Betreff
Zuschuss Reit- und Fahrverein Otze
Vorlage
2009 0678
Aktenzeichen
1/40 Ben/kn
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

ErgH

FinH

Einmalige Kosten:

3.800,00 €

4210001

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

                     Der Ortsrat Otze, der Schul-, Kultur- und Sportausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfehlen dem Verwaltungsausschuss, den nachstehenden Beschluss zu fassen.

 

                     Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Reit- und Fahrverein Otze e.V. für die geplanten Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 3.800,- €, jedoch maximal 10 % der Kosten zu gewähren.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Reit- und Fahrverein Otze e.V. plant die Sanierung seiner Reithalle. Erneuert werden müssen der Reithallenboden sowie die Reithallenbande. Außerdem muss die Beregnungsanlage ersetzt werden. Der Verein verweist darauf, dass die Halle 25 Jahre alt ist und im Vereinseigentum steht.

 

Die Halle wird für jährlich stattfindende Reitturniere, verschiedene Lehrgänge wie z.B. Abzeichen-Lehrgänge für Kinder und Jugendliche genutzt. Außerdem findet das Training in der Halle statt.

 

Die Kosten für die Maßnahme betragen rd. 38.290,- €. Dazu beantragt der Verein einen Zuschuss.

 

Der Finanzierungsplan sieht wie folgt aus:

 

Regionssportbund Hannover e.V.                                                           7.500,- €

Stadt Burgdorf                                                                                   3.800,- €

Eigenkapital                                                                                     13.490,- €

Bankdarlehen                                                                                   13.500,-

 

 

Der Verein hat derzeit 170 Mitglieder, davon 44 Kinder und Jugendliche.

 

In der Vergangenheit hat der Verein folgenden Zuschuss erhalten:

 

2002 Zuschuss zur Verkleidung der Halle mit Glattblech                                900,- €.

 

 

Die Sportförderrichtlinien sehen eine Förderung von maximal 10 % der Kosten, das wären abgerundet 3.800,- €, vor.

 

Der Betrag könnte aus der Produktgruppe 42100 (allgemeine Zuschüsse an Vereine) gezahlt werden.