Betreff
Diskussionsgrundlage für das Haushaltssicherungskonzept 2023/2024
Vorlage
M 2022 0276
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

1.    Rechtliche Rahmenbedingungen / gesetzl. Vorgaben

 

In § 110 Abs. 4 NKomVG wird geregelt, dass der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein soll. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Wenn dies nicht der Fall ist, kommt Absatz 8 zum Tragen. Dieser besagt, dass die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann oder eine Überschuldung abgebaut oder eine drohende Überschuldung abgewendet werden muss. In dem Haushaltssicherungskonzept ist festzulegen,

 

  1. innerhalb welcher Zeiträume der Haushaltsausgleich sowie die Beseitigung der Überschuldung oder der drohenden Überschuldung erreicht,

 

  1. wie der im Haushaltsplan ausgewiesene Fehlbetrag und die Verschuldung abgebaut und

3      wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages und einer zusätzlichen Verschuldung vermieden werden sollen.

 

Zielsetzung ist es, den Haushaltsausgleich innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wieder zu erreichen und den Abbau von Fehlbeträgen aus Vorjahren innerhalb der vorgesehenen Frist von sechs Jahren (§ 24 Abs. 2 KomHKVO) sicherzustellen.

 

2.    Die Situation der Stadt Burgdorf und Ausblick

 

Seit Einführung der DOPPIK hat die Stadt Burgdorf keinen ausgeglichenen Haushaltsplan aufstellen können. Für das aktuelle Haushaltsjahr und die Folgejahre sieht dies in Zahlen (entsprechend 1. Nachtragshaushalt 2022) wie folgt aus:

 

 

2022

2023

2024

2025

= ordentliches Ergebnis

-12.021.700,00

-12.367.000,00

-11.931.700,00

-10.979.100,00

 

 

Die Haushaltspläne der letzten Jahre und die darin enthaltenen Sicherungskonzepte wurden von der Kommunalaufsicht u. a. genehmigt, weil die Jahresabschlüsse immer deutlich besser ausgefallen sind als die Planungen. Der 1. Finanzbericht 2022 zeigt bereits auf, dass Einsparungen in der bisherigen Höhe in diesem Haushaltsjahr nicht länger erzielt werden. Die Plandaten, die den Haushaltsbeschlüssen zu Grunde liegen, konnten bereits entscheidend verbessert werden, so dass es die Abweichungen, die zum Großteil aus Verschiebungen von Baumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr resultierten, in Zukunft nicht mehr in der bisherigen Höhe geben wird.

 

Viele Konsolidierungspotentiale sind im Laufe der Zeit bereits realisiert worden. Andere noch bestehende Möglichkeiten haben keine politische Mehrheit gefunden.

Der Rat hat die Verantwortung, für eine stabile finanzielle Situation zu sorgen. Genauso sieht es auch die Kommunalaufsicht und weist explizit in der Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2022 vom 08.08.2022 darauf hin.

 

Zitat: „Die Vertretung beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG u. a. über die Haushaltssatzung, das Haushaltssicherungskonzept und das Investitionsprogramm. Damit liegt die Budgethoheit beim Rat. Der Rat ist damit verantwortlich für die Verschuldung des Haushalts und die Handlungsfähigkeit der Stadt in den nächsten Jahren. Rat und Verwaltung der Stadt Burgdorf müssen sich daher weiter mit der Konsolidierung des Haushalts befassen. Auch nach vielen Jahren, in denen die Stadt Burgdorf in der Planung keinen ausgeglichenen Haushalt beschließen konnte und Haushaltssicherungskonzepte erstellen musste, müssen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltslage beschlossen werden. Ggf. sollten Investitionen weiter verschoben werden, um die Verschuldung nicht wie geplant ansteigen zu lassen.“

 

Alle Investitionen führen zu nicht unerheblichen Folgekosten durch Abschreibung sowie Kreditkosten (Zinsen und Tilgung). Wenn also Maßnahmen nicht umgesetzt, verschoben oder nur „abgespeckt“ umgesetzt werden, entlastet dies den ordentlichen Haushalt. Auch die aktuellen Preisentwicklungen im Baugewerbe müssen berücksichtigt werden. Die Preissteigerungen allgemeiner Art, insbesondere aber die für Gas und Strom zu erwartenden, werden die künftigen Haushalte zusätzlich stark belasten.

 

Belastungen des städtischen Haushalts entstehen auch durch Anreizförderungen durch Bund und Land, die mittelfristig durch die Kommunen selbst getragen werden müssen. Am Beispiel des Digitalpaktes können die Auswirkungen für den städtischen Haushalt aufgezeigt werden. Als Projektunterstützung fließen zunächst Fördermittel, die künftigen laufenden Kosten muss die Kommune dann alleine stemmen:

 

Die Finanzplanung der Stadt Burgdorf zeigt auf, dass auch mittelfristig kein Haushalts-ausgleich erzielt werden kann. Eine Verbesserung auf der Ertragsseite ist nicht absehbar, auf der Aufwandsseite sind keine spürbaren Entlastungen zu erwarten. Das strukturelle Defizit der Stadt wird ohne gegensteuernde Maßnahmen wachsen.

 

Die Stadt deckt ihre Aufwendungen im Wesentlichen durch Gebühren, Steuern und Zuweisungen. Gebühren werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme städtischer Leistungen erhoben. Steuern sind definiert als Zahlungen der Steuerpflichtigen ohne direkte öffentliche Gegenleistung. Durch die Erhebung von Steuern soll der öffentliche Finanzbedarf langfristig gedeckt werden.

 

Die Erträge aus Gebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren) lagen im Jahr 2021 insgesamt bei 7,25 Mio. € (entspricht rd. 9,4 % der ordentlichen Aufwendungen (2021: 77.301.001,92 €).

 

Im Bereich der Steuern und Zuweisungen wurde 2021 ein Aufwandsdeckungsgrad von rd. 77 % erzielt. (Steuern 36.862.267,23 € und Zuwendungen 22.600.888,27 € / ordentliche Aufwendungen 77.301.001,92 €)

 

Um also das Ziel des Haushaltsausgleichs in absehbarer Zeit zu erreichen, ist jährlich ein Fehlbetrag in Höhe von rd. 12 Mio. € auszugleichen. Bezogen auf die drei großen Aufwandskomponenten (ohne Berücksichtigung evtl. Änderungen auf der Ertragsseite)

 

·         Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

·         Transferaufwendungen

·         Personalaufwendungen

 

sind in jeweiligem Bereich jährlich 4 Mio. € einzusparen. Im Bereich der Transferaufwendungen sind Einsparungen in dieser Höhe aufgrund von Gesetzesvorschriften / langfristige Vereinbarungen so gut wie nicht möglich, so dass der Anteil bei den zwei anderen Punkten von 4 auf 6 Mio. € jährlich steigen würde. Bei den Personalaufwendungen würde das bedeuten, 20 % des bestehenden Personals wären abzubauen (110 Stellen) bei einer entsprechenden Leistungseinschränkung. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wären u. a.  die Sanierungen im Hoch- und Tiefbau entsprechend zurückzufahren mit der Folge, dass die Substanzerhaltung der Gebäude und Straßen gefährdet wäre (was ggfs. hohe Investitionskosten nach sich ziehen würde).

 

Diese Beträge verdeutlichen, wie notwendig es ist, die Haushaltskonsolidierung intensiv voran zu bringen.

 

Um von der Kommunalaufsicht die Genehmigung für den Doppelhaushalt 2023/2024 zu erhalten, müssen Maßnahmen beschlossen werden, die darauf abzielen, Kosten zu reduzieren und Einnahmen zu erhöhen. Die Kommunalaufsicht hat mit der Genehmigung des Nachtragshaushalts bereits die von der Verwaltung getroffene Maßnahme, Investitionen zu schieben, bestätigt. Die Investitionen sind mit den vorhandenen Ressourcen (Personal, Finanzierung) umzusetzen. Die Begrenztheit dieser Ressourcen sowie der Bedarf der zwingenden Notwendigkeit von Neubauten und Sanierungen müssen mit den zu tätigenden Investitionen übereinstimmen. Die Kommunalaufsicht sieht zudem hierin die Möglichkeit, die Verschuldung nicht wie geplant ansteigen zu lassen.

 

In der politischen Debatte kam bereits die Frage nach der Überschuldung der Stadt Burgdorf zur Sprache. Auf der anderen Seite sind notwendige Sanierungen und Neubauten in beträchtlichem Maße vorzunehmen, die allesamt Pflichtaufgaben sind.

 

Neben der Frage der Genehmigung des Doppelhaushaltes durch die Kommunalaufsicht ist die Haushaltssicherung auch im Zusammenhang mit der künftigen Inanspruchnahme von Bedarfszuweisungen wichtig.

 

Von Kommunen, die sich in einer außergewöhnlichen Haushaltslage befinden, können Bedarfszuweisungen beim Land beantragt werden. Eine außergewöhnliche Lage liegt dann vor, wenn es der antragstellenden Kommune nicht gelungen ist, die Ergebnisrechnung des Antragsjahres ausgeglichen abzuschließen und aufgelaufene (Alt-)Fehlbeträge auch in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht abgedeckt oder wesentlich reduziert werden können.

 

Bedarfszuweisungen erhalten ausschließlich Kommunen, die als besonders finanzschwach einzustufen sind und bei denen eine besondere Bedürftigkeit festgestellt wird. Es ist davon auszugehen, dass Burgdorf im nächsten Jahr erstmalig diese Kriterien erfüllen wird.

 

Zur tatsächlichen Gewährung der Bedarfszuweisung wäre dann aber zusätzlich noch der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land zur Erreichung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zwingend erforderlich.

 

 

 

3.    Konsolidierungsvorschläge

 

Für die Haushaltskonsolidierung wurden verschiedene Szenarien entwickelt, die in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt sind.

 

Szenario 1

Keine Änderungen

 

Szenario 2

Streichung von x % der freiwilligen Leistungen

 

Szenario 3

Streichung von x % der Investitionen

 

Szenario 4

Schließung von Einrichtungen

 

Szenario 5

Stabilisierung und Steigerung der Erträge

 

 

 

4.    Schlussbemerkungen

 

Die sich daraus ergebende Herausforderung ist es:

 

1.    Längerfristig zu denken (mehr als die nächsten 2 Haushaltsjahre)

 

2.    Durch längerfristige Planungen und den gezielten Einsatz von Fördermitteln Sanierungen / Neubauten notwendiger Infrastruktur mit der Haushaltskonsolidierung zu verbinden

 

 

3.    Die Einnahmen sind zu konsolidieren, Gewerbetreibende, Landwirte, Unternehmer sind zu halten und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)