Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Der Niedersächsische Städtetag hat mit
Schreiben vom 17. Mai 2022 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium
übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2022
vorgelegt.
Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2022 –
gegenüber der Steuerschätzung vom November 2021 – von 3,755 Mio. € auf 3,860
Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 70 Mio. € auf 74
Mio. € erhöht. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mehrerträge
von 389.000 € gegenüber dem im Entwurf des Nachtragsplans
berücksichtigten Ansatz für 2022 (Ansatz Nachtragsplan-Entwurf = 16.600.000 €;
voraussichtliches Ergebnis 16.989.000 €).
Für den Nachtragshaushalt 2022 und den
Finanzplanungszeitraum ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz Nachtragsplan-Entwurf |
Ertrag nach Steuerschätzung 05/22 |
Veränderung |
2022 |
16.600.000 € |
16.989.000 € |
+389.000 € |
2023 |
17.347.000 € |
18.133.000 € |
+786.000 € |
2024 |
18.370.000 € |
19.122.000 € |
+752.000 € |
2025 |
19.400.000 € |
20.007.000 € |
+607.000 € |
Beim Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer ergeben sich durch die aktuelle Steuerschätzung für
2022 Mehrerträge in Höhe von rd. 42 T€.
Für den Nachtragshaushalt 2022 und den
Finanzplanungszeitraum ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz Nachtragsplan-Entwurf |
Ertrag nach Steuerschätzung 05/22 |
Veränderung |
2022 |
1.350.000 € |
1.392.000 € |
+42.000 € |
2023 |
1.353.000 € |
1.436.000 € |
+83.000 € |
2024 |
1.375.000 € |
1.464.000 € |
+89.000 € |
2025 |
1.292.000 € |
1.490.000 € |
+198.000 € |
Bei der Gewerbesteuer werden in der Steuerschätzung für 2022 ebenfalls deutlich höhere Steuererträge prognostiziert. Bei der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen bei rd. 9.060.000 € und damit noch rd. 0,94 Mio. € unter dem im Entwurf des Nachtragshaushaltes veranschlagten Ansatz. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist und erwartet wird, dass sich hier durch weitere Abrechnungen und Anpassungen von Vorausleistungen noch ein anderes Bild ergeben wird.
(Pollehn)