Betreff
Überprüfung der Feuerwehrgerätehäuser der Stadt Burgdorf durch die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK)
Vorlage
M 2022 0296
Aktenzeichen
37.012.008
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Gem. § 3 Abs. 1 UVV Feuerwehren, DGUV Vorschrift 49, ist die Unternehmerin […] für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der im Feuerwehrdienst Tätigen verantwortlich. Sie […] hat für eine geeignete Organisation zu sorgen und dabei die besonderen Strukturen und Anforderungen der Feuerwehr zu berücksichtigen. Die Unternehmerin ist die Stadt Burgdorf als Trägerin des Brandschutzes.

 

Um als Unternehmerin eine fachgerechte Übersicht über den Zustand der Feuerwehrhäuser zu erhalten, sind die Feuerwehrgerätehäuser durch den Träger der Unfallversicherung (hier: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen), zusammen mit der Verwaltung und Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf (z.B. Stadtbrandmeister, Stadtsicherheitsbeauftragter oder Ortsbrandmeister) besichtigt worden.

 

Die festgestellten Mängel, die bereits veranlassten und die beabsichtigten Maßnahmen können der Anlage entnommen werden. Die sicherheitstechnischen Mängel sind – soweit möglich – sukzessive abzustellen.

 

Die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter sind am 24.08.2022 über das Ergebnis der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen informiert und zugleich gebeten worden, erste Mängel (z.B. Entfernen von Bierzeltgarnituren) abzustellen.

 

Parallel ist eine Mängelbeseitigung in den Feuerwehrgerätehäusern auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Unter Umständen kann ein Neubau (z.B. ein zentrales Feuerwehrgerätehaus Ramlingen-Ehlershausen) mit gleichzeitiger Veräußerung der Bestandsgebäude als zielführender Weg angesehen werden.   

 

Zu guter Letzt sollen die Ergebnisse zur sachgerechten Beurteilung der Feuerwehrgerätehäuser in der kommenden Feuerwehrbedarfsplanung (Jahr 2024+) berücksichtigt werden.

 

Die Berichte der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen können bei der Abteilung Ordnung – Schloßstraße 5, 31303 Burgdorf eingesehen werden.

     

 

 

 

(Pollehn)