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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt
sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.
2. Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung) / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Seit Juni 2008 werden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen anhand des ‚Erneuerungskonzeptes Beleuchtung’ erneuert bzw. verbessert. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Anlage Teileinrichtung Abschnitt
Albrecht-Thaer-Weg Beleuchtung
Am Katasteramt Beleuchtung
Am Sägewerk Beleuchtung
Am Sande Beleuchtung
Amselstraße Beleuchtung
Delpstraße Beleuchtung
(Bereich Mönkeburgstraße bis zum Wendehammer)
Drosselstraße Beleuchtung
Elserstraße Beleuchtung
Finken-/Meisen-/Sperlingsweg Beleuchtung
Georg-Wilhelm-Weg Beleuchtung
Harm-Wulf-Straße Beleuchtung
Höhenweg Beleuchtung
Lerchenstraße Beleuchtung
Lerchenstraße Beleuchtung
(Stichweg zwischen HausNr. 16/16a)
Nordstraße Beleuchtung
Marris-Mühlenweg Beleuchtung
(Bereich Schillerslager Straße bis Höhenweg)
Marris-Mühlenweg Beleuchtung
(nördl. Höhenweg bis Wendehammer)
Marris-Mühlenweg Beleuchtung
(Stichweg zwischen HausNr. 2c und 4)
Mönkeburgstraße Beleuchtung
(entlang Haus Nr. 89-117 [ungerade])
Schulstraße Beleuchtung
(Bereich Gartenstraße bis zum Wendehammer)
Schulstraße Beleuchtung
(Bereich Gartenstraße bis zur Hann. Neustadt)
Stieglitzweg Beleuchtung
Uetzer Straße Beleuchtung Kleiner Brückendamm/
Immenser Straße bis Vor
den Höfen/Ostlandring
Wacholderweg Beleuchtung
Windmühlenstraße Beleuchtung
Die Vorlage bezieht sich auf die in den Monaten (teilweise) April, Mai und Juni 2009 ausgetauschten Pilzleuchten und Puderdosen bzw. auf die in den Monaten April/Mai 2009 ausgetauschten Kofferleuchten. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese Monate betragen ca. 97.000,00 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 58.000,00 €.
Es fallen für die Stadt Burgdorf für die Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Bereitstellungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.
Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert/verbessert werden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.
(Siehe Vorlagen Nr. 2008 0360, 2008 0433, 2009 0496, 2009 0564 und 2009 0642)