Betreff
Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Vorlage
M 2022 0260
Aktenzeichen
20.022.005
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Mit dem Bescheid vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover vom 27.04.2021 hat die Stadt Burgdorf eine Zuwendung in Höhe von 12.000 € für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zur Weiterleitung an die Kindertagespflege Wilder Süden bewilligt bekommen.

 

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises. Das Prüfungsergebnis des am 01.02.2022 eingereichten Verwendungsnachweises liegt seit kurzem vor. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Die Zuwendung wurde in voller Summe ausgezahlt und muss zur Erfüllung des Zuwendungszwecks zeitnah an die o.g. Kindertagespflegestelle weitergeleitet werden, da von dieser der Betrag bereits vorfinanziert wurde.

 

Mittel dafür stehen im Haushalt 2022 nicht zur Verfügung. Diese müssen auf dem Produktkonto 36100.781800 (Zuschüsse für Investitionen von übrigen Bereichen – Fördermittel für Tagespflegestellen) außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.

 

Kann in diesen Eilfällen des § 89 Satz 1 NKomVG und in anderen Fällen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsausschusses nicht eingeholt werden und droht außerdem der Eintritt erheblicher Nachteile oder Gefahren, trifft der Hauptverwaltungsbeamte die Entscheidung im Einvernehmen mit einer Vertreterin bzw. einem Vertreter nach § 81 Abs. 2 NKomVG. Der Rat sowie der VA sind nach § 89 S. 3 NKomVG hierüber unverzüglich zu unterrichten. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Herr Kugel, hat gemeinsam mit dem stellv. Bürgermeister A. Hinz dieser außerplanmäßigen Auszahlung am 11.08.2022 zugestimmt.

 

Die Deckung ist durch entsprechende Mehreinzahlungen bei dem Produktkonto 36100.681100 (Investitionszuweisungen vom Land – Fördermittel für Tagespflegestellen) gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)