Betreff
Wahl der Schiedsperson und deren Vertretung
Vorlage
2010 0716
Aktenzeichen
32-125-02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

zu a)   Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu b) zu fassen.

 

zu b)   Der Rat der Stadt Burgdorf wählt gemäß § 4 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter Herrn Dieter Rohles zum Schiedsmann und Frau Vera Müller zur stellvertretenden Schiedsfrau für das Gebiet der Stadt Burgdorf. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeiten des Schiedsmannes Herrn Gawronski und seiner Vertreterin Frau Bielinski enden mit Ablauf des 17. Juni 2010. Beide werden sich nicht für eine neue Amtszeit zur Verfügung stellen.

 

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter –NSchÄG- ist es erforderlich, dass für das Gebiet der Stadt Burgdorf die Schiedspersonen vom Rat der Stadt für die Dauer von 5 Jahren neu gewählt werden. Die Wahlzeit beginnt mit der Verpflichtung durch den Direktor des Amtsgerichts Burgdorf.

 

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

 

Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

 

Außerdem soll nach § 3 Abs. 3 in das Amt nicht berufen werden, wer

 

1.   das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

2.   nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.   durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Ablehnen kann die Berufung nach § 7, wer

 

1.   das 60. Lebensjahr vollendet hat;

2.   das Amt während der vorausgegangenen fünf Jahre ausgeübt hat;

3.   infolge Krankheit auf voraussichtlich längere Zeit gehindert ist, das Amt ordnungs­gemäß auszuüben;

4.   aus beruflichen Gründen häufig oder langdauernd von seinem Wohnort abwesend ist;

5.   durch die Ausübung des Amtes in der Sorge für seine Familie besonders belastet wird;

6.   aus sonstigen wichtigen Gründen das Amt nicht ausüben kann.

 

Herr Dieter Rohles wohnhaft Velper Straße 15, 31303 Burgdorf hat sich für das Ehrenamt als Schiedsmann zur Verfügung gestellt. Er ist Vorsitzender des Vorstandes der Hannoverschen Versicherungs-Vermittlung AG.

 

Als Stellvertreterin konnte Frau Vera Müller wohnhaft Röhnweg 2 B, 31303 Burgdorf, gewonnen werden. Frau Müller ist als Verwaltungsangestellte bei der Polizei beschäftigt.

 

Beide Personen erfüllen die an die Berufung geknüpften gesetzlichen Voraussetzungen.

 

Ich empfehle, Herrn Rohles für 5 Jahre zum Schiedsmann und Frau Müller für 5 Jahre zur stellvertretenden Schiedsfrau zu wählen.