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Beschlussvorschlag:
1. Der
Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die unten formulierten
Beschlüsse zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss
a) beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-9 „Östlich Beerbuschweg“ einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),
b) stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 8-9 „Östlich Beerbuschweg“ zu und
beauftragt den Bürgermeister, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 8-9 „Östlich Beerbuschweg“ soll die Siedlungsentwicklung im Osten der Kernstadt fortgesetzt werden. Diese Zielsetzung verfolgt auch die am 19.05.2009 eingeleitete 51. Änderung des Flächennutzungsplans.
Direkt im Anschluss an das im Jahr 2006 östlich des Gewerbegebiets am Ostlandring und südlich der Ortschaft Hülptingsen ausgewiesene Wohngebiet ’Südlich Beerbuschweg’ sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplans weitere Allgemeine Wohngebiete ausgewiesen werden. Diese neuen Wohngebiete sollen sich nach Osten bis an die ’Rotdornstraße’ erstrecken. An das bestehende Straßenverkehrsnetz sollen die Wohngebiete über die ’Elisabeth-Hahne-Straße’ und die ’Rotdornstraße’ angebunden werden. Am 17.05.2010 wurde im Bauausschuss ein städtebauliches Konzept vorgestellt, das diese Vorgaben umsetzt.
Der anliegende Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 8-9 wurde aus diesem städtebaulichen Konzept entwickelt. Mit dem Vorentwurf können nun die Verfahrensschritte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.
Anlagen:
- Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 8-9 „Östlich Beerbuschweg“, Stand 01.06.2010,
- Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8-9 „Östlich Beerbuschweg“, Stand 01.06.2010.