Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
350.000,00 € |
31310.433905 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen in Höhe von 350.000,00 € bei den Produktkonten 31310.433905
und 31310.733905 zu.
Sachverhalt und Begründung:
Durch die Zuweisung ukrainischer Kriegsflüchtlinge mussten erheblich mehr Zahlungen über die Stadt Burgdorf abgewickelt werden, da diese Personen über kein Konto verfügen. Dieser Personenkreis sollte eigentlich ab Juni 2022 in die Zuständigkeit der Job-Center wechseln. Der Übergang erfolgt jedoch nur schleppend und ist aktuell erst zu rund 65% erfolgt, so dass weitere Zahlungen über die Stadt Burgdorf aus den Produktkonten 31310.433905 / 31310.733905 erfolgen müssen. Dafür reicht der Haushaltsansatz nicht aus, so dass 350.000,00 € zusätzlich überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Auf die Zahlungen an die Leistungsempfänger besteht ein gesetzlicher Anspruch.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 350.000,00 € ist durch die Erstattungen der Region in gleicher Höhe bei den Konten 31310.348200 / 31310.648200 (Kostenerstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden) gewährleistet.
(Pollehn)