Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
a)
Von der
als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Kosten für die Benutzung der
Gemeinschaftsunterkunft „Am Kieswerk 2“ (Sorgenser Dreieck) für ukrainische
Kriegsflüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.
b)
Die
dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte „Benutzungsordnung“ und die als Anlage 3
beigefügte „Entgeltordnung“ werden beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeinschaftsunterkunft „Am Kieswerk 2“ (Sorgenser Dreieck) wurde
zum 01.05.2022 erneut in Betrieb genommen, wobei zwei Gebäude von der Stadt
Burgdorf und zwei Gebäude von der Gemeinde Uetze genutzt werden.
Mit den Anwohnern/ -innen
wurde vereinbart, dass dort ausschließlich ukrainische Kriegsflüchtlinge
untergebracht werden.
Das Benutzungsverhältnis
ist für diese Unterkunft durch eine Benutzungsordnung sowie eine Entgeltordnung
zu regeln.
Nach der von der Finanzabteilung
der Stadt Burgdorf vorgenommenen Kalkulation betragen die Kosten für die
Inanspruchnahme der Flüchtlingsunterkunft „Am Kieswerk 2“ je Platz und Monat
422,20 €.
Die Einzelheiten der
Kalkulation sind der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Die Regelungsinhalte der
Benutzungsordnung entsprechen denen der Gemeinschaftsunterkunft „Vor dem
Celler Tor 51“.
Die Entgelte werden im
Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ab 01.06.2022
nach dem SGB II/ SGB XII in voller Höhe als Unterkunftskosten berücksichtigt.
(Pollehn)