Betreff
Regionalisiertes Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2022
Vorlage
M 2022 0217
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Niedersächsische Städtetag hat mit Schreiben vom 17. Mai 2022 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2022 vorgelegt.

 

Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2022 – gegenüber der Steuerschätzung vom November 2021 – von 3,755 Mio. € auf 3,860 Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 70 Mio. € auf 74 Mio. € erhöht. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mehrerträge von 389.000 € gegenüber dem im Entwurf des Nachtragsplans berücksichtigten Ansatz für 2022 (Ansatz Nachtragsplan-Entwurf = 16.600.000 €; voraussichtliches Ergebnis 16.989.000 €).

 

Für den Nachtragshaushalt 2022 und den Finanzplanungszeitraum ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Jahr

Ansatz Nachtragsplan-Entwurf

Ertrag nach Steuerschätzung 05/22

Veränderung

2022

16.600.000 €

16.989.000 €

+389.000 €

2023

17.347.000 €

18.133.000 €

+786.000 €

2024

18.370.000 €

19.122.000 €

+752.000 €

2025

19.400.000 €

20.007.000 €

+607.000 €

 

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergeben sich durch die aktuelle Steuerschätzung für 2022 Mehrerträge in Höhe von rd. 42 T€.

 

Für den Nachtragshaushalt 2022 und den Finanzplanungszeitraum ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Jahr

Ansatz Nachtragsplan-Entwurf

Ertrag nach Steuerschätzung 05/22

Veränderung

2022

1.350.000 €

1.392.000 €

+42.000 €

2023

1.353.000 €

1.436.000 €

+83.000 €

2024

1.375.000 €

1.464.000 €

+89.000 €

2025

1.292.000 €

1.490.000 €

+198.000 €

 

 

Bei der Gewerbesteuer werden in der Steuerschätzung für 2022 ebenfalls deutlich höhere Steuererträge prognostiziert. Bei der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen bei rd. 9.060.000 € und damit noch rd. 0,94 Mio. € unter dem im Entwurf des Nachtragshaushaltes veranschlagten Ansatz. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist und erwartet wird, dass sich hier durch weitere Abrechnungen und Anpassungen von Vorausleistungen noch ein anderes Bild ergeben wird.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)