hier: Ratsfrau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Burgdorf stellt gem. § 37 Abs. 2 NGO fest, dass die Voraussetzungen zur
Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes, Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn
im Rat der Stadt Burgdorf nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 NGO vorliegen. Der Ratssitz
wird mit sofortiger Wirkung frei.
Sachverhalt und Begründung:
Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn hat ihren Hauptwohnsitz zum 02.11.2009 in Burgdorf aufgegeben. Gemäß § 37 Abs. 1 Ziff. 2 NGO endet hierdurch für Frau Prof. Dr. Dr. Wunn durch den Verlust der Wählbarkeit (Wohnsitzvoraussetzung) die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Burgdorf.
Gemäß § 37 Abs. 2 NGO hat der Rat zu Beginn der nächsten Sitzung (10.12.2009) festzustellen, ob eine der Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 - 8 vorliegen. Eine entsprechende Beschlussformulierung ist ihnen mit dieser Vorlage unterbreitet worden. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffenen, Frau Prof. Dr. Dr. Wunn, gemäß § 37 Abs. 2 NGO Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.
Als sog. innerorganisatorischer Akt bedarf der Beschluss nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.