Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für den Winterdienst
Vorlage
2010 0709
Aktenzeichen
66 / 20 - Ham
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt gem. § 89 Abs. 1 NGO i. V. m. § 66 S. 1 NGO überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 55.000,00 € bei den Produktkonten 54500.427100 / 54500.727100 (Winterdienst) zu.

 

 

Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zur Kenntnis.  

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Haushaltsplan 2010 stehen unter dem Produktkonto 54500.427100 im Ergebnishaushalt insgesamt 55.000,00 € für den Winterdienst zur Verfügung (Produktkonto Finanzhaushalt 54500.727100). Witterungsbedingt ist es von Beginn des Jahres bis Mitte Februar bereits zu einem Aufwand von rd. 66.000,00 € gekommen. Da davon ausgegangen werden muss, dass voraussichtlich noch bis Ende März weitere Aufwendungen anfallen werden und darüber hinaus auch für die Monate November und Dezember 2010 der Winterdienst sichergestellt werden muss, ergibt sich im Haushaltsjahr 2010 nach derzeitiger Abschätzung ein überplanmäßiger Mittelbedarf in Höhe von 55.000,00 €.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 89 Abs. 1 NGO i. V. m. § 66 S. 1 NGO der Verwaltungsausschuss.

 

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen (Ergebnishaushalt - PK 54500.427100) und Auszahlungen (Finanzhaushalt – PK 54500.727100) ist durch Minderaufwendungen / -auszahlungen bei folgenden Produktkonten gewährleistet:

 

Abwasserabgabe

PK 53800.444100  /

PK 53800.744100

20.000,00 €

Zinsen Kreditmarkt

PK 61200.451700  /

PK 61200.751700

35.000,00 €