Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschläge:
1. Der Rat
beschließt, die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften in den Organen
folgender Verbände/Gesellschaften für Herrn Dr. Holger Zielonka mit sofortiger
Wirkung aufzuheben:
Lfd. Nr. |
Verband/Gesellschaft |
Organ |
Rechtsgrundlage |
1 |
Unterhaltungsverband Nr. 44 ‚Untere
Fuhse’
|
Verbandsvorstand |
§ 111 Abs. 1 Satz 3 NGO i.V.m. § 13 Abs. 2 der
Verbandssatzung |
2 |
Wasserverband Nordhannover
|
Verbandsversammlung |
§ 111 Abs. 1 Satz 3 NGO i.V.m. § 5 Abs. 5 bis 7 der
Verbandsordnung |
3. |
Wasserverband Nordhannover
|
Verbandsausschuss 1. Stellvertreter |
§ 111 Abs. 1 Satz 3 NGO i.V.m. § 8 Abs. 10 und § 5
Absätze 5 bis 7 der Verbandsordnung |
4. |
Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH
|
Gesellschafterversammlung |
§ 111 Abs. 1 Satz 3 NGO i.V.m. § 8 des
Gesellschaftsvertrages |
2. Für die
durch den Beschluss des Rates entstandenen Vakanzen in der Vertretung von
Verbänden, Gesellschaften usw. beschließt der Rat nachfolgende
Vertretungsregelungen:
Lfd. Nr. |
Verband/Gesellschaft |
Organ |
Mitglied |
Rechtsgrundlage |
1 |
Unterhaltungsverband Nr. 44 ‚Untere
Fuhse’
|
Verbandsvorstand |
Adolf W. Pilgrim |
§ 11 Abs. 2 der Satzung des Verbandes i.V.m. § 111
Abs. 1 Satz 1 als Empfehlung zur Wahl durch die Mitgliederversammlung in den
Verbandsvorstand |
2 |
Wasserverband Nordhannover
|
Verbandsversammlung |
Gerald Hinz |
§ 5 der Verbandsordnung i.V.m. § 111 NGO |
3. |
Wasserverband Nordhannover
|
Verbandsausschuss 1. Stellvertreter |
Gerald Hinz |
§ 8 der Verbandsordnung i.V.m. § 111 Abs. 1 NGO als
Empfehlung zur Wahl durch die Verbandsversammlung |
4. |
Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH
|
Gesellschafterversammlung |
Hartmut Braun |
§ 8 des Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 111 Abs. 1
NGO |
Sachverhalt und Begründung:
Mit Schreiben vom 16.12.2009 beabsichtigt die SPD-Fraktion/Mehrheitsgruppe Herrn Dr. Holger Zielonka die Vertretung in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Nr. 44 Untere Fuhse, die Vertretung in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nordhannover und zugleich die Stellvertretung des Beisitzers im Verbandsausschuss des Wasserverbandes Nordhannover und weiter die Vertretung als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH zu entziehen und eine dementsprechende Neubesetzung vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen für die Besetzung der Ausschüsse nicht in gleicher Weise für die Vertretungen der Gemeinden in Unternehmen und Einrichtungen im Sinne des § 111 NGO anzuwenden sind. Hierfür bedarf es entsprechend § 111 Abs. 1 Satz 3 einer durch Ratsbeschluss vorgenommenen Abberufung (einfache Mehrheit) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 NGO.
Die Beschlussvorlage hat durch entsprechende Beschlussempfehlungen auf diesen Sachverhalt Rücksicht genommen. Insofern sind sowohl die Abberufung als auch die Neubesetzung durch entsprechenden Beschluss des Rates vorzunehmen. Hierbei liegt es in der Entscheidung des Rates, die Abstimmungen jeweils ‚en bloc’ oder mittels Einzelentscheidungen vorzunehmen.
Ich bitte um Kenntnisnahme.