Betreff
Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
M 2022 0259
Aktenzeichen
20.020.005
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Die Region Hannover hat mit Verfügung vom 08.08.2022 die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt (s. Anlage).

 

Die Veröffentlichung der 1. Nachtragshaushaltssatzung im ‚Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover‘ und im Anzeiger für Burgdorf habe ich veranlasst. Die öffentliche Auslegung gemäß § 114 Abs. Satz 3 NKomVG wird in der Zeit vom 22.08. bis einschl. 30.08.2022 erfolgen, so dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 am 31.08.2022 in Kraft getreten sein wird.  

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)