Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nachfolgend aufgeführten Beschluss zu fassen. ---------------------------------------------- |
Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt den Inhalt der Vorlage zur Kenntnis und stellt fest, dass die gem. § 89 Abs. 1 NGO vorgeschriebene Unterrichtung des Rates erfolgt ist. |
Sachverhalt und Begründung:
Nach § 40 Abs. 1 Ziff. 8 NGO beschließt der Rat
ausschließlich über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben. In
Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Bürgermeister im Einvernehmen
mit einer Vertreterin oder einem Vertreter nach § 61 Abs. 7 NGO die
Zustimmung erteilen. Der Rat ist hiervon jedoch unverzüglich zu unterrichten. Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zur Höhe von 10.000,00 € liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister (§ 89 NGO i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung 2009). In diesen Fällen soll die Unterrichtung spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung erfolgen. Im Haushaltsjahr 2009 wurde die Leistung nachstehender über- und außerplanmäßiger Ausgaben erforderlich, denen ich zugestimmt habe: Verwaltungshaushalt: HHStelle 00000.400100 - Aufwendungen für Rat und Ehrenbeamte – (Ansatz 130.000,00 €)
HHStelle 11000.600000 Die überplanmäßige Ausgabe wurde durch
unvorhergesehen viele von der Stadt Burgdorf zu übernehmende Bestattungen
notwendig.
HHStelle 36600.603000
Da die im Dezember 2008 erschienenen „Zeitgeschichtlichen Hefte“ aufgrund der großen Nachfrage innerhalb kürzester Zeit ausverkauft waren, wurden aufgrund weiterer vorliegender Vorbestellungen 53 komplette Heftsätze sowie zahlreiche Einzelhefte nachgedruckt. Für den Nachdruck der vorbestellten Hefte war die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.796,10 € erforderlich.
HHStelle 46000.550000 - Unterhaltung Fahrzeug (Jugendmobil) – (Ansatz 4.000,00 €)
HHStelle 62000.661000
Bei den Zinsen für vergebene Wohnungsbaudarlehen ist es im Jahr 2008 zu einer Überzahlung durch eine Wohnungsbaugenossenschaft gekommen. Der überzahlte Betrag in Höhe von 434,46 € war der Wohnungsbaugenossenschaft zu erstatten.
HHStelle 70000.500000
Aufgrund von unvorhersehbaren, zwingend erforderlichen Reparaturen, die insbesondere durch den Ausfall der Kammerfilterpresse, des Rührwerks und der Steuertechnik bedingt waren, mussten überplanmäßige Mittel in Höhe von 9.614,40 € bereitgestellt werden, um den weiteren Betrieb zu gewährleisten.
HHStelle 75000.600000 Da die Haushaltsmittel der Haushaltsstelle
nicht für die Durchführung der Maßnahme ausreichten, wurden weitere 2.650,00
€ überplanmäßig für die Auftragsvergabe benötigt. Eine Deckung war durch entsprechende Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 75000.610000 (Bestattungswesen - Öffentlichkeitsarbeit) und 46010.510000 (Unterhaltung Kinderspielplätze) sichergestellt. HHStelle 75000.718000
Die Regierungsvertretung Hannover hat der Stadt Burgdorf im November 2009 einen Betrag in Höhe von 1.428,99 € für die Instandsetzung des Ehrenmals an der St. Pankratius-Kirche in Burgdorf überwiesen. Damit der Betrag bestimmungsgemäß an das Kirchenkreisamt weitergeleitet werden konnte, mussten bei der o.g. Haushaltsstelle 1.413,60 € überplanmäßig bereitgestellt werden.
Der Gesamtbetrag der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt, die noch der Kenntnisnahme des Rates bedürfen, beträgt 24.398,93 €. Vermögenshaushalt: HHStelle 13000.935100
Da die Haushaltsmittel der Haushaltsstelle nicht für die Beschaffung des vorgesehenen Bootes für die Tauchergruppe ausreichten, wurden weitere 2.000,00 € überplanmäßig benötigt. Die Deckung
war durch eine entsprechende zweckgebundene Zuwendung für das Boot bei der
Haushaltsstelle 13000.368000 (Spenden) gewährleistet. HHStelle 13000.946500
Im Zusammenhang mit der Erschließung der
Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) sollte ein direkter Fußweg vom
Feuerwehrhaus Burgdorf zur FTZ geschaffen werden. Da Haushaltsmittel hierfür
nicht zur Verfügung standen, war die Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Ausgabe in Höhe von 4.350,00 € erforderlich. Die Deckung war durch entsprechende
Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 13000.950000 (Löschwasserversorgung)
und 13000.935000 (Inventar, Geräte) gewährleistet. HHStelle 21030.955000 Für die Erstellung von Fertiggaragen
(einschließlich der Fundamentarbeiten) auf dem Schulhof der
Gudrun-Pausewang-Grundschule standen insgesamt 12.000,00 € zur Verfügung
(Haushaltsrest aus 2008 = 6.500,00 €; Ansatz 2009 = 5.500,00 €). Da das Ergebnis der freihändigen Vergabe bei
12.971,00 € lag, mussten zur Durchführung der Maßnahme 971,00 € überplanmäßig
bereitgestellt werden. Die Deckung war durch eine entsprechende
Minderausgabe bei der HHStelle 46000.946000 (Erneuerung Sanitärräume Haus der
Jugend) gewährleistet. HHStelle 21040.932000 Aufgrund der im Beitragsbescheid festgesetzten
Straßenausbaubeiträge war die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe
von 515,60 € erforderlich. Die Deckung war durch eine entsprechende Minderausgabe bei der HHStelle 88000.932310 (Beiträge – Allg. Grundvermögen) gewährleistet. HHStelle 21040.935000 Auf Wunsch der Schule sollte (von ihren
Budgethaushaltsmitteln) eine Mikrofonanlage für die Pausenhalle beschafft
werden, welche möglichst bis zur Einschulungsfeier installiert sein sollte.
Da die Schule nur im Verwaltungshaushalt über entsprechende Budgetmittel
verfügte, musste die haushaltsmäßige Abwicklung in Form einer überplanmäßigen
Ausgabe erfolgen, wobei ein entsprechender Betrag im Verwaltungshaushalt
gesperrt und über den Jahresabschluss eingespart wurde. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe war
durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
(Haushaltsstelle 91000.310000) gewährleistet. HHStelle 21040.935600 Da die zur Verfügung gestellten Mittel nicht
ausreichten, um die von der Schule gewünschte Ausstattung für die Schulküche
zu beschaffen, wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 3.689,27 € benötigt. Die
zusätzlichen Kosten wurden im Budget der Schule gesperrt und über den
Jahresabschluss eingespart. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe war
durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle
91000.310000) gewährleistet. HHStelle 21040.935700 - Mobiliar für Klassenräume – (Ansatz 3.800 €) Überplanmäßige Ausgabe
247,56 € Da die Haushaltsmittel der Haushaltsstelle nicht für die Beschaffung des vorgesehenen Klassensatzes ausreichten, wurden weitere 247,56 € überplanmäßig benötigt. Die Deckung war durch eine entsprechende Minderausgabe bei der Haushaltsstelle 21040.935110 (Inventar – Mobiliar Lehrerzimmer) gewährleistet. HHStelle 21050.9353100 Da die zur Verfügung gestellten Mittel nicht
ausreichten, um einen von der Schule dringend benötigten Beamer zu
beschaffen, wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 51,60 € benötigt. Die
zusätzlichen Kosten wurden im Budget der Schule gesperrt und über den
Jahresabschluss eingespart. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe war durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 91000.310000) gewährleistet. HHStelle
21060.935130 Da die Haushaltsmittel der Haushaltsstelle
nicht für die Beschaffung des vorgesehenen Mobiliars ausreichten, wurden
weitere 1.739,63 € überplanmäßig benötigt. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe war durch entsprechende Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 21060.935110 (Mobiliar für Klassenräume) und 21060.935200 (Inventar Fachunterrichtsräume) gewährleistet. HHStelle 21400.935600 Auf Wunsch der Schule sollten für die im Jahr
2008 gekauften Wandtafeln zusätzlich noch magnetische Schreibflächen
beschafft werden. Da Haushaltsmittel hierfür nicht zur Verfügung standen, war
die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe war durch entsprechende Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 21400.935200 (Stellwände) gewährleistet. HHStelle 23000.942000 Nach Ausführungsplanung und erfolgter
Ausschreibung lagen die Kosten für die Maßnahme um 7.500,00 € über dem
veranschlagten Ansatz. Gründe hierfür waren u.a., dass die Untersuchung des
Statikers (der erst nach Bereitstellung der für die Gesamtmaßnahme im Jahr
2009 benötigten Mittel beauftragt werden konnte) die Notwendigkeit höherer
Aufwendungen für die Lüftungsinstallation ergab und dass im Zusammenhang mit
der Installation des Fettabscheiders zusätzlich eine Druckerhöhung mit einer
Druckschleife eingearbeitet werden musste. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe war durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 91000.310000) gewährleistet. HHStelle 46010.953000 Da die Haushaltsmittel der Haushaltsstelle
nicht für die vorgesehene Neuanlage des Spielplatzes ausreichten, wurden
weitere 4.100,00 € überplanmäßig benötigt. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe war durch eine entsprechende Minderausgabe bei der Haushaltsstelle 63000.950000 (Restkosten Straßenbau Vorjahre) gewährleistet. HHStelle 46400.988000 Für investive Zuschüsse für freie
Kindertagesstätten und Kinderkrippen waren unter der Haushaltsstelle
46400.988000 im Jahr 2009 insgesamt 99.000,00 € veranschlagt. Aufgrund der
Entwicklung im abgelaufenen Haushaltsjahr wurde die Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.500,00 € erforderlich. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe war durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 91000.310000) gewährleistet. HHStelle 73000.942000 Für die o. g. Maßnahme, die überwiegend im
Haushaltsjahr 2008 durchgeführt wurde, standen insgesamt 25.000,00 € zur
Verfügung. Da die tatsächlichen Kosten bei 25.827,74 € lagen, war die
Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 827,74 € erforderlich.
Ursachen hierfür waren u. a. die Mehrkosten für die Verlegung des
Hausanschlusses durch die Stadtwerke und nicht berücksichtigte Kosten für die
Pflasterung des Türzugangs, der im Rahmen der Umgestaltung des
Schützenplatzes mit ausgeführt wurde. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe war durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 91000.310000) gewährleistet. Der Gesamtbetrag der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt, die noch der Kenntnisnahme des Rates bedürfen, beträgt 33.793,07 €. Ich bitte um Kenntnisnahme. |
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