Betreff
Ausbauprogramm und Vereinbarung für die Erweiterung der Park & Ride-Anlage am Bahnhof Ehlershausen;
Bezugsvorlagen-Nrn.: 568/98 und 00513/00/03
Vorlage
2010 0702
Aktenzeichen
66-Sche/eb
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

s. Pkt. V. Finanzierung

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Ortsrat Ramlingen / Ehlershausen hat von der Vorlage Nr. 2010 0702 Kenntnis genommen und empfiehlt, den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.

 

2.   Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.

 

3.   Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der Erweiterung der Park & Ride-Anlage am Bahnhof Ehlershausen sowie den Abschluss einer Vereinbarung zum Bau, zur Erhaltung und Verkehrssicherung der Park & Ride-Anlage wie in der Vorlage Nr. 2010 0702 dargestellt.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

I.      Allgemeines ( s. Anlage 1)

 

       Der Bahnhof Ehlershausen liegt an der DB-Strecke Hannover-Celle. Die Station wird halbstündlich abwechselnd von der Linie S6 und S7 bedient.

 

       Eine erste Park & Ride-Anlage wurde im Jahr 1980 für 53 Pkw erstellt. Da der Bedarf nicht ausreichte, wurde im Jahr 2003 auf der Ostseite des Bahnhofs, südlich der Kreisstraße K125 der 1. Bauabschnitt der neuen Park & Ride-Anlage fertig gestellt. Es wurden 40 Stellplätze, davon zwei für mobilitätseingeschränkte Parker geschaffen.

 

       Das erhöhte Pendleraufkommen, der Mehrbedarf wurde anhand einer im November 2008 durchgeführten Zählung auf 60 - 80 Stellplätze ermittelt, macht es notwendig, diese Anlage Richtung Süden zu erweitern.

 

II.     Planung (s. Anlage 2)

 

       Die Erweiterung umfasst zwei Bauabschnitte südlich angrenzend an die im Jahr 2003 fertiggestellte Fläche. Der geplante 2. Bauabschnitt verläuft ca. 24 m in südlicher Richtung und wurde bereits im Rahmen der Realisierung des 1. Abschnittes entworfen. Der 3. Bauabschnitt führt zu einer zusätzlichen Erweiterung um ca. 50 m südwärts. Die Breite der Anlage von ca. 32 m wird analog zum 1. Bauabschnitt fortgeführt.

 

       Die Erweiterung der Anlage (2. und 3. Bauabschnitt) führt zur Schaffung von 69 Stellplätzen in Schrägaufstellung. Die Erweiterungsfläche beträgt 2.345 m² und wird über die vorhandene Anlage (1. Bauabschnitt) erschlossen. Der Planbereich wird zur Zeit als extensive landwirtschaftliche Grünfläche genutzt. Nach Realisierung des 2. und 3. Bauabschnittes erfolgt die Zufahrt zu der verbleibenden Grünfläche über die Park & Ride-Anlage. Dem Eigentümer wird ein Wegerecht eingeräumt.

 

 

III.   Oberbau / Deckenaufbau und Querprofil  (s. Anlage 3 und 4)

 

       Der Aufbau der Fahrbahn und Stellflächen erfolgt analog zum 1. Bauabschnitt in Bauklasse V gemäß der anerkannten Richtlinie für Oberflächenbefestigungen in Pflasterbauweise:

 

                   8 cm      Öko-Verbundsteinpflaster, anthrazit bzw. ziegelrot

                   4 cm      Bettung aus gebrochenem Hartgestein 2/5 mm

                 15 cm      Tragschicht aus Hartschotter 0/32 mm

                 23 cm      Frostschutzkies 0/32 mm

                 50 cm      Gesamtaufbau

 

 

       Dieser Aufbau gewährleistet die Flächenversickerung aufgrund des erhöhten Pflasterfugenanteils sowie der Filterstabilität der Schottergesteine. Bei Starkregenereignissen werden die nicht im Pflasterbereich versickernden Abflüsse mittels Quergefälle in seitlich angeordnete Sickermulden geleitet. Die umlaufenden Hochbordanlagen werden demzufolge auf Lücke gesetzt.

 

       Die in Nord-Süd-Richtung als Ringverkehr angelegte Fahrgasse wird in einer Breite von 3,60 m hergestellt. der Ökostein wird in Farbe anthrazit geliefert. Die Parkstände erhalten einen Öko-Verbundstein, Farbe ziegelrot, und werden in 2,50 m Breite erstellt. Regelmäßig werden Mittelinseln mit Baumstandorten angeordnet.

 

 

IV.    Beleuchtung

 

       Die Region plant, die Erweiterung der Park & Ride-Anlage mit 6 zusätzlichen Lichtpunkten auszuleuchten. Hierfür wird voraussichtlich - wie im 1. Bauabschnitt - eine Lichtpunkthöhe von 4,0 m gewählt. Als Leuchte wird stadtseitig die Siteco-Pilzleuchte vorgeschlagen, wie sie derzeit im gesamten Stadtgebiet eingesetzt wird.

 

 

V.     Finanzierung

 

       Der Kostenträger ist die Region Hannover. Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) wurde seitens der Region ein Antrag auf Bewilligung einer Landeszuwendung gestellt.

 

       Die LNVG sieht vor, die Maßnahme im Haushaltsjahr 2010 mit Zuwendungen in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des ÖPNV-Investitionsprogramms des Landes Niedersachsen zu fördern.

 

       Die Baukosten der Erweiterung der Park & Ride-Anlage in Ehlershausen betragen einschließlich Mehrwertsteuer ca. 193.000,00 €.

 

       Nach Abnahme der Baumaßnahme übernimmt die Stadt Burgdorf die Erhaltung und Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht für die Anlage. Für die laufenden Kosten von ca. 3.800,00 €/Jahr für die Straßenunterhaltung wird das Produktkonto 54100.421201 - Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze - herangezogen.

 

       Die laufenden Kosten für die Straßenbeleuchtung betragen ca. 480,00 € (Produktkonten 54501.421200 und 54501.427100).

 

 

VI.    Schlussbemerkungen

 

       Die Straßenbauarbeiten zum 2. und 3. Bauabschnitt der Erweiterung der Park & Ride-Anlage am Bahnhof Ehlershausen werden voraussichtlich im Sommer 2010 beginnen. Bauherr und Auftraggeber ist die Region Hannover.

 

       Vor Beginn der Arbeiten ist zwischen der Region Hannover und der Stadt Burgdorf eine Vereinbarung über den Bau sowie die Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht abzuschließen (s. Anlage 5).

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1     Bestandsplan

Anlage 2     Übersichtsplan

Anlage 3     Lageplan

Anlage 4     Ausbauquerschnitt

Anlage 5     Vereinbarung