Betreff
Bahnprojekt Hamburg - Bremen/Hannover: Positionspapier der Stadt Burgdorf
- aktueller Sachstand nach der Planungswerkstatt am 01.12.2022
Vorlage
M 2022 0359/1
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

(Pollehn)

 

 

 

 

 

 

Am 01.12.2022 fand die Planungswerkstatt für Regionskommunen zum Bahnprojekt Hamburg-Hannover/Bremen statt.

 

Folgendes sind die Ergebnisse / Erkenntnisse:

 

1.  Zur weinroten / lila Trassenalternative (Neubaustrecke Burgwedel – Burgdorf zwischen Schillerslage / Otze):

DB Netz ließ verlauten: Diese Trassenalternative erfüllt in einer Bewertungsmatrix zum Abgleich mit den einzelnen gesetzlichen Vorgaben nicht alle Kriterien in geeigneter Weise, daher besteht momentan keine gesetzliche Grundlage, diese umzusetzen.

 

Die Planungen wurden daher abgebrochen.

 

Daher wurden auch nicht alle Untersuchungen in einer entsprechenden Detailschärfe fortgesetzt.

 

Sofern sich aber die Vorgaben und Rahmenbedingungen der Bundespolitik aus irgendwelchen Gründen ändern und diese dann politische Mehrheiten fänden, könnte diese Trassenalternative durchaus wieder aufgegriffen werden.

 

DB Netz würde dann mit den betroffenen Kommunen in einen erneuten Austausch treten z.B. über die genaue Streckenführung und -ausgestaltung.

 

 

2.  Zum Zeitplan:

Bürgermeister Zychklinski (Wedemark) stellte im Namen aller betroffenen Kommunen klar, dass die Erarbeitung und kommunalpolitische Diskussion etwaiger Kernforderungen Zeit brauche. Er forderte eine entsprechende Frist mindestens bis 30.06.2023.

 

Die Bahn sah sich außerstande, überhaupt eine verbindliche Frist zu benennen. In der Diskussion wurden aber Aussagen getätigt, die darauf schließen lassen können, dass ein Zeitpunkt im März 2023 für die abschließende Formulierung von kommunalen Kernforderungen akzeptabel sei.

 

Die betroffenen Kommunen setzten daraufhin die Bahn in Kenntnis, dass man entsprechend bis März Kernforderungen übermitteln werde und dass erwartet werde, dass die Bahn diesen Zeitraum abwartet.

 

(Vermutung: Eine parlamentarische Befassung des dt. Bundestags bereits im Frühsommer 2023 erscheint damit unrealistisch, Spätsommer 2023 [wie von Burgdorf gefordert] erscheint realistischer.)

 

Allerdings stellte DB Netz klar, dass nicht DB Netz den Zeitplan bestimme – auch nicht für die weiteren Beratungen -, sondern die Bundesbehörden.

 

 

3.  Zu möglichen Kernforderungen aus Burgdorf und Lehrte:

DB Netz sagte zu, dass – egal welche Trassenalternative zum Tragen käme – Kernforderungen aus Burgdorf und Lehrte aufgenommen würden.

 

Ob sie auch berücksichtigt und umgesetzt werden, entscheidet aber der dt. Bundestag.

 

 

4.  Zum Teilnehmerkreis der Planungswerkstatt:

In der Planungswerkstatt am 01.12.2022 waren auch Bürgerinnen und Bürger sowie Ortsbürgermeister aus anderen Kommunen anwesend.

 

Burgdorf und Lehrte waren hierüber sehr überrascht, da ursprünglich nur die Bürgermeister und Fachleute aus den Verwaltungen anwesend sein sollten.

 

Burgdorf und Lehrte adressierten an den Moderator der Veranstaltung, dass dies eine Ungleichbehandlung darstelle, da sicherlich auch Bürgerinnen und Bürger sowie Ortsbürgermeister aus Burgdorf und Lehrte gerne an der Veranstaltung teilgenommen hätten. Burgdorf und Lehrte äußerten die Erwartung, dass ab der nächsten Planungswerkstatt eine Gleichbehandlung erfolgt.

 

 

5.  Empfehlung zum weiteren Vorgehen:

Die Verwaltung empfiehlt, die Bezugsvorlage (die noch ergänzt wird) abschließend erst in der Gremienfolge im Februar zu beraten und die Zeit zu nutzen, die Kernforderungen weiter auszuarbeiten und sich eng insbesondere mit der Bürgerinitiative Otze Schiene BIOS sowie mit den anderen betroffenen Kommunen abzustimmen.

 

Trotz der unter 1. getätigten Aussage zum Planungsstopp der weinroten Alternative, empfiehlt die Verwaltung, an der Formulierung von Kernforderungen auch für diese Alternative sicherheitshalber festzuhalten.

 

Die Verwaltung wird das Papier mit den Kernforderungen entsprechend der Beratungen im Fachausschuss und in den Ortsräten am 29.11.2022 ergänzen und präzisieren.