Betreff
Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Vorlage
BV 2022 0376
Art
Tischvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

210.000 €/300.000 €

DK 0081 / DK 0082     

Laufende Kosten:

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 210.0000 € im Deckungskreis 0081 sowie den überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 300.000 € im Deckungskreis 0082 (Wirtschaftliche Jugendhilfe) zu.      

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

In der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist im Kalenderjahr 2022 ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen für die einzelnen Hilfearten wie Vollzeitpflegen, Teilleistungsstörungen, stationäre Unterbringungen, Inobhutnahmen, Schulbegleiter sowie ambulanten Leistungen für seelisch Behinderte zu verzeichnen.

Hinzu kommt ein deutlicher Anstieg der Kosten durch Träger von Jugendhilfeeinrichtungen und Abrechnungsanpassungen sowie Zusatzkosten im Rahmen des pandemiebedingten Mehraufwands für die Träger. Aufgrund der hohen Fallzahlen werden die Mittel in den Deckungskreisen der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2022 nicht ausreichen.

 

Es ist daher erforderlich, überplanmäßige Mittel im Deckungskreis 0081 in Höhe von 210.000 € (Erträge und Aufwendungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe) sowie in Höhe von 300.000 € im Deckungskreis 0082 (Einzahlungen und Auszahlungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe) zur Verfügung zu stellen.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bei den Produktkonten 61100.301300 und 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.

 

     

 

(Pollehn)