hier: Benennung/Entsendung von beratenden Mitgliedern
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Verwaltungsausschuss nimmt von der
Vorlage Kenntnis.
Zu
b) Als Ergänzung zu dem Ratsbeschluss
vom 02.11.2006 werden folgende Personen als beratende Mitglieder für den
1) Ausschuss
für Wirtschaft und Finanzen
Herr/Frau
..............................................................
2) Bauausschuss
Herr/Frau
..............................................................
3) Ausschuss
für Umwelt und Verkehr
Herr/Frau
..............................................................
benannt.
Sachverhalt und Begründung:
Mit dem Ratsbeschluss über die Geschäftsordnung (Vorlagen: 0006/06/16.WP u. 0006/06/16. WP/1) wurden zugleich auch in der konstituierenden Ratssitzung am 02.11. die freiwilligen Ausschüsse (Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen, Bauausschuss, Ausschuss für Soziales und die ausländischen Mitbürger, Feuerwehrausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Verkehr) gebildet.
Über die Vorlage 0011/06/16.WP wurde aufbauend auf den Gruppenantrag zur Neufassung der Geschäftsordnung (Vorlage 0006/06/16.WP/1) festgelegt, dass die Anzahl der zu berufenden ratsfremden Personen in den Ausschüssen grundsätzlich zwei nicht übersteigen soll.
In der Ratssitzung selbst wurden dann durch die Mehrheitsgruppe die ratsfremden Personen namentlich benannt und die jeweilige Ausschussbildung vorgenommen. Die „Mehrheitsgruppe“ hatte jedoch, obwohl ihr entsprechend § 51 Abs. 7 i.V.m. den Absätzen 2 u. 3 NGO die Benennung von jeweils zwei Personen als beratende Mitglieder in den Ausschüssen zusteht, lediglich jeweils eine Person benannt und der CDU-Fraktion die Benennung der jeweils weiteren beratenden Ausschusssitze überlassen.
In der konstituierenden Ratssitzung wurde von Seiten der CDU-Fraktion jedoch noch keine Benennung der Personen für die beratenden Ausschusssitze vorgenommen, weshalb nunmehr zur Vervollständigung der Ausschüsse die Benennung der noch offenstehenden beratenden Ausschusssitze für
1) den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
2) den Bauausschuss und
3) den Ausschuss für Umwelt und Verkehr
vorzunehmen ist.
Der Rat hat gem. § 51 Abs. 5 die sodann vorgenommene endgültige Ausschussbesetzung durch Beschluss festzustellen.