Betreff
39. Änderung des Flächennutzungsplans (Schillerslage "Flachsfeld 2"), Entwurf
Bezugsvorlage: 2009 0636 Vorentwurf
Vorlage
2010 0737
Aktenzeichen
61 20 - 39
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Ortsrat spricht sich für den unter 3. formulierten Beschlussvorschlag aus.

 

2. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.

 

3. Der Verwaltungsausschuss

 

a)     nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-          der in der Zeit vom 30.03.2010 bis 13.04.2010 durchgeführten frühzeitigen Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-          der mit Schreiben vom 25.03.2010 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

und beschließt die in der Begründung, Teil 3, beschriebenen Abwägungsvorgänge,

 

b)     stimmt dem Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.07.2010 sowie der Begründung zu und

 

c)     beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage 2009 0636 wurden der Einleitungsbeschluss der 39. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Vorentwurf beraten. Der Verwaltungsausschuss hat am 16.03.2010 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 30.03.2010 bis 13.04.2010 durch Planauslegung statt. Im Rahmen dieser Beteiligung sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Von den mit Schreiben vom 25.03.2010 beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sich drei zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans geäußert. Alle vorgebrachten Stellungnahmen sind mit Abwägungsvorschlägen versehen worden und in die Begründung, Teil 3, aufgenommen worden.

 

Durch die Stellungnahmen ergaben sich keine Änderungen an der Planung.

Es wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Diese sind grau hinterlegt dargestellt.

 

Mit dem Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes können nun die Verfahrensschritte Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

 

Darüber ist zu entscheiden.

 

Anlagen:

-            39. Änderung des Flächennutzungsplans, Entwurf (Stand 06.07.2010)

-            Begründung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans, Entwurf (Stand 06.07.2010)