Betreff
Kosten für Netzwerkausbau der Schulen, die nicht durch Fördermittel abgedeckt werden
Vorlage
M 2022 0374
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Zurzeit läuft die Umsetzung des Digitalpaktes in den Burgdorfer Schulen. Aufgrund von Förderbedingungen kann der Digitalausbau an den 4 Standorten
- Gudrun-Pausewang-Grundschule (GPGS)
- Grundschule Burgdorf (GS)
- Grundschule Otze (GS Otze)
- Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG1, V.d.C.Tor 91)
nicht gefördert werden, da in den kommenden Jahren Um-, Ersatzbauten und gegebenenfalls Standortwechsel anstehen. Bei diesen Standorten wurde zunächst der Minimalausbau angestrebt und bei der GPGS bereits umgesetzt.
Minimalausbau bedeutet, dass nur ausgewählte Bereiche neue Netzwerkanschlüsse bekommen. Das können z.B. Räume sein, in denen eine gute Netzwerkanbindung absolut notwendig ist, oder die Anbindung leicht und mit wenig Kostenaufwand umsetzbar ist. Häufig trifft das auf den Verwaltungsbereich, Lehrerzimmer, PC-Räume und Räume, die sich in der Nähe von schon vorhandenen Netzwerkschränken befinden, zu.

 

Aufgrund der Forderung der Schulen nach einem Vollausbau, ist eine neue Bewertung der Kosten und Termine erfolgt. Eine Übersicht über die Termine und Kosten kann dem vorliegenden Terminplan entnommen werden.

 

Die Haushaltsmittel zur Finanzierung des digitalen Vollausbaus müssten
für die GPGS in Höhe von 180.000 € und für die GS Otze in Höhe von 130.000 €
über den Ergebnishaushalt 2023 (Bauunterhaltung) zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist in der Sitzung eine Entscheidung herbeizuführen, ob diese Mittel im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Für den Gebäudekomplex Vor dem Celler Tor der RBG und der Grundschule Burgdorf ist ein Vollausbau nicht vertretbar, da die Kosten im Verhältnis zur kurzen Nutzungszeit sehr hoch sind.

Der Minimalausbau beider Schulen ist so geplant, dass ein stabiles und schnelles Netzwerk vorhanden sein wird und digitales Lernen ermöglicht. Nur eben nicht im gesamten Schulgebäude, sondern nur in ausgewählten (abgestimmten) Bereichen.
Der Minimalausbau sollte zügiger umgesetzt werden, sodass eine Umsetzung bis zum Spätsommer 2023 möglich sein sollte.

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Vierke)