Betreff
Änderung Bebauungsplan Nr. 0-09/1 - Entwurf
(Spielplatz Gärtnerweg)
Bezugsvorlage: 01273/00/2006
Vorlage
2006 0073
Aktenzeichen
B-Plan 0-09/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten       Beschluss zu fassen.

b)   Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-09/1 "Im Kreitwinkel" in der Fassung vom 10.11.2007 zu und beauftragt den Bürgermeister mit dem Entwurf des Bebauungsplans die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen.

 

 

 

 

(Baxmann)

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 01273/00/2006 ist über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-09/1 "Im Kreitwinkel"  beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 15.08.2006 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 29.08. – 12.09.2006 und die Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.08.2006. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung des Bebau­ungsplans im Teil III wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfs wurden keine Änderungen gegen­über dem Vorentwurf vorgenommen.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-09/1 "Im Kreitwinkel" können nun die Verfah­rensschritte Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

 

Anlage:

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-09/1 "Im Kreitwinkel" mit Begründung

(Fassung vom 10.11.2007)