Betreff
Umbesetzung in Ausschüssen
Vorlage
BV 2022 0291
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)   Im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten wird die Mitgliedschaft von

 

Frau Anke Hennigs als Mitglied                      (vorher: Timo Zapf)

 

festgestellt. Im Übrigen bleibt die Ausschussbesetzung unverändert.

 

 

2)   Im Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung wird die Mitgliedschaft von

 

Frau Anke Hennigs als Mitglied                     (vorher: Claudia Baumgarten)

 

festgestellt. Im Übrigen bleibt die Ausschussbesetzung unverändert.

 

 

3)   Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr wird die Mitgliedschaft von

 

Frau Claudia Baumgarten als Mitglied          (vorher: Timo Zapf)

 

festgestellt. Im Übrigen bleibt die Ausschussbesetzung unverändert.

 

 

4)   Im Feuerwehrausschuss wird die Mitgliedschaft von

 

Frau Anke Hennigs als Mitglied                      (vorher: Timo Zapf)

 

festgestellt. Im Übrigen bleibt die Ausschussbesetzung unverändert.

 

 

5)   Im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport wird die Mitgliedschaft von

 

Frau Anke Hennigs als stv. Mitglied              (vorher: Timo Zapf)

 

festgestellt. Im Übrigen bleibt die Ausschussbesetzung unverändert.

 

 

6)   Im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie wird die Mitgliedschaft von

 

Frau Anke Hennigs als stv. Mitglied              (vorher: Timo Zapf)

 

festgestellt. Im Übrigen bleibt die Ausschussbesetzung unverändert.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Mandatsrückgabe des ehemaligen Ratsherren Timo Zapf sind Ausschussneubesetzungen verbunden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat über die beabsichtigten personellen Veränderungen per E-Mail vom 10.08.2022 informiert. Ergänzend wurde eine Umbesetzung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr angekündigt.

 

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Rat die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss bedarf als sog. innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

 

(Pollehn)