Betreff
Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen - Entgelt- und Benutzungsordnung für die Gemeinschaftsunterkunft "Am Kieswerk 2" (Sorgenser Dreieck)
Vorlage
BV 2022 0227
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)       Von der als Anlage 1 beigefügten Kalkulation der Kosten für die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft „Am Kieswerk 2“ (Sorgenser Dreieck) für ukrainische Kriegsflüchtlinge in der Stadt Burgdorf wird Kenntnis genommen.

 

b)      Die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte „Benutzungsordnung“ und die als Anlage 3 beigefügte „Entgeltordnung“ werden beschlossen.      

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gemeinschaftsunterkunft „Am Kieswerk 2“ (Sorgenser Dreieck) wurde zum 01.05.2022 erneut in Betrieb genommen, wobei zwei Gebäude von der Stadt Burgdorf und zwei Gebäude von der Gemeinde Uetze genutzt werden.

 

Mit den Anwohnern/ -innen wurde vereinbart, dass dort ausschließlich ukrainische Kriegsflücht­linge untergebracht werden.

Das Benutzungsverhältnis ist für diese Unterkunft durch eine Benutzungsordnung sowie eine Entgeltordnung zu regeln.

Nach der von der Finanzabteilung der Stadt Burgdorf vorgenommenen Kalkulation betra­gen die Kosten für die Inanspruchnahme der Flüchtlingsunterkunft „Am Kieswerk 2“ je Platz und Monat 422,20 €.

Die Einzelheiten der Kalkulation sind der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.

Die Regelungsinhalte der Benutzungsordnung entsprechen denen der Gemeinschaftsun­terkunft „Vor dem Celler Tor 51“.

Die Entgelte werden im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ab 01.06.2022 nach dem SGB II/ SGB XII in voller Höhe als Unterkunftskosten be­rücksichtigt.

 

(Pollehn)