Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-81 "Ehemaliges Entzinnungswerk", Satzung
Bezugsvorlage Nr. 00675/04/2006
Vorlage
2006 0074
Aktenzeichen
B-Plan 0-81/10
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)   Der Bauausschuss  
      empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten Beschluss zu fassen.

2)   Der Verwaltungsausschuss
      empfiehlt dem Rat den unten formulierten Beschluss zu fassen.

3)   Der Rat beschließt:

a)   Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-   der in der Zeit vom 28.06. bis 12.07.2005 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 16.06.2005 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-   der in der Zeit vom 11.10. bis 13.11.2006 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-   der mit Schreiben vom 05.10.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung, Teil 3, Abschnitt A und B beschrie­benen Abwägungsvorgänge.

b)            Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-81 „Ehemaliges Entzinnungswerk“ in der Fassung vom 23.11.2006 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-   die Begründung in der Fassung vom 23.11.2006 und

-   die Zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung, Teil 3, Abschnitt C wiedergegeben ist.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-81 ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets auf dem früher vom Burgdorfer Einzinnungswerk genutzten Gelände.

Anhand der Bezugsvorlage 00675/04/2006 ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 26.09.2006 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 11.10. – 13.11.2006 und die Unterrichtung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) mit Schreiben vom 05.10.2006.

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 3 Abschnitt B wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen. Auf Anregung der Region Hannover wurde lediglich der Hinweis Nr. 2, der sich auf die durchgeführte Bodensanierung bezieht, um folgende Formulierung ergänzt: Zur Regelung des Umgangs mit Aushubmaterial ist die Untere Bodenschutz­behörde im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan Nr. 0-81 „Ehemaliges Entzinnungswerk“ somit als Satzung beschlossen werden.

 

 

Anlage:

Bebauungsplan Nr. 0-81 „Ehemaliges Entzinnungswerk“ mit Begründung     
(Fassung vom 23.11.2006)