Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Mit dem Bescheid vom Regionalen Landesamt für Schule
und Bildung Hannover vom 27.04.2021 hat die Stadt Burgdorf eine Zuwendung in
Höhe von 12.000 € für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter
drei Jahren zur Weiterleitung an die Kindertagespflege Wilder Süden bewilligt
bekommen.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss
der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises. Das Prüfungsergebnis des am
01.02.2022 eingereichten Verwendungsnachweises liegt seit kurzem vor. Es haben
sich keine Beanstandungen ergeben. Die Zuwendung wurde in voller Summe
ausgezahlt und muss zur Erfüllung des Zuwendungszwecks zeitnah an die o.g.
Kindertagespflegestelle weitergeleitet werden, da von dieser der Betrag bereits
vorfinanziert wurde.
Mittel dafür stehen im Haushalt 2022 nicht zur
Verfügung. Diese müssen auf dem Produktkonto 36100.781800 (Zuschüsse für
Investitionen von übrigen Bereichen – Fördermittel für Tagespflegestellen)
außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat
der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des
Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m.
§ 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.
Kann in diesen Eilfällen des § 89 Satz 1 NKomVG und in
anderen Fällen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsausschusses nicht
eingeholt werden und droht außerdem der Eintritt erheblicher Nachteile oder
Gefahren, trifft der Hauptverwaltungsbeamte die Entscheidung im Einvernehmen
mit einer Vertreterin bzw. einem Vertreter nach § 81 Abs. 2 NKomVG. Der Rat
sowie der VA sind nach § 89 S. 3 NKomVG hierüber unverzüglich zu unterrichten.
Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Herr
Kugel, hat gemeinsam mit dem stellv. Bürgermeister A. Hinz dieser
außerplanmäßigen Auszahlung am 11.08.2022 zugestimmt.
Die Deckung ist durch entsprechende Mehreinzahlungen
bei dem Produktkonto 36100.681100 (Investitionszuweisungen vom Land –
Fördermittel für Tagespflegestellen) gewährleistet.
(Pollehn)