(Spielplatz Gärtnerweg)
Bezugsvorlage: 01273/00/2006
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
a) Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten Beschluss zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-09/1 "Im Kreitwinkel" in der Fassung vom 10.11.2007 zu und beauftragt den Bürgermeister mit dem Entwurf des Bebauungsplans die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen.
(Baxmann)
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage 01273/00/2006
ist über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-09/1 "Im
Kreitwinkel" beraten worden. Der Verwaltungsausschuss
hatte mit Beschluss vom 15.08.2006 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Dem entsprechend erfolgte die
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch
Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 29.08. – 12.09.2006 und die
Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom
23.08.2006. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil III
wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Bei der weiteren Bearbeitung des
Bebauungsplanentwurfs wurden keine Änderungen gegenüber dem Vorentwurf
vorgenommen.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 0-09/1 "Im Kreitwinkel" können nun die Verfahrensschritte
Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung
(§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu
entscheiden.
Anlage:
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-09/1 "Im
Kreitwinkel" mit Begründung
(Fassung vom 10.11.2007)