Bezugsvorlage Nr. 00675/04/2006
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1) Der
Bauausschuss
empfiehlt dem Verwaltungsausschuss
den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2) Der Verwaltungsausschuss
empfiehlt dem Rat den unten
formulierten Beschluss zu fassen.
3) Der Rat beschließt:
a) Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 28.06. bis 12.07.2005 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 16.06.2005 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 11.10. bis 13.11.2006 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 05.10.2006 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
und beschließt die in der Begründung, Teil 3, Abschnitt A und B beschriebenen Abwägungsvorgänge.
b) Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-81 „Ehemaliges Entzinnungswerk“ in der Fassung vom 23.11.2006 als Satzung.
Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom 23.11.2006 und
- die Zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung, Teil 3, Abschnitt C wiedergegeben ist.
Sachverhalt und Begründung:
Ziel der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 0-81 ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets auf dem
früher vom Burgdorfer Einzinnungswerk genutzten Gelände.
Anhand der Bezugsvorlage 00675/04/2006
ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss
hat mit Beschluss vom 26.09.2006 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte
öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden
(§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgte die öffentliche
Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 11.10. –
13.11.2006 und die Unterrichtung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) mit
Schreiben vom 05.10.2006.
Die Ergebnisse dieser
Beteiligungsschritte sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 3
Abschnitt B wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Es sind
keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs
erforderlich machen. Auf Anregung der Region Hannover wurde lediglich der
Hinweis Nr. 2, der sich auf die durchgeführte Bodensanierung bezieht, um
folgende Formulierung ergänzt: Zur Regelung des Umgangs mit Aushubmaterial ist
die Untere Bodenschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.
Unter Berücksichtigung der
Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan Nr. 0-81
„Ehemaliges Entzinnungswerk“ somit als Satzung beschlossen werden.
Anlage:
Bebauungsplan Nr. 0-81 „Ehemaliges
Entzinnungswerk“ mit Begründung
(Fassung vom 23.11.2006)