Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
28100.731801 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der überplanmäßigen Auszahlung in
Höhe von 12.500,00 € bei dem Produktkonto (Zuschüsse an übrige Bereiche – VVV)
zu.
Sachverhalt und Begründung:
Für die Zahlung eines Zuschusses an den VVV für Personal- und Sachkosten wurden im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 33.300,00 € bereitgestellt. Die Auszahlung eines Teilbetrages für die Monate November und Dezember 2021 in Höhe von 12.500,00 € erfolgte aber erst im Januar 2022, so dass dieser Betrag bereits von den Finanzmitteln des Jahres 2022 ausgezahlt werden musste. Damit die Auszahlung des noch offenen Zuschusses für 2022 erfolgen kann, muss dieser Betrag bei dem Produktkonto 28100.731801 überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 12.500,00 € ist durch entsprechende Mehreinzahlungen bei dem Produktkonto 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.
(Pollehn)