Beschlussvorschlag:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
1. Der
Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2020. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020, die
über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1
Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 bis 10.000 € (bei denen die
Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2020 beim
Bürgermeister lag) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge
über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2020
(1.709.842,71 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von -6.772.784,93 € zu verwenden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von
-5.062.942,22 € wird zu einem Teil durch eine Entnahme aus der Rücklage
aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (140.113,71 €) gedeckt.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt werden. Im Jahresabschluss ist
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune mit
sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein
Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine
Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2020 wurde durch die Finanzabteilung aufgestellt und
der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses
nach § 129 Abs. 1 NKomVG am 27.12.2021 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2020 mit Anhang - einschließlich der Anlagen zum
Anhang – und der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sind dem Rat gemäß § 129
Abs. 1 S. 2 NKomVG vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen liegen dieser
Vorlage als Anlage bei (auf Grund des erheblichen Umfangs wurde beim
Jahresabschluss darauf verzichtet, sämtliche Anlagennachweise und die einzelnen
Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der einzelnen Produkte dieser Vorlage
beizufügen. Sie liegen vollständig vor und waren Gegenstand der
Jahresabschlussprüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes).
Der vorliegende
Jahresabschluss 2020 der Stadt Burgdorf schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt beim ordentlichen Ergebnis mit
einem Fehlbetrag in Höhe von -6.772.784,93 € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan
2020, der ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -13.623.700,00 €
vorsah, verbesserte sich das ordentliche Ergebnis um 6.850.915,07 €.
Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von
1.709.842,71 € aus, was gegenüber dem Haushaltsplan, der einen Überschuss von
2.050.000,00 € vorsah, eine Verringerung von -340.157,29 € bedeutet.
Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Fehlbetrag
in Höhe von -5.062.942,22 € ab (Haushaltsplan 2020 = -11.573.700,00 €).
Finanzrechnung
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat sich in der
Finanzrechnung 2020 ein negativer Saldo in Höhe von -1.484.012,09 € ergeben
(Haushalt 2020 = -9.853.700,00 €).
Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt im Jahr 2020 bei
-11.212.012,31 € (Haushalt 2020 = -16.112.200,00 €).
Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen erfolgten im Jahr 2020
nicht. Die Auszahlungen für die (ordentliche) Tilgung der bestehenden Darlehen
lagen bei 1.672.800,85 €, so dass sich bei der Finanzierungstätigkeit im
Jahr 2020 ein negativer Saldo in Höhe von -1.672.800,85 € ergibt.
Des Weiteren ergibt sich bei den haushaltsunwirksamen Ein- und
Auszahlungen ein positiver Saldo in Höhe von 10.435.179,62 €
Insgesamt ergibt sich im Finanzhaushalt eine Verringerung der liquiden
Mittel um
-4.153.898,89 €.
Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2020 einen positiven
Endbestand an Zahlungsmitteln von 6.281.280,73 € aus, der in der Bilanz
auf der Aktivseite bei den „Liquiden Mitteln“ steht.
Bilanz
Das Volumen der Bilanz hat sich von 264.036.870,97 € (Stand Schlussbilanz
zum 31.12.2019) um 3.515.951,50 € auf 267.552.822,47 € (Stand Schlussbilanz zum
31.12.2020) erhöht.
Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf die
Erläuterungen im anliegenden Anhang zur Jahresrechnung und im
Rechenschaftsbericht.
Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das
Haushaltsjahr 2020
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf (RPA) hat die Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2020 geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht vom 22.07.2022 zusammengefasst.
Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass
· der Haushaltsplan eingehalten wurde,
· die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge
sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
· das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Es wird
bestätigt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet worden.
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Burgdorf wird wie folgt zusammengefasst:
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung
der Stadt entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß.
Die
Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität
geben zu Beanstandungen keinen Anlass.
Bei den
Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde
nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Gegen die Erteilung der
Entlastung bestehen keine Bedenken.
Der Schlussbericht des RPA ist mit der Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung durch den Bürgermeister sowie ggfs. seiner Stellungnahme zu dem Schlussbericht des RPA dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters vorzulegen.
Der Schlussbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2020 weißt
folgenden erläuterungsbedürftigen Bestandteil auf, zu dem wie folgt Stellung
genommen wird:
Prüfbemerkung –
Beanstandung
Nicht nachvollziehbar ist die zeitliche und sachliche
Unabweisbarkeit für Auszahlungen in Höhe von 726,60 € für die Beschaffung von
fünf Schaumstoff-Kinderbetten im Dezember 2020 zur Erstausstattung eines
Vertretungsstützungspunktes der Kindertagespflege. Haushaltsmittel waren für
2021 eingestellt, so dass eine Beschaffung im Jahr 2021 hätte erfolgen können.
Der Vertretungsstützpunkt wird nach derzeitigem Kenntnisstand erst im
2. Halbjahr 2022 seinen Betrieb aufnehmen können. Eine zeitliche und
sachliche Unabweisbarkeit war daher im Dezember 2020 nicht gegeben.
Stellungnahme
Zum Zeitpunkt der Beschaffung besagter Kinderbetten wurde noch von einem
Eröffnungstermin in der ersten Hälfte des Jahres 2021 ausgegangen. Es gab
bereits Ende 2020 erhebliche Lieferschwierigkeiten für Krippenmobiliar, so dass
die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit unter o.a. Prämisse durchaus
gegeben schien.
Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, dass ein erneuter
Nutzungsänderungsantrag gestellt werden musste, der letztendlich dazu führte,
dass die Eröffnung des Vertretungsstützpunktes im Jahr 2021 nicht mehr möglich
war.
Die Beschaffung der Kinderbetten hat sich also erst im Nachhinein als
noch aufschiebbar herausgestellt.
Prüfbemerkung –
Beanstandung
Der StadthausGmbH wurden aufgrund der
COVID-19-Pandemie zu erwartenden Einnahmeausfälle 50 % der Pachtzahlungen für
das Stadthaus erlassen. Gem. der Dienstanweisung für das Finanzwesen dürfen
Ansprüche auf Antrag des Zahlungspflichtigen ganz oder teilweise erlassen
werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles für den/die
Schuldner*in eine besondere Härte bedeuten würde. Die Zuständigkeit für die
Entscheidung über den Erlass bewegte sich im Rahmen der vom Rat beschlossenen
Wertgrenze, so dass die Entscheidung dem Bürgermeister als Geschäft der
laufenden Verwaltung oblag. Es wurde jedoch versäumt, den Rat im Rahmen des
unterjährigen Controlling-Berichtswesen über den Erlass zu informieren.
Stellungnahme
Nach Feststellung der besonderen
Härte im Einzelfall wurde gemäß Dienstanweisung für das Finanzwesen im Jahr
2020 und im Rahmen der vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossenen Wertgrenze
durch den Hauptverwaltungsbeamten ein Pachterlass i. H. v. 50% für das
Stadthaus bewilligt. Grund waren die zu erwartenden Einnahmeausfälle aufgrund
der COVID-19-Pandemie.
Es wurde jedoch tatsächlich versäumt, den Rat im Rahmen des Berichtswesens über diesen Erlass zu informieren. In Zukunft wird darauf geachtet, dass sich ein solches Versäumnis nicht wiederholt und die Vorgänge ordnungsgemäß im Quartalsbericht eingestellt sind, damit auch den Anforderungen des Controlling-Berichtswesens sowie der Information an den Rat Rechnung getragen wird.
Verwendung des Jahresergebnisses
Im Rahmen des Jahresabschlusses hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.
V. m. § 110 Abs. 7 S. 3 und § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG zugleich über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu
beschließen.
Wie bereits oben erwähnt, hat sich in der Jahresrechnung 2020 beim
ordentlichen Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von -6.772.784,93 € und beim
außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 1.709.842,71 € ergeben.
Die Verwaltung empfiehlt daher,
den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen
Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2020 in Höhe von 1.709.842,71 € zur anteiligen Deckung des Fehlbetrages des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
-6.772.784,93 € zu verwenden.
Ein Teil des Fehlbetrages in Höhe von -5.062.942,22 € sollte zu einem Teil
durch eine Entnahme des Bestandes der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses (140.113,71 €) gedeckt werden.
Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 4.922.828,51 € wird in der Eröffnungsbilanz 2021 entsprechend ausgewiesen.
Anlagen
Anlage 1 |
- |
Jahresabschluss der Stadt
Burgdorf zum 31.12.2020 |
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Anlage 2 |
- |
Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
der Stadt Burgdorf |
(Pollehn)