Betreff
Abdeckung der Kalirückstandshalde in Wathlingen
- Ergebnis des Mediationsverfahrens
Vorlage
BV 2022 0305
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Ergebnis des Mediationsverfahrens zum Umgang mit der Kalirückstandshalde „Niedersachsen“ in Wathlingen und der Grube „Niedersachsen-Riedel“ in Hänigsen (siehe Anlage, dort insbesondere Punkt A. „Geeinte Positionen“, Kapitel III ab S. 4, und Punkt B. „Position Uetze und Burgdorf“, S. 15) wird zugestimmt.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Die Firma Kali und Salz K+S AG plant die Abdeckung der Kalirückstandshalde „Niedersachsen“ in Wathlingen mit Bodenmaterial zur anschließenden Begrünung der Halde. Dieses Vorhaben wird im Rahmen eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie LBEG geprüft. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2018 hatte auch die Stadt Burgdorf eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben (vgl. auch Sitzungsvorlagen 2018 0465, 0465/1 und 0465/2).

 

Ab dem 28.10.2021 wurde zu dem Vorhaben ein Mediationsverfahren durchgeführt, an dem auch die Stadt Burgdorf beteiligt war. Die Beteiligung der Stadt Burgdorf erklärt sich dadurch, dass sich durch das Vorhaben absehbar verkehrliche Auswirkungen für die Burgdorfer Orts­teile Sorgensen und Dachtmissen für ca. 2 Jahrzehnte ergeben (ausführlicher siehe unten Kapitel 1.3). Im Falle einer alternativen Verkehrsführung würden sich möglicherweise verkehrliche Auswirkungen für die Ortsteile Otze und Ehlershausen ergeben.

 

Am 19.09.2022 fand die abschließende Sitzung im Rahmen der Mediation statt. Im Verlauf dieser Sitzung wurden die Ergebnisse der Mediation zusammengetragen und in einem Ergebnispapier zusammengefasst. Dieses Ergebnispapier ist im Anhang zu dieser Beschlussvorlage wiedergegeben.

 

Mittels Ratsbeschluss ist nun zu entscheiden, ob die Stadt Burgdorf das Ergebnis der Mediation mitträgt oder nicht.

 

Zu den Einzelheiten:

 

1.        Behandelte Themenkomplexe der Mediation:

1.1.   Übersicht

Folgende Themenkomplexe wurden im Rahmen der Mediation behandelt:

 

  • Varianten zur Lösung der Kalihaldenproblematik
  • Abdeckmaterial und -mengen
  • Verkehr
  • Grundwasser
  • Oberflächenwasser
  • Rüstungsaltlasten
  • Nachhaltigkeit, Nachnutzung und Nachsorge

 

Burgdorf bzw. die oben genannten Ortsteile sind durch die Themen „Varianten zur Lösung der Kalihaldenproblematik“ und daraus resultierend insbesondere durch das Thema „Verkehr“ betroffen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich daher im Wesentlichen auf diese beiden Themen mit deutlicher Schwerpunktsetzung im Bereich „Verkehr“, da (nahezu) jede Variante zum Umgang mit der Halde zu einer zusätzlichen Schwerverkehrsbelastung führt.

 

1.2.   Zum Thema „Varianten zur Lösung der Kalihaldenproblematik“:

Folgende Varianten zum Umgang mit der Halde wurden behandelt:

 

Alle Varianten (dies gilt eingeschränkt auch für Variante 6 – Nullvariante) führen zu einer mehr oder weniger deutlichen Steigerung des Schwerverkehrs gegenüber der heutigen Situation. Je aufwändiger die Halde modelliert wird (und sich dadurch einem günstigeren Verhältnis zwischen Volumen und Oberfläche annähert) und je mehr Haldenmaterial noch unter Tage verbracht wird, desto geringer wird die Menge des erforderlichen Abdeckmaterials und damit des verursachten Schwerverkehrs.

 

Allerdings reduziert sich hierdurch nicht die tägliche Verkehrsbelastung, sondern die Dauer der Maßnahme wird reduziert (Variante 1: 25 Jahre, Variante 2: 20 Jahre, Variante 3: 16 Jahre, Variante 4: nicht quantifiziert, wohl aber weniger als 16 Jahre).

 

Zu Variante 5 ist festzuhaltenden, dass mittlerweile ein großer Teil des unterirdischen Hohlraums geflutet wurde und nur noch ca. ein Drittel der Halde untertage versetzt werden könnte. Diese Variante scheidet also aus.

 

Bei Variante 6 ist zu beachten, dass eine Wiedernutzbarmachung der Haldenfläche bergrechtlich vorgeschrieben ist. Unabhängig davon würde ein Belassen der Halde in ihrem jetzigen Zustand dazu führen, dass die Halde (im Grunde genommen ein 22,4 Millionen Tonnen schwerer Berg, zu 94% Kochsalz) im Laufe der nächsten Jahrhunderte allmählich durch Regenwasser aufgelöst würde. Das stark aufgesalzene Regenwasser müsste (wie bislang auch) ebenfalls (dann) über mehrere Jahrhunderte hinweg in den Haldengräben aufgefangen und irgendwie entsorgt werden. Derzeit wird dieses aufgesalzene Regenwasser von der Halde zur Flutung des Bergwerks genutzt. Diese Flutung wird aber in wenigen Jahrzehnten abgeschlossen sein – und ab diesem Moment bestünde dann ein Entsorgungsproblem. Da eine Einleitung in Gewässer der Umgebung selbstverständlich ausgeschlossen ist, müsste das Salzwasser mit Tankwagen (= neuer Schwerlastverkehr) über die nächsten Jahrhunderte wegtransportiert werden. Zu beachten ist weiterhin, dass das auf diese Weise aufgesalzene Regenwasser dem natürlichen Wasserkreislauf zunächst entzogen ist.

 

Auch bei Variante 7 (Aufbereitung und Verwertung der Halde) entstünden neue Schwerlastverkehre. Das Ausmaß hängt davon ab, wieviel der vorhandenen 21 Millionen Tonnen Kochsalz (94% von 22,4 Mio. t) sich jährlich verkaufen lassen. Zwar wären die resultierenden Schwerverkehre durch K+S steuerbar, allerdings setzt dies voraus, dass Einigkeit über die zu nutzende Route besteht.

 

Da Variante 6 enorme Risiken für den Natur- und Wasserhaushalt birgt, und auch die übrigen Varianten immer zu neuem Schwerlastverkehr führen, hat sich die Stadt Burgdorf entschieden, im Rahmen der Mediation schwerpunktmäßig nach Lösungen für das Thema „Verkehr“ zu suchen.

 

1.3.   Zum Thema „Verkehr“

Bei den Varianten zur Abdeckung der Halde wird Bodenmaterial benötigt, das z.B. bei Bauarbeiten in der näheren und weiteren Umgebung anfällt und von den Baufirmen oder entsprechend beauftragten Unternehmen zur Kali-Halde geliefert wird. Die Beauftragung dieser Lieferungen erfolgt also nicht durch K+S, sondern durch diejenigen Unternehmen, bei denen entsprechend Bodenmaterial anfällt.

 

Insgesamt sollen im Falle einer Abdeckung der Halde maximal 600.000 Tonnen Bodenmaterial pro Jahr angeliefert werden. Bei einer durchschnittlichen Beladung der LKW und bei angenommenen ca. 230 bis 240 Betriebstagen im Jahr entspräche dies grob 100 LKW-Ladungen am Tag bzw. 200 LKW-Fahrten am Tag. Die Betriebszeiten sind montags bis freitags tagsüber; es finden also keine Fahrten abends oder nachts oder am Wochenende statt (näheres siehe anliegendes Ergebnispapier).

 

Das ursprüngliche und dem Planfeststellungsantrag zugrundeliegende Verkehrsgutachten vom 19.09.2017 ging davon aus, dass bei entsprechender Beschilderung entlang der Straßen lediglich 5% des Schwerverkehrs über Sorgensen und Dachtmissen verläuft.

 

Das ergänzte Verkehrsgutachten vom 08.08.2022 belegt mittlerweile, dass die seitens der Stadt Burgdorf geäußerte Befürchtung einer prozentual erheblich höheren Belastung der Ortsteile Sorgensen und Dachtmissen tatsächlich sehr wahrscheinlich ist: So geht das ergänzte Verkehrsgutachten davon aus, dass 70% der Verkehre über Sorgensen und Dachtmissen verläuft, was 140 Lkw-Fahrten am Tag entspräche. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der Herkunft des Bodenmaterials (Baustellentätigkeit) die Anzahl der Fahrten von Jahreszeiten und Wetterverhältnissen abhängt: Bei schlechtem Wetter im Winter finden wenig Fahrten statt, bei gutem Wetter und im Sommer umso mehr. Es ist nicht auszuschließen, dass ein verkehrlicher Tagesspitzenwert vom Durchschnittswert deutlich abweichen kann.

 

(Ausschnitt aus dem ergänzten Verkehrsgutachten vom 08.08.2022;
rote Route: angenommene Verkehrsverteilung Lieferungen von Bodenmaterial;
orange Route: von K+S geplante vorgegebene Route für etwaige Lieferungen von Haldenwässern anderer Kali-Halden)

Im Verlauf der Mediation wurden alternative Verkehrsführungen vorgeschlagen und diskutiert:

 

  • Nutzung der vorhandenen ehemaligen Kali-Bahn durch das FFH- und Naturschutzgebiet „Brand“ (Gleise sind noch vorhanden), sei es durch Bahntransport, durch Förderbänder oder durch Herrichtung einer provisorischen Zufahrtsmöglichkeit für LKW,
  • Bau einer neuen Straße südlich des FFH-Gebiets durch die Obershagener Wiesen (also nördlich von Obershagen und Hänigsen),
  • Bau einer neuen Straße nördlich des FFH-Gebiets.

 

Die Nutzung des FFH-Gebiets ist naturschutz- und europarechtlich äußerst kritisch zu sehen. In Abwägung mit dem Schutzgut „Mensch“ (Verkehrs-, Feinstaub- und Lärmbelastung in den betroffenen Ortsteilen) stellt sich aber die Frage, ob nicht zumindest eine nähere Vorprüfung dieser Möglichkeit erfolgen sollte.

 

Diese Variante und die beiden anderen würden die Verkehre absehbar zu einem großen Teil auf die B3 bis Ehlershausen und von da an dann über den Röhndamm (Gemarkungen Ramlingen-Ehlershausen sowie Otze) Richtung Kali-Halde verlagern und so insbesondere die Ortschaften Sorgensen, Dachtmissen und Hänigsen erheblich entlasten.

 

Im Rahmen der Mediation hat die Stadt Burgdorf daher die Auffassung vertreten, dass diese Varianten zumindest näher geprüft werden müssen und nicht bereits im Vorfeld verworfen werden dürfen.

 

Seitens des zuständigen Landesministeriums besteht die Zusage, eine solche Prüfung zu begleiten.

 

Weitere sinnvolle Varianten zur Verkehrsführung sind nicht gefunden worden.

 

Sofern keine dieser alternativen Verkehrsführungen umgesetzt werden kann, bleibt es absehbar bei den oben dargestellten verkehrlichen Auswirkungen für die betroffenen Ortsteile Sorgensen und Dachtmissen über die jeweils genannten Zeiträume.

 

 

2.    Ergebnisse der Mediation

 

Die Ergebnisse der Mediation sind in einem Ergebnispapier zusammengefasst worden (siehe Anlage zu dieser Sitzungsvorlage). Es ist in einen Teil A. Geeinte Positionen und einen Teil B. Positionsbeschreibungen untergliedert. Teil A. beschreibt die Positionen, über die sich alle an der Mediation Beteiligten einig geworden sind. Teil B. fängt diejenigen Positionen auf, für die kein Konsens gefunden werden konnte.

 

Sowohl zum Thema „Varianten zur Lösung der Kalihaldenproblematik“ (siehe Anlage, Punkt A. I) als auch zum Thema „Verkehr“ (siehe Anlage, Punkt A. III) konnte nur punktuell eine Einigung erzielt werden.

 

Insbesondere konnte im Rahmen der Mediation keine einvernehmlich unterstützte alternative Verkehrsführung gefunden werden.

 

Einigkeit beim Thema Verkehr bestand daher insofern nur darin, dass zumindest die negativen Auswirkungen für die betroffenen Ortsteile zu minimieren sind.

 

Dies soll durch die in Punkt A. III Nr. 6 – 8 der Anlage beschriebenen Maßnahmen geschehen:

-      Beseitigung vorhandener Gefahrenpunkte und Mängel sowie Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung von Verkehrssicherheit und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie z.B. Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Einrichten von Querungshilfen und dergleichen unter finanzieller Beteiligung der K+S;

-      kritische Prüfung der Annahmen aus dem Verkehrsgutachten nach einem Jahr und ggf. Nachsteuerung sowie

-      fortgesetzte Bearbeitung des Themas „Verkehr“ und Suche nach Lösungsmöglichkeiten auch nach Abschluss der Mediation.

 

In Teil B. Kapitel III ist die von der Gemeinde Uetze und der Stadt Burgdorf gemeinsam vertretene Position zum Thema „Verkehr“ wiedergegeben, die aber keinen Konsens gefunden hat (nämlich: ergebnisoffene Prüfung und objektive Bewertung der oben in Punkt 1.3 beschriebenen alternativen Verkehrsrouten, anschließend Umsetzung der besten dieser Alternativen, mindestens aber massives Hinwirken durch K+S auf Benutzung der „orangenen Route“, vgl. Abbildung zuvor).

 

In den anderen Kapiteln des Teils B. finden sich die Positionen der anderen an der Mediation Beteiligten, für die kein Konsens gefunden werden konnte.

 

 

3.    Ausblick

 

In den für die Stadt Burgdorf zentralen Punkten wurde im Rahmen der Mediation nur teilweise eine Einigkeit erzielt. Es stellt sich daher die Frage, wie der Rat der Stadt Burgdorf mit diesem Ergebnis umgeht bzw. ob der Rat dem Ergebnis der Mediation zustimmen kann.

 

 

Mit einer etwaigen Zustimmung ist keine Zustimmung zur Abdeckung der Halde (da hier ja keine geeinte Position gefunden wurde) oder zur resultierenden Verkehrsbelastung geknüpft.

 

Vielmehr würde der Rat mit seiner Zustimmung diejenigen Aspekte würdigen, über die man sich in der Mediation einig geworden ist (Teil A. Geeinte Position) und zudem ausdrücklich die von der Gemeinde Uetze und der Stadt Burgdorf in Teil B. wiedergegebene abweichende Position zum Thema Verkehr unterstützen.

 

Möglicherweise könnte eine breite Zustimmung des Rates mit dazu beitragen, zumindest die in Teil A. Kapitel III Nr. 6-8 genannten Maßnahmen und weiteren Schritte verbindlich durchzuführen (Verkehrsberuhigung etc.).

 

 

 

 

Anlage:

 

Abschlussdokument mit den Ergebnissen der Mediation vom 19.09.2022

 

 

 

(Pollehn)