Betreff
Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung - Neubau des Feuerwehrgerätehauses Schillerslage
Vorlage
BV 2022 0254
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

12600.787136

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Schillerslage wird einem Auszahlungsvolumen von insgesamt 2,6 Mio € zugestimmt.

 

Der Rat stimmt gemäß §117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. §58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000,00 € bei dem Produktkonto 12600.787136 (Auszahlungen für Neubau FW Schillerslage) zu.

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Ortsteil Schillerslage soll das Feuerwehrgerätehaus realisiert werden. Für dieses Bauvorhaben wurde der Ansatz des Jahres 2022 im Nachtragshaushalt 2022 um 150.000 € auf 950.000 € erhöht. Außerdem wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.030.000 € eingestellt, sodass sich eine Gesamtinvestitionssumme von 2.080.000,00 € ergab.

Im laufenden Planungsprozess, besonders während der detaillierteren Ausführungsplanung, ergaben sich jedoch zu Beginn noch nicht einkalkulierte Änderungen und Ergänzungen wie auch allgemeine Kostensteigerungen, sodass das anfangs angesetzte Budget nicht mehr für die Finanzierung ausreicht. Soll der Neubau umgesetzt werden, müssen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Gründe für die Mehrkosten:

 

Brandschutz

Während des Genehmigungsverfahrens für den Bauantrag wurden über den üblichen Umfang hinausgehende Brandschutzauflagen gefordert, die zu einer Kostenerhöhung von 15.349 € führen.

 

Lüftungsanlage

In der Zwangsplanung war nur für die innenliegenden Räume ein System zur Abluft geplant. Mit einer solchen, einfachen Variante lagen die anfänglich angesetzten Kosten bei 6.984,35 € brutto. Aufgrund der immer noch aktuellen Pandemie-Situation und der Aktualität der damit zusammenhängenden Thematik einer corona-gerechten Lüftung wurde die Lüftungsanlage während des Planungsprozesses erweitert, sodass alle Räume, besonders auch der Jugend- und Schulungsraum, eine qualitativ sehr gute Lüftung über die Anlage erhalten was zum Gesundheitsschutz der Kameradinnen und Kammeraden beitragen. Diese Anpassung führt zu Mehrkosten in Höhe von ca. 53.505 €.

Die größere Lüftungsanlage kommt dem Bauvorhaben zusätzlich im Sinne der Einhaltung des BEG 40-Standards zu Gute. Durch die Vorgabe des Erreichens eines BEG 40-Standards konnte eine KfW-Förderung erreicht werden. Diese bewilligt, bei Einhaltung aller Vorgaben, einen Zuschuss in Höhe von 100.860 €.

 

Sanitär

Im Sanitärbereich wurden während der Ausführungsplanung ebenfalls Anpassungen erforderlich. Zur Sicherstellung der Bakterienfreiheit der Leitungen und zum Schutz vor Legionellenbefall sind automatische Spülvorrichtungen notwendig, was zu Mehrkosten von ca. 17.445 € führt.

 

Nutzerwünsche Elektro

Während der Ausführungsplanung fanden mehrere Gespräche mit der Feuerwehr statt, um deren Bedarfe zu bestimmen und mit den Planungen abzugleichen. Im Zuge dieser Feinabstimmungen mussten einige Anpassungen in der Elektroplanung, wie bspw. Zusätzliche Steckdosen, Netzwerkanschlüsse etc. vorgenommen werden, was zu Mehrkosten in Höhe von 12.081 € führt.

 

Zwischenresultat:

 

Die oben genannten Aspekte (abzüglich der PV-Anlage und inkl. kleinster Mehrkosten durch bspw. Anpassung der Anzahl von Steckdosen) ergeben in Summe ein Maßnahmenpaket mit Mehrkosten von ca. 165.593 €.

 

Kostenerhöhung aufgrund gestiegener Baukosten, verursacht durch die gegenwärtige Corona-Lage und die Folgen der Ukraine-Krise (Krieg)

Bisher sind zu vier ausgeschriebenen Gewerken Angebote eingegangen. Der Unterschied zwischen der Kostenberechnung und den tatsächlichen Angebotspreisen gestaltet sich wie folgt (brutto):

Gewerk

Kostenberechnung (1)

Angebotspreis (2)

Delta zw. (1) und (2)

Bemerkung

Rohbau

513.541 €

638.828 €

125.287 €  (+24,4%)

bereits vergeben

Zimmerer

Kein Angebot

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Sanitär

64.913 €

149.208 €

84.295 €

(+130%)

Vergabe wird wg. Unwirtschaftlichkeit aufgehoben

Dachdecker

89.158 €

105.010 €

15.852 € (+17,7%)

noch nicht vergeben

Lüftung

50.399 €

43.420 €

6.979 €      (-16%)

noch nicht vergeben

 

Aus den bisher eingeholten Angeboten zu den oben genannten Gewerken wird ersichtlich, dass die zu erwartenden Kosten um ca. 25% höher liegen als die ursprüngliche Kostenberechnung besagt. Dieser Umstand ist derzeit auch bei Vergaben anderer Bauprojekte zu beobachten. Dort liegen alle Angebotspreise ebenfalls deutlich über 20% über der Kostenberechnung. Aus dem Zwischenergebnis kann gefolgert werden, dass die weiteren noch offenen Gewerke für den Neubau der Feuerwehr im Schnitt ebenfalls mindestens um 25% über den geplanten Kosten liegen dürften. Dies gilt natürlich nur als Schnitt – es kann, wie bei dem Gewerk Lüftung zu sehen, auch noch ein akzeptables oder gar günstiges Angebot eingereicht werden. Solche Fälle sind jedoch inzwischen als extremer Sonderfall zu betrachten.

Die Ursache für die Preissteigerung liegt in den immer noch vorhandenen Auswirkungen der Pandemie und dem laufenden Ukraine-Krieg begründet. Firmen haben mit Personalmangel und –ausfall zu kämpfen und Materialien sind teilweise schwer zu beschaffen und haben sehr lange oder teilweise nicht einschätzbare Lieferzeiten. Dies macht sich in den Preisen und Angeboten bemerkbar. Um für die noch ausstehenden Gewerke eine sichergestellte Finanzierung vorliegen zu haben, sollte somit mit einem Sicherheitsaufschlag der Kosten von 25% gerechnet werden.

Auch laufen derzeit allgemein viele Ausschreibungen, bei welchen keine Angebote abgegeben werden. Daher besteht bei einer erneuten Ausschreibung aus Wirtschaftlichkeitsgründen immer ein hohes Risiko, dass in der zweiten Ausschreibungsrunde keine Angebote mehr eingereicht werden.

 

Resultat:

 

Die geplante Bausumme erhöht sich von 2.080.000.- € auf 2.600.000.- €.

Ohne eine Erhöhung der Mittel für den Neubau kann das Bauvorhaben derzeit nicht realisiert werden und würde sich zeitlich unvorhersehbar verschieben.

Daher kann die Beauftragung der oben aufgeführten Bauleistungen erst nach Zustimmung der überplanmäßigen Kosten erfolgen. Gleiches gilt für die Ausschreibung weiterer Gewerke, die derzeit zwar vorbereitet sind, aber erst nach der Beschlussfassung auf dem Markt veröffentlicht werden können.

Vorsorglich wurde die Angebotsbindefrist der fünf Gewerke einmalig bis zum 30.09.2022 verlängert.

Zur zeitnahen Realisierung des Bauvorhabens müssen weitere 520.000 € zur Verfügung gestellt werden. Hierfür stehen bei dem Produktkonto 12600.783131 (TLF für FW Burgdorf) Deckungsmittel in Höhe von 320.000 € zur Verfügung, da diese Mittel für das Haushaltsjahr 2023 neu angemeldet werden mussten. Über diese 320.000 € bedarf es keines Beschlusses durch den Rat, da die Mittel im Deckungskreis zur Verfügung stehen.

Weitere 200.000 € müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen über 10.000 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 200.000 € ist durch Minderauszahlungen in Höhe von 200.000 € bei dem Produktkonto 54100.787227 (Ausbau Radweg zwischen Mönkeburg- und Bahnhofstraße) gewährleistet.

 

(Pollehn)