Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 4. Änderung der Satzung der Stadt Burgdorf über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege - Kindertagespflegesatzung - vom 16.12.2021 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2022 0347 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.
In Vertretung
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss zur Vorlage BV 2021 0080 vom 16.12.2021 wurde
die Fortführung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegeperson im
Umfang von 30 Ausfalltagen geregelt. Bei der Einführung dieser Regelung wurde
zunächst als Anknüpfungspunkt ein Ausfall in Höhe von 30 Tagen pro Kita-Jahr gewählt. Dies folgte den
bestehenden Abrechnungsmodalitäten gegenüber dem Land Niedersachsen, welches
bei der jährlich einzureichenden Statistik ebenfalls an die Betrachtung des
Kita-Jahres anknüpft.
Im erfolgten Praxislauf und der Kommunikation mit den Kindertagespflegepersonen (KTPP) hat sich gezeigt, dass eine auf das Kita-Jahr bezogene Abrechnung teilweise zu Schwierigkeiten in der Planung der betreuungsfreien Zeit führen kann.
Hieran anknüpfend wurde seitens der Kindertagespflegepersonen die Bitte formuliert, dass die Ausfalltage auf ein Kalenderjahr berechnet werden.
Dem nachkommend wird die folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1.
Ab
2023 wird die Zählweise der Ausfalltage auf das Kalenderjahr umgestellt. Da der bisherige Satzungstext den Bezug
auf das Kita-Jahr vorsieht, wird mit dem anliegenden Satzungsentwurf die
Änderung der geregelten Bezugsgröße von einem Kita-Jahr auf ein Kalenderjahr
vorgenommen.
2. Die Berechnung der Ausfalltage wird im
Februar des Folgejahres für das zurückliegende Kalenderjahr erfolgen.
3. Sollte eine KTPP unterjährig ihre Tätigkeit beenden, wird eine anteilige Abrechnung im Folgemonat erfolgen.
4. Die KTPP erhalten einen Rückforderungsbescheid über die Höhe der Rückforderung und deren Berechnung.
5. Die Höhe der Rückforderung des Abrechnungsjahres wird pauschal berechnet.
Hierfür wird die Gesamtsumme der Förderleistung, die die KTPP im abzurechnenden Kalenderjahr erhalten hat, durch die Anzahl der Arbeitstage/Betreuungstage (252 Tage gemäß der Satzung der Stadt Burgdorf) geteilt und mit der Anzahl der übersteigenden Ausfalltage multipliziert.
Gesamthöhe
der Förderleistung der KTPP im Abrechnungsjahr
= Förderhöhe je Betreuungstag
Betreuungstage (252)
Förderhöhe je
Betreuungstag x Anzahl der überschrittenen Ausfalltage = Rückforderungshöhe
Für das Jahr 2022 gilt folgende den KTPP entgegenkommende
Übergangsregelung:
1. Die Ausfalltage werden gemäß der Satzung pro Kita-Jahr gezählt (Januar-Juli: 18 / August-Dezember 12)
2. Die KTPP dürfen einmalig die Tage, die am 31.07.22 verfallen wären, in den Zeitraum 01.08.22 – 31.12.22 übernehmen. (Vorgehensweise analog Zählweise Kalenderjahr)
3. Das Jahr 2022 wird im Februar 2023 abgerechnet gemäß der hier beschriebenen Berechnungsweise.
4. Sollten KTPP bereits in 2022 eine Kürzung erfahren haben, wird dies mit der Abrechnung im Februar 2023 korrigiert.
(Kugel)