Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Innenstadtkonzept - Vorbereitung des Abschlussberichts - Bezugsvorlage: 2009 0551 - Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
2010 0682
Aktenzeichen
6115-1002
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die in den Anlagen zu dieser Vorlage anhand von Präsentationsfolien schlagwortartig vorgestellten inhaltlichen Aussagen zum integrierten Stadtentwicklungskonzept und zum Innenstadtkonzept zur Kenntnis.    

    Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Ortsräte durchzuführen.        

 

(Beschlussempfehlungen für die Ortsräte und den Stadtentwicklungsausschuss sowie Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss s. nächste Seite)

 

  1. Der Ortsrat Schillerslage spricht sich dafür aus, die inhaltlichen Aussagen der anliegenden Präsentationsfolien hinsichtlich der künftigen stadträumlichen Entwicklung Schillerslages zur Basis für die endgültige Formulierung des Abschlussberichts (Broschüre - Entwurf) zum integrierten Stadtentwicklungskonzept und zum Innenstadtkonzept zu machen.

 

  1. Der Ortsrat Otze spricht sich dafür aus, die inhaltlichen Aussagen der anliegenden Präsentationsfolien hinsichtlich der künftigen stadträumlichen Entwicklung Otzes zur Basis für die endgültige Formulierung des Abschlussberichts (Broschüre - Entwurf) zum integrierten Stadtentwicklungskonzept und zum Innenstadtkonzept zu machen.

 

  1. Der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen spricht sich dafür aus, die inhaltlichen Aussagen der anliegenden Präsentationsfolien hinsichtlich der künftigen stadträumlichen Entwicklung Ramlingen-Ehlershausens zur Basis für die endgültige Formulierung des Abschlussberichts (Broschüre - Entwurf) zum integrierten Stadtentwicklungskonzept und zum Innenstadtkonzept zu machen.

 

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt, die inhaltlichen Aussagen der anliegenden Präsentationsfolien zur Basis für die endgültige Formulierung des Abschlussberichts (Broschüre - Entwurf) zum integrierten Stadtentwicklungskonzept und zum Innenstadtkonzept zu machen.

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt, die inhaltlichen Aussagen der anliegenden Präsentationsfolien zur Basis für die endgültige Formulierung des Abschlussberichts (Broschüre - Entwurf) zum integrierten Stadtentwicklungskonzept und zum Innenstadtkonzept zu machen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Zielrichtung ist, dass im Juni 2010 ein von einer möglichst breiten Ratsmehrheit getragener Ratsbeschluss über das integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK und das Innenstadtkonzept IK und damit die künftige räumliche Entwicklung Burgdorfs herbei geführtwerden soll, der den Zielhorizont des integrierten Stadtentwicklungskonzepts ISEK und des Innenstadtkonzepts IK bis 2025 überdauert.

 

Die inhaltliche Basis für diesen Ratsbeschluss bilden die im Anhang vorgestellten Präsentationsfolien. Darüber soll am Ende des politischen Abstimmungsprozesses in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09. März 2010 abschließend beraten werden.

 

Überblick:

1. Abschluss des inhaltlichen Bearbeitungsprozesses. 1

2. Behandlung in den politischen Gremien. 1

3. Die Bedeutung der anliegenden Präsentationsfolien. 2

4. Die Folienpakete im Einzelnen. 2

5. Beispielhafte Erläuterung des Stellenwertes der Aussagen. 3

6. Ausblick    4

 

 

1.   Abschluss des inhaltlichen Bearbeitungsprozesses

 

Nach Abschluss der Arbeitsphasen in den einzelnen Arbeitsgruppen (Projektgruppe, Lenkungsgruppe, lokale Arbeitsgruppen, Forum Innenstadt, Workshop Gesamtstadt) ist sowohl für das integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK als auch für das Innenstadtkonzept IK ein inhaltlicher Sachstand erreicht worden, der die Basis für die abschließende Formulierung eines Abschlussberichts (Broschüre) „Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Innenstadtkonzept Burgdorf 2025“ darstellen soll.

 

2.   Behandlung in den politischen Gremien
 

Diese Sitzungsvorlage dient somit der letzten inhaltlichen Diskussion und Abstimmung dieser Inhalte für das integrierte Stadtentwicklungskonzept und für das Innenstadtkonzept mit den politischen Gremien:

-        Stadtentwicklungsausschuss am 09.02.2010: Information und Freigabe für die Beteiligung der Ortsräte.

-        Sitzungen der Ortsräte am 11.02., 23.02. und 25.02.2010: Information (mit Schwerpunkt auf den Aussagen zur künftigen stadträumlichen Entwicklung der jeweiligen Ortschaft) und Beschlussempfehlung.

-        Zusätzlich (außerhalb der förmlichen Beratungsfolge): Treffen der Ortsvorsteher am 24.02.2010: Information mit Schwerpunkt auf den Aussagen zur künftigen stadträumlichen Entwicklung der jeweiligen Ortschaft.

-        Stadtentwicklungsausschuss am 09.03.2010 (NEUER TERMIN; ursprünglich vorgesehener Termin im April kann entfallen!): Diskussion und abschließende Beschlussempfehlung über die inhaltliche Basis (Präsentationsfolien im Anhang zu dieser Vorlage) für den Abschlussbericht (Entwurf einer Broschüre).

-        Verwaltungsausschuss am 16.03.2010: Beschluss über die inhaltliche Basis (Präsentationsfolien im Anhang zu dieser Vorlage) für den Abschlussbericht (Entwurf einer Broschüre).

Insofern ist geplant, dass die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.02. den Auftakt und die Sitzung am 09.03.2010 den Abschluss für den politischen Abstimmungsprozess über die vorgeschlagenen Inhalte bildet.

 

Nach Ausarbeitung des Abschlussberichts (Entwurf einer Broschüre) sollen in der Sitzungsfolge

-        14.06.2010: Stadtentwicklungsausschuss

-        15.06.2010: Verwaltungsausschuss

-        17.06.2010: Rat

das integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK und das Innenstadtkonzept IK beschlossen werden und auf diese Weise die Grundlage für die weitere Stadtentwicklung Burgdorfs für die nächsten 15 Jahre bilden.

 

3.   Die Bedeutung der anliegenden Präsentationsfolien
 

Die Präsentationsfolien im Anhang stellen die inhaltliche Basis für die (endgültige) textliche Ausarbeitung des Abschlussberichts dar.

 

Der zu erarbeitende Abschlussbericht wird keine inhaltlichen Unterschiede zu den auf Basis dieser Vorlage beschlossenen Inhalten aufweisen. Es werden lediglich die schlagwortartig formulierten Aussagen der anliegenden Präsentationsfolien textlich ausgearbeitet.

 

4.   Die Folienpakete im Einzelnen
 

-        Folienpaket 1: Siedlungstypen   
Analyse und Bewertung der vorhandenen Siedlungstypologie in Burgdorf (Gehöft, Weiler, Dorf,...), Ableitung von grundsätzlichen Zielaussagen für ihre künftige Entwicklung.    
(nur geringfügige Änderungen gegenüber dem Sachstand zur Bürgerbeteiligung im Sommer 2009)

-        Folienpaket 2: Entwicklungsleitlinien     
Vorstellung von drei unterschiedlichen Entwicklungsleitlinien und daraus abgeleiteten Hauptzielen sowie daraus resultierenden Handlungsfeldern; Entwicklung von Leitbildern für einzelne Themen (Landschaft, Wirtschaft, ...); Verdeutlichung der Bedeutung und Konsequenzen für die weitere Planung bzw. für einzelne Projekte anhand zahlreicher Vertiefungen.     
(nur geringfügige Änderungen gegenüber dem Sachstand zur Bürgerbeteiligung im Sommer 2009)

-        Folienpaket 3: Stadtbereichskonzepte   
Ausführliche Entwicklung und Ableitung der Stadtbereichskonzepte aus o.g. Inhalten; Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs für die nächsten 15 Jahre, Verortung in den einzelnen Stadtbereichen, Darstellung auch von Entwicklungsalternativen (z.B. Südstadt, siehe unten).
(NEU)

-        Folienpaket 4: Innenstadtkonzept        
Analyse und Bewertung der bestehenden Situation, Zielaussagen zur Entwicklung der Burgdorfer Innenstadt, Vorstellung von wichtigen Schlüsselprojekten zur Qualifizierung und Aufwertung von Innenstadtbereichen, Beschreibung von Einzelmaßnahmen.    
(Weiterentwicklung des Sachstands zur Bürgerbeteiligung im Sommer 2009)

-        Folienpaket 5: Kartendarstellungen       
Flächenhafte Darstellung der Stadtbereichskonzepte für das gesamte Stadtgebiet Burgdorfs, Überlagerung der einzelnen Zielaussagen (Bauflächen, Wege, Landschaft etc.) als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.    
(NEU)

 

 

5.   Beispielhafte Erläuterung des Stellenwertes der Aussagen
 

Beispiel 1 (bauliche Entwicklung in der Südstadt, Folienpaket 3, Folien 108 - 118):

 

Folie 117 stellt als grundsätzliche Alternativen zwei Möglichkeiten für die weitere baulich-räumliche Entwicklung der Südstadt vor. Wesentliche Aussage hier ist die empfohlene Abkehr des bislang von der Stadt praktizierten „zwiebelscheibenartigen“ Wachstums der Stadt von innen nach außen hin zu einer „fingerartigen“ Verzahnung des Siedlungsraums mit der Landschaft.

 

Es ist dabei nicht entscheidend, welche der beiden auf Folie 117 vorgestellten Alternativen letztendlich nach und nach umgesetzt wird – wichtig ist nur, dass das neu entwickelte Prinzip umgesetzt wird („grüne Kammern“). Um die Handlungsspielräume der Stadt zu sichern, ist es sogar sinnvoll, die Alternativenfrage (zunächst) offen zu lassen.

 

In der Südstadt ergibt sich also der Sonderfall, dass das integrierte Stadtentwicklungskonzept primär Siedlungsprinzipien festlegt, aber nicht alle Flächenstandorte bis ins Detail durchplant und „festzurrt“.

 

In den übrigen Stadtbereichen sind die einzelnen Flächenstandorte weniger variabel. Grundsätzlich muss künftig für ein Abweichen von den Darstellungen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts eine sehr gute Begründung vorliegen.

 

 

Beispiel 2 (bauliche Entwicklung im Bereich Innenstadt, Folienpaket 4, Folien 23 – 28):

 

Folie 28 fasst die aus Sicht des Büros Professor Ackers denkbaren Entwicklungsmöglichkeiten am Spittaplatz zusammen und stellt sie den Aussagen innerhalb des bisherigen Erarbeitungsverfahrens (z.B. Bürgerbeteiligung) gegenüber, was letztendlich zum Ausschluss der baulichen Variante C führt.

 

An diesem Beispiel wird deutlich, wie die mit „E“ gekennzeichneten Aussagen des Innenstadtkonzepts zu verstehen sind: Im Grunde genommen stellen alle Aussagen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts ISEK und des Innenstadtkonzepts IK Empfehlungen des Büros Professor Ackers dar. Die mit dem „E“ gekennzeichneten Aussagen sind diejenigen, die aufgrund kontroverser Diskussionen im Vorfeld nicht vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossen werden sollen. Gleichwohl sind dem Büro diese Aussagen so wichtig, dass sie als Empfehlung in die zu erarbeitende Broschüre aufgenommen werden sollen. Letztlich bedeutet das „E“ (Empfehlung), dass die Aussagen vom Rat der Stadt Burgdorf zur Kenntnis genommen werden, aber kein Bestandteil des Beschlusses über das integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK und das Innenstadtkonzept IK sind.

 

 

6.   Ausblick

 

Es ist vorgesehen, auf der Basis des integrierten Stadtentwicklungskonzepts auch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) vorzunehmen. Im besten Fall könnte in dem FNP-Verfahren mit der beschlossenen Broschüre bzw. den zugehörigen Kartendarstellungen bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgen, ohne dass für diese frühzeitigen Beteiligungsschritte eine (kosten-) intensive inhaltliche Vorarbeit erfolgen müsste (evtl. Ausnahme: Erarbeitung spezifischer ökologisch-landschaftsplanerischer Aussagen -> landschaftsplanerischer Fachbeitrag). Diese Nutzung von Synergieeffekten war ja auch ein wichtiges Argument für das Vorschalten eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts vor die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.