Betreff
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ - Beteiligung der Stadt Burgdorf mit 3 Liegenschaften
Vorlage
BV 2022 0307
Aktenzeichen
25
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Burgdorf beteiligt sich mit folgenden drei Liegenschaften in der Rangfolge


1. Mehrzweckhalle Schillerslage

2. Waldschule – Sporthalle in Ehlershausen

3. Gudrun-Pausewang-Grundschule

 

am Bundesförderprogramm. Notwendige Haushaltsmittel werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Als Projektstart für alle Projekte wird 2025 angestrebt.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Bunderegierung hatte im August dieses Jahres ein neues Förderprogramm

„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

angekündigt. Zum 15.8.2022 wurde das Programm über mediale Dienste in den Umlauf gebracht. Die Stadtverwaltung hat hierzu am 17.8.2022 erstmalig Kenntnis genommen.

 

Die Laufzeit ist über eine Dauer von 5 Jahren festgesetzt. Es ist mindestens das Energieeffizienzprogramm BEG70 zu erzielen, fossile Energieträger sollten unbedingt vermieden werden. Die Förderung beträgt 45 %, 55 % muss die Kommune selbst finanzieren. Dazu muss bis zum 21.10.2022 ein Ratsbeschluss „Billigung der Teilnahme“ eingereicht sein.

 

Es sind keine Nachmeldungen zum späteren Zeitpunkt möglich.

 

Es wird empfohlen, dass die Stadt sich mit folgenden drei Objekten, die der Sanierung bedürfen, bewirbt, insbesondere, weil die Laufzeit bis 2026/27 andauert:

 

- Mehrzweckhalle Schillerslage

- Waldschule – Sporthalle

- GPGS – Sporthalle, bei Nachweis über eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird auch
  ein Neubau gefördert.

 

Eine Umsetzung wird aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen für ab 2025 vorgeschlagen.


Die notwendigen Haushaltsmittel müssen zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt werden, hierfür wird eine gesonderte Beschlussvorlage eingebracht.

 

Die Auswahl wurde mit 3 Liegenschaften gewählt, um so die Chance zur Aufnahme im Verzeichnis der zu fördernden Projekte zu erhöhen, wobei eher davon auszugehen ist, dass bestenfalls ein Projekt gefördert wird.

 

Die Teilnahme muss über folgende Schritte umgesetzt werden:

 

Bis Fr. 23.9.2022              Anzeige der 3 Projekte beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Bauen, Energie und Umweltschutz.

Bis Fr. 30.9.2022     Frist zur Einreichung der Online-Anträge mit den Projektskizzen                       

Bis Di. 04.10.2022            muss die Druckfassung des Antrags beim Fördermittelgeber und bei der Landebehörde eingereicht sein (Poststempel gilt)

Bis Fr. 21.10.2022 Fristende Nachreichung von Unterlagen und des Ratsbeschlusses.

 

Der Rat möge die „Billigung der Teilnahme“ beschließen.

 

(Pollehn)