Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Ramlingen-Ehlershausen
Vorlage
2010 0707
Aktenzeichen
32-142-05
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

zu a und b):      Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) der Vorlage zu fassen.

 

zu c):               Der Rat beschließt,

 

                       Herrn Heinrich Könecke mit Wirkung vom 16. Juni 2010 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 15. Juni 2016) zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen und

                      

                       Herrn Heinrich Schlumbohm mit Wirkung vom 16. Juni 2010 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 15. Juni 2016) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen

 

                       zu ernennen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeiten des Ortsbrandmeisters Heinrich Könecke und seines Stellvertreters Heinrich Schlumbohm enden durch Zeitablauf jeweils am 15.06.2010.

 

Die aktiven wahlberechtigten Mitglieder der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen haben in der Mitgliederversammlung am 29.01.2010 den

 

bisherigen Ortsbrandmeister Heinrich Könecke, geb. 26.03.1960, wohnhaft Vizestraße 7b, 31303 Burgdorf

 

zum Ortsbrandmeister und den

 

bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeister Heinrich Schlumbohm, geb. 06.02.1954, wohnhaft Ehlershäuser Weg 3a, 31303 Burgdorf

 

zum stellvertretenden Ortsbrandmeister wieder gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Herr Könecke und Herr Schlumbohm sind bereit, das jeweilige Amt wahrzunehmen. Beide erfüllen die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

 

Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.