Bezugsvorlage 00675/05/2006 Entwurf
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1) Der
Bauausschuss
empfiehlt dem Verwaltungsausschuss
den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2) Der Verwaltungsausschuss
empfiehlt dem Rat den unten
formulierten Beschluss zu fassen.
3) Der Rat beschließt:
a) Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 28.06. bis 12.07.2005 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 16.06.2005 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 11.10. bis 13.11.2006 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 05.10.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
und beschließt die in der Begründung, Teil 3, Abschnitt A und B beschriebenen Abwägungsvorgänge.
b) Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 38. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 23.11.2006.
Der Rat beschließt der Flächennutzungsplanänderung beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom 23.11.2006 und
- die Zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung, Teil 3, Abschnitt C wiedergegeben ist.
Sachverhalt und Begründung:
Die 38. Änderung des
Flächennutzungsplans (Ehem. Entzinnungswerk) erfolgt im Parallelverfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-81 „Ehemaliges Entzinnungswerk“.
Zielsetzung der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets auf dem
früher vom Burgdorfer Einzinnungswerk genutzten Gelände.
Anhand der Bezugsvorlage 00675/05/2006 ist über den Entwurf der 38. Flächennutzungsplanänderung (Ehem. Entzinnungswerk) beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 26.09.2006 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 11.10. – 13.11.2006 und die Unterrichtung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) mit Schreiben vom 05.10.2006.
Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 3 Abschnitt B wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung erforderlich machen.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann für die 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Die Flächennutzungsplanänderung wird dann der Region Hannover zur Genehmigung zugesandt (§ 6 BauGB).
Anlage:
38. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung (Fassung vom 23.11.2006)