Beschlussvorschlag:
1.
Der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Burgdorf und den
übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR wird in der
anliegenden Form unter der Prämisse zugestimmt, dass
auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen ermöglicht wird. Der Bürgermeister
wird ermächtigt, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer
Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten
Kommunen sich an der HannIT beteiligen werden, abzuschließen.
2.
Die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR wird
beschlossen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse,
dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in
Bezug genommenen Vertragspartner als
neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000 Euro verringern
kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter
Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum
Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder
den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch
Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober
2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung
findet erst nach diesem Zeitpunkt statt.
Schon zu Beginn der interkommunalen
Zusammenarbeit – die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins
Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung
und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt – war es
gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region
Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist
dieses Interesse festgeschrieben.
Als weitere Gebietskörperschaften haben die Gemeinde
Algermissen, die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, die Gemeinde Lengede, die
Gemeinde Lilienthal und der Flecken Salzhemmendorf Interesse
an einer Beteiligung geäußert und die entsprechenden Beschlussfassungen
vorbereitet.
In diesem Zusammenhang wird die
Anstaltssatzung entsprechend geändert und das Stammkapital (§ 1 Abs. 5) durch
den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden
Änderungen vorgenommen, um zukünftig die Möglichkeit für Sitzungen des Verwaltungsrates
als Videokonferenz oder hybride Veranstaltung zu schaffen (§ 7 Abs 7-9).
Die durchgeschriebene Satzung in bereits
abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3 zur Kenntnis.
Anlage(n):
1.
Öffentlich-rechtlicher
Vertrag
2.
Satzung zur 7. Änderung der Satzung der gemeinsamen
kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (hannIT)
3. Satzung in
abgeänderter Form zur Kenntnis
(Pollehn)