Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Die Anzahl der beratenden
Mitglieder in nachfolgenden Fachausschüssen des Rates der Stadt Burgdorf wird
abweichend vom Ratsbeschluss vom 03.11.2021 (BV 2021 0010 und 0012) um jeweils
ein beratendes Mitglied (sowie Vertretung) des Seniorenrates ergänzt:
- Ausschuss für
Jugendhilfe und Familie (Teilbereich Familie),
- Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
(Teilbereich Kultur und Sport).
2. Die
beratenden Mitglieder des Seniorenrates in den relevanten Fachausschüssen
werden wie folgt benannt:
|
Ausschuss |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
Ausschuss
für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau |
Marie-Luise Brandes |
Dieter Rohles |
2. |
Ausschuss
für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung |
Annegret Oelschlägel |
Gero von Oettingen |
3. |
Ausschuss
für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr |
Stefan Auerbach |
Wolfgang Obst |
4. |
Ausschuss für
Jugendhilfe und Familie |
Klaus Pracht |
Dagmar Bock |
5. |
Ausschuss
für Schulen, Kultur und Sport |
Matthias Schorr |
Burkhard Timm |
3. Auf Vorschlag der
Arbeiterwohlfahrt wird Herr Dieter Frank als beratendes Mitglied in den
Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung berufen.
Im Übrigen bleibt die
Ausschussbesetzung unverändert und wird – wie in der Anlage aufgeführt -
festgestellt.
Sachverhalt und Begründung:
1. Der Rat kann neben den Ratsfrauen und Ratsherren noch weitere Personen mit beratender Funktion, z.B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, in seine Fachausschüsse entsenden (§ 71 Abs. 7 Satz 1 NKomVG).
Der Rat der Stadt Burgdorf hat davon in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2021 Gebrauch gemacht (BV 2021 0010 und BV 2021 0012).
Mit Statut vom 07.07.2022 zwischen der Stadt Burgdorf und dem Seniorenrat der Stadt Burgdorf wurde vereinbart, dass der Rat auf Vorschlag des Seniorenrates jeweils ein Mitglied (sowie Vertretung) als beratendes Mitglied in für die Senioren relevanten Fachausschüsse beruft.
Relevante Ausschüsse sind derzeit der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau, der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr, der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie sowie der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport. In den drei erstgenannten Fachausschüssen ist der Seniorenrat bereits mit beratender Stimme vertreten, in den beiden letztgenannten Fachausschüssen ist die Zahl der beratenden Mitglieder entsprechend zu erhöhen.
2. Die personelle Besetzung der Gremien soll
dem Vorschlag des Seniorenrats entsprechend erfolgen.
3. Als Nachfolger für den verstorbenen Herrn
Fritz Röttger hat die Arbeiterwohlfahrt mit Schreiben vom 17.10.2022 Herrn
Dieter Frank als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Soziales,
Integration, Prävention und Gleichstellung vorgeschlagen.
Die Anzahl der in die einzelnen Ausschüsse zu berufenden Nichtratsmitglieder sowie die Ausschussbesetzung ist vom Rat durch Beschluss festzustellen (§ 71 Abs. Abs. 7 Satz 1 i.V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG). Der Beschluss bedarf als sog. innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.
Anlage
Ausschussbesetzung
(Pollehn)