Betreff
Aktueller Sachstand zur Standortsuche für ein Endlager von hochradioaktiven Abfällen
Bezugsvorlagen: M 2021 1618, M 2022 0197
Vorlage
M 2023 0390
Aktenzeichen
32.032.002
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Deutschland benötigt ein Endlager, um seine hochradioaktiven Abfälle aus der Nutzung der Kernenergie dauerhaft sicher in tiefengeologischen Schichten unterbringen zu können. Das Standortauswahlgesetz (StandAG) gibt den Weg des bundesweiten Suchverfahrens vor.

Im Standortauswahlgesetz wurde festgelegt, dass eine Entscheidung des Bundestags über den Standort für das Jahr 2031 angestrebt wird. Mitte November 2022 wurde bekannt, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH für die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erheblich mehr Zeit veranschlagt als bisher angenommen. Aus diesem Anlass informiert das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in der gesetzlichen Aufgabe als Aufsichtsbehörde und Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung über den aktuellen Stand des Verfahrens und die folgenden Schritte (siehe Anlage).

 

Anlage: Endlagersuche – Infobrief für Kommunen Dezember 2022

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)