Betreff
Veränderungen in der Besetzung der Vertretung in Verbänden, Gesellschaften usw.
Vorlage
2009 0675
Aktenzeichen
10-022-168.1 etc. Ro/kn
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschläge:

 

1.    Der Rat beschließt, die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften in den Organen folgender Verbände/Gesellschaften für Herrn Dr. Holger Zielonka mit sofortiger Wirkung aufzuheben:

 

 

Lfd.

Nr.

Verband/Gesellschaft

Organ

Rechtsgrundlage

1

Unterhaltungsverband Nr. 44 ‚Untere Fuhse’

Verbandsvorstand

§ 111 Abs. 1 Satz 3 NGO i.V.m. § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung

2

Wasserverband Nordhannover

Verbandsversammlung

§ 111 Abs. 1 Satz 3 NGO i.V.m. § 5 Abs. 5 bis 7 der Verbandsordnung

3.

Wasserverband Nordhannover

Verbandsausschuss

1. Stellvertreter

§ 111 Abs. 1 Satz 3 NGO i.V.m. § 8 Abs. 10 und § 5 Absätze 5 bis 7 der Verbandsordnung

4.

Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH

Gesellschafterversammlung

§ 111 Abs. 1 Satz 3 NGO i.V.m. § 8 des Gesellschaftsvertrages

 

 

 

2.    Für die durch den Beschluss des Rates entstandenen Vakanzen in der Vertretung von Verbänden, Gesellschaften usw. beschließt der Rat nachfolgende Vertretungsregelungen:

 

      

Lfd.

Nr.

Verband/Gesellschaft

Organ

Mitglied

Rechtsgrundlage

1

Unterhaltungsverband Nr. 44 ‚Untere Fuhse’

Verbandsvorstand

Adolf W. Pilgrim

§ 11 Abs. 2 der Satzung des Verbandes i.V.m. § 111 Abs. 1 Satz 1 als Empfehlung zur Wahl durch die Mitgliederversammlung in den Verbandsvorstand

2

Wasserverband Nordhannover

Verbandsversammlung

Gerald Hinz

§ 5 der Verbandsordnung i.V.m. § 111 NGO

3.

Wasserverband Nordhannover

Verbandsausschuss

1. Stellvertreter

Gerald Hinz

§ 8 der Verbandsordnung i.V.m. § 111 Abs. 1 NGO als Empfehlung zur Wahl durch die Verbandsversammlung

4.

Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH

Gesellschafterversammlung

Hartmut Braun

§ 8 des Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 111 Abs. 1 NGO

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Schreiben vom 16.12.2009 beabsichtigt die SPD-Fraktion/Mehrheitsgruppe Herrn Dr. Holger Zielonka die Vertretung in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Nr. 44 Untere Fuhse, die Vertretung in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nordhannover und zugleich die Stellvertretung des Beisitzers im Verbandsausschuss des Wasserverbandes Nordhannover und weiter die Vertretung als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH zu entziehen und eine dementsprechende Neubesetzung vorzunehmen.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen für die Besetzung der Ausschüsse nicht in gleicher Weise für die Vertretungen der Gemeinden in Unternehmen und Einrichtungen im Sinne des § 111 NGO anzuwenden sind. Hierfür bedarf es entsprechend § 111 Abs. 1 Satz 3 einer durch Ratsbeschluss vorgenommenen Abberufung (einfache Mehrheit) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 NGO.

 

Die Beschlussvorlage hat durch entsprechende Beschlussempfehlungen auf diesen Sachverhalt Rücksicht genommen. Insofern sind sowohl die Abberufung als auch die Neubesetzung durch entsprechenden Beschluss des Rates vorzunehmen. Hierbei liegt es in der Entscheidung des Rates, die Abstimmungen jeweils ‚en bloc’ oder mittels Einzelentscheidungen vorzunehmen.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme.