden wieder entfernt werden.

 

Die Planzeichnung der 51. Flächennutzungsplanänderung hat sich gegenüber der ersten Entwurfsfassung vom 18.08.2009 nicht verändert.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans kann nun die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.         


Anlage

-          Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 13.07.2010) mit Begründung.