Betreff
Verzicht des Ratsmitgliedes Timo Zapf auf seine Mitgliedschaft im Rat der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2022 0231
Aktenzeichen
10.024.000
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Timo Zapf im Rat der Stadt Burgdorf nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch schriftliche Erklärung vom 23.06.2022 hat Herr Timo Zapf gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG sein Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit Wirkung vom 08.07.2022 niedergelegt.

 

Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.

 

Die Mitgliedschaft endet gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Rates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.

 

Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 07.07.2022 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Timo Zapf, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Herr Zapf ist schriftlich auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.

 

Das für Herrn Zapf nachrückende Ratsmitglied wird rechtzeitig zur Ratssitzung am 15.09.2022 angeschrieben.

 

 

(Pollehn)