Betreff
Ausbauprogramm "Blücherstraße"
Bezugsvorlage Nr. 2008 0357
Vorlage
2010 0693
Aktenzeichen
642-60-20
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

295.000,00 €

195.000,00 €

54100 787211

53800 787210

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)            Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2) der Vorlage an.

 

Zu 2)            Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Ausbau der „Blücherstraße“ im Abschnitt von der „Heinrichstraße“ bis zur Straße „Am Nassen Berg“ in der sich aus der Vorlage ergebenden Form durchzuführen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Ausbauprogramm „Blücherstraße“ („Heinrichstraße“ bis „Am Nassen Berg“ )

 

I. ALLGEMEINES

 

I. 1 Kanal und Versorgungsleitungen

 

Der vorhandene Mischwasserkanal aus Steinzeug DN 200 wurde in der „Blücherstraße“ im Teilbereich von der „Heinrichstraße“ bis zum „Münchhausenstieg“ im Jahr 1934 und vom „Münchhausenstieg“ bis zur Straße „Am Nassen Berg“ 1953 gebaut. Bei einer Kamerabefahrung im Jahr 2004 wurden Schäden der Schadensklassen 0, I, II und III (kurz- bis mittelfristige Schadensbeseitigung) festgestellt. Des Weiteren wurde eine hydraulische Überlastung (auf Grund zu geringer Rohrdurchmesser) festgestellt. Dadurch kann es zu einer Überstauung kommen. Der Kanal muss in den Anfangshaltungen auf einen Durchmesser von DN 200 auf DN 300 und im weiteren Verlauf von DN 200 auf DN 400 erhöht werden. Eine durchgehende Sanierung mittels geschlossener Bauweise (Inliner) ist deshalb nicht möglich.

 

Außerdem wird der öffentliche Bereich der Hausanschlussleitungen, in der Regel bis zum Hausübergabeschacht, untersucht. Hierbei festgestellte Schäden sollen saniert werden.

 

Die Stadtwerke Burgdorf GmbH plant, die Wasserleitung, die Gasleitung und die Stromleitung einschl. Hausanschlüssen zu erneuern.

 

Wegen der Erneuerung der Versorgungsleitungen sowie der defekten Hausanschlussleitungen empfiehlt es sich, einen Vollausbau der Straße vorzunehmen. Zudem führt ein nicht zu kontrollierendes „Abbrechen der Ränder am Kanalgraben“ zu Oberflächenwiederherstellungsmaßnahmen, die z.T. deutlich umfangreicher ausfallen werden, als sie für die reine Kanaltrasse erforderlich gewesen wären.

 

I. 2 Straße

 

Die „Blücherstraße“ wurde im o.g. Teilbereich 1959 ausgebaut. Der Unterbau besteht im Wesentlichen aus einer Schüttpacklage. Hierauf wurde eine Schotterdecke und eine Schwarzdecke eingebaut. Der Fahrbahnaufbau entspricht keiner standardisierten Bauklasse und erfüllt nicht den technischen Standard. Die Randeinfassung ist in vielen Fällen abgängig und die Höhenlagen sind z.T. zu korrigieren. Zudem weisen die Fahrbahndecke starke Schäden und die Gehwegplatten viele Sackungen auf.

 

Folgendes Ausbauprofil ist vorhanden:

 

- Gehweg Westseite                                                           1,85 m

- Fahrbahn                                                                        6,30 m

- Gehweg Ostseite                                                              1,85 m

 

Seit der Verlegung der Buslinienroute 926 Ende der 80er Jahre wird durch die Blücherstraße kein Busverkehr mehr geführt. Deshalb ist eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4,50 m möglich.

 

Den vorhandenen Bereich habe ich hinsichtlich der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) untersuchen lassen. Die Deckschicht der Straßenausbauproben ist nach den Ergebnissen der umweltgeochemischen Untersuchungen gem. der Vorschrift des NLÖ/NLSTB dem Verwertungsbereich 3 zuzuordnen (der Straßenausbaustoff ist stark mit Teer belastet) und nach den „Hinweisen zur umweltverträglichen Verwertung von teerhaltigen Straßenausbaustoffen in Niedersachsen“ in speziell dafür vorgesehenen Asphaltmischwerken zu entsorgen.

 

II. Oberflächenentwässerung

 

Die Entwässerung der vorhandenen Fahrbahn und der Gehwege erfolgt über eine beidseitig der Fahrbahn verlaufende einreihige Gosse mit Straßenabläufen. Die Fahrbahn entwässert im Dachprofil. Im Zuge des Neubaus werden die Gehwege und die Fahrbahn mit einem einseitigen Gefälle in eine zwei- bzw. dreireihige Gosse entwässern, die erforderliche Anzahl der Abläufe wird neu errechnet und angeordnet. Die Abläufe werden an den Mischwasserkanal angeschlossen.

 

 

III. AUSBAUVORSCHLAG

 

 

III. 1 Querprofile

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ergibt sich aus dem Lageplan (Anlage 1 und 2) und den Schnitten der Anlagen 3 und 4.

 

Querprofil A-A (Anlage 2)

 

    Gehweg Westseite                                                         1,50 m

    Fahrbahn                                                                      4,50 m

    Park- und Grünfläche                                                      2,00 m

    Gehweg Ostseite                                                           2,00 m

 

Querprofil B-B (Anlage 3)

 

    Gehweg Westseite                                                         1,50 m

    Fahrbahn                                                                      4,50 m

    Park- und Grünfläche                                                      2,00 m

    Gehweg Ostseite                                                           3,83 m

 

 

III. 2 Ausbauvorschlag Befestigungsart

 

Der Aufbau der Fahrbahn wird für die Bauklasse IV gem. RstO 01, Tafel 1, Zeile 3 bemessen.

 

Soweit der anstehende Boden frostsicher und tragfähig ist, kann der Einbau der Frostschutzschichten entfallen.

 

Gemäß RStO wurde folgender Aufbau gewählt:

 

Fahrbahn:

 

Asphaltdeckschicht                                                             0,04 m

Asphalttragschicht                                                              0,10 m

Schottertragschicht                                                            0,15 m

Frostschutzschicht                                                             0,31 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                        0,60 m

 

Die Fahrbahn wird mit einem einseitigem Gefälle von 2,5 % gebaut.

 

 

 

 

 

Parkstreifen:

 

Die Parkflächen und Zufahrten werden nach RStO, Tafel 3, Zeile 1 für die Bauklasse V bemessen.

 

Betonrechteckpflaster, grau                                                 0,08 m

Bettung aus Sand – Splitt - Gemisch                                      0,03 m

Schottertragschicht                                                            0,15 m

Frostschutzschicht                                                             0,34 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                        0,60 m

 

Zufahrten:

 

Betonrechteckpflaster, anthrazit                                           0,08 m

Bettung aus Sand-Splitt-Gemisch                                          0,03 m

Schottertragschicht                                                            0,15 m

Frostschutzschicht                                                             0,34 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                        0,60 m

 

Gehwege:

 

Die Gehwege werden nach RStO, Tafel 7, Zeile 2 bemessen.

 

Betonrechteckpflaster, rot                                                   0,08 m

Bettung aus Sand-Splitt-Gemisch                                          0,03 m

Schottertragschicht                                                            0,19 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                        0,30 m

 

 

Die seitliche Begrenzung der Fahrbahn erfolgt auf der Ostseite im Bereich der Parkplätze mit einer dreireihigen Rinne und Hochborden zu den Gehwegen, im Bereich der Grünanlagen mit einer zweireihigen Gosse und Rundbord (15 x 22 cm). Auf der Westseite erfolgt die Begrenzung mit einreihiger Gosse und Hochborden.

 

 

III. 3 Begrünung

 

Das Straßenbild soll durch die Pflanzung von Bäumen gegliedert und räumlich gefasst werden. Dadurch werden die Parkflächen durch Baumstandorte unterbrochen.

 

Ausgewählt wurde eine stadtklimageeignete Selektion des Amberbaumes (Liquidamber styraciflua „Paarl“). Dies ist ein mittelgroßer, langsamwachsender Baum mit sehr attraktiver Herbstfärbung (Anlage 5). Die Bäume an den Stellplätzen erhalten im Unterwuchs eine Rasenansaat.

 

Die genauen Standorte der Bäume wurden unter Berücksichtigung der Leitungstrassen, Straßenbeleuchtungsanlagen und Grundstückszufahrten festgelegt. Die im Plan dargestellten Standorte können von daher noch geändert werden.

 

Die Bäume werden in der Qualität „Hochstamm“ mit einem Stammumfang von 18-20 cm gepflanzt. Um einen gesunden und langfristigen Wachstum zu gewährleisten, werden die Baumstandorte mit an den örtlichen Bedingungen angepassten Maßnahmen, wie z.B. Tiefenbohrungen und/oder Einbau von Baumsubstraten, vorbereitet.

Soweit erforderlich werden Wurzelleiteinrichtungen (i.d.R. spezielle Folien) zum Schutz von benachbarten Leitungen in die Baumgruben eingebaut.

 

Vor dem Grundstück „Blücherstraße 23“ befindet sich eine Aufweitung mit einem Versprung des Gehweges. Hier werden zwei Beete angelegt. Wegen der Leitungsverläufe und dem Einfluss der vorhandenen Eiche auf dem Nachbargrundstück ist der Standort für einen Baum nicht geeignet.

Im südlichen Beet wird daher eine Felsenbirne (Amelanchier lamarckii) als Strauch gepflanzt. Weiterhin werden die Beete mit Efeu als Bodendecker bepflanzt, die durch einzelne Horste der Riesensegge (Carex pendula) und das strauchige Kaukasus-Efeu (Hedera colchica „Arborescens“) aufgelockert werden.

 

 

III. 4 Ausleuchtung

 

Im Jahr 1993 wurde die Beleuchtung in der "Blücherstraße" im o.g. Abschnitt erneuert. Es wurden 9 Seitenaufsatzleuchten "AEG Koffer", bestückt mit 1 x 70 W Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV) mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m hergestellt. Hier sind keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.

 

Zur Zeit wird in den Nachtstunden von 21.00 bis 6.00 Uhr jede zweite Leuchte abgeschaltet. Nach Beendigung des Leuchtenerneuerungskonzeptes ist geplant, zum Winter 2010/2011 auch hier die Nachtabschaltung aufzuheben.

 

 

IV. Finanzierung

 

Bei der Erneuerung der Straße, mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün und Straßenentwässerung, handelt es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach den Vorgaben des Nds. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung. Es handelt sich hier um eine Straße mit überwiegend Anliegerverkehr. Dies bedeutet, dass die Anlieger einen Anteil von 75 % der beitragsfähigen Kosten zu tragen haben.

 

Der Mischwasserkanal dient zu 67 % der Grundstücksentwässerung und zu 33 % der Straßenentwässerung. Für den Anteil der Straßenentwässerung werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Nach der Entwässerungsabgabensatzung ist die Erhebung von Kanalbaubeiträgen für den auf die Erneuerung der Grundstücksentwässerung entfallenden Anteil möglich. Von dieser Möglichkeit wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Refinanzierung dieser Kosten erfolgt auch hier, aus Gleichbehandlungsgründen, durch die laufenden Kanalbenutzungsgebühren.

 

Die Anlieger habe ich zu einem Informationsgespräch eingeladen. Soweit noch wesentliche Planungsänderungen aufgrund dieser Unterredung anstehen, werde ich in der Sitzung darüber berichten.

 

Die Stadtwerke Burgdorf GmbH beteiligt sich vorausichtlich an den Kosten für den Oberflächenaufbruch und die Wiederherstellung in dem Umfang der Inanspruchnahme durch die Leitungstrasse.

 

Haushaltsmittel stehen im Rechnungsjahr 2010 unter den Produktkonten 54100 787211 und 53800 787210 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Anlage 1:       Lageplan A

Anlage 2:       Lageplan B

Anlage 3:       Schnitt A-A

Anlage 4:       Schnitt B-B

Anlage 5:       Baumfotos