Betreff
Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien - HannIT"
Vorlage
BV 2022 0216
Aktenzeichen
10/Ra
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Burgdorf und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR wird in der anliegenden Form unter der Prämisse zugestimmt, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen ermöglicht wird. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der HannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

2.        Die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR wird beschlossen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000 Euro verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit – die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt – war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Als weitere Gebietskörperschaften haben die Gemeinde Algermissen, die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, die Gemeinde Lengede, die Gemeinde Lilienthal und der Flecken Salzhemmendorf Interesse an einer Beteiligung geäußert und die entsprechenden Beschlussfassungen vorbereitet.

 

In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert und das Stammkapital (§ 1 Abs. 5) durch den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden Änderungen vorgenommen, um zukünftig die Möglichkeit für Sitzungen des Verwaltungsrates als Videokonferenz oder hybride Veranstaltung zu schaffen (§ 7 Abs 7-9).

 

Die durchgeschriebene Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3 zur Kenntnis.

 

 

Anlage(n):

 

1.    Öffentlich-rechtlicher Vertrag

2.    Satzung zur 7. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (hannIT)

3.       Satzung in abgeänderter Form zur Kenntnis

 

 

(Pollehn)