Betreff
Richtlinie der Stadt Burgdorf für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie zur Umschuldung von Krediten
Vorlage
BV 2022 0215
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie zur Umschuldung von Krediten in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2022 0215 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage    beigefügten) Fassung.

 

 

     

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In seiner Sitzung am 13.12.2018 hat der Rat der Stadt Burgdorf die aktuelle Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahme sowie zur Umschuldung von Krediten (Kreditrichtlinie) beschlossen.

 

Da die Stadt Burgdorf beabsichtigt, zukünftig Kredite auch über die Region Hannover aufzunehmen, ist eine Anpassung der Richtlinie erforderlich.

 

Die Region Hannover bietet den regionsangehörigen Kommunen an, Kredite für sie aufzunehmen und sie weiterzuleiten. Den regionsangehörigen Kommunen wird damit die Möglichkeit gegeben, an den Konditionen der Region Hannover zu partizipieren und durch weitestgehend standardisierte Prozesse den eigenen administrativen Aufwand zu reduzieren. Darüber hinaus kann von den vorhandenen Spezialkenntnissen im Servicebereich Finanzen der Region Hannover profitiert werden, so dass auf diese Weise unter anderem auch ein Zugang zu alternativen Geldgebern ermöglicht wird. Die Region Hannover handelt dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht und reicht die erzielten Konditionen unmittelbar an die Kommunen weiter.

 

In der bestehenden Kreditrichtlinie ist unter § 3 Abs. 3 geregelt, dass mehrere Kreditangebote einzuholen sind und dass vor der Annahme eines marktüblichen Angebotes zu prüfen ist, welches das wirtschaftlichste Angebot ist. Diese Regelung wurde dahingehend ergänzt, dass die Angebotseinholung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit von der Region Hannover durchgeführt wird, sofern der Kredit bei der Region Hannover aufgenommen wird.

 

Weitere inhaltliche Veränderungen wurden nicht vorgenommen. Die aktualisierte Fassung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.    

 

(Pollehn)