Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
a)
Von der
als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Kosten für die Benutzung der
Gemeinschaftsunterkunft „Friederikenstraße 43 b“ in der Stadt Burgdorf wird
Kenntnis genommen.
b)
Die
dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte „Benutzungsordnung“ und die als Anlage 3
beigefügte „Entgeltordnung“ werden beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeinschaftsunterkunft „Friederikenstr. 43b“ wurde zum 01.07.2022 erneut in Betrieb genommen.
Das Benutzungsverhältnis ist für diese Unterkunft durch eine Benutzungsordnung sowie eine Entgeltordnung zu regeln.
Nach der von der Finanzabteilung der Stadt Burgdorf vorgenommenen Kalkulation betragen die Kosten für die Inanspruchnahme der Flüchtlingsunterkunft „Friederikenstraße 43 b“ je Platz und Monat 589,76 €.
Die Regelungsinhalte der Benutzungsordnung entsprechen denen der Gemeinschaftsunterkünfte „Vor dem Celler Tor 51“.
Die Entgelte werden im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach dem SGB II / SGB XII in voller Höhe als Unterkunftskosten berücksichtigt.
In Vertretung
(Kugel)