Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf
beschließt die Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie zur Umschuldung von
Krediten in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2022 0215 ergebenden (und der
Originalniederschrift als Anlage
beigefügten) Fassung.
Sachverhalt und Begründung:
In seiner Sitzung am 13.12.2018 hat der Rat der
Stadt Burgdorf die aktuelle Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von
Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahme sowie zur
Umschuldung von Krediten (Kreditrichtlinie) beschlossen.
Da die Stadt Burgdorf beabsichtigt, zukünftig
Kredite auch über die Region Hannover aufzunehmen, ist eine Anpassung der
Richtlinie erforderlich.
Die Region Hannover bietet den regionsangehörigen
Kommunen an, Kredite für sie aufzunehmen und sie weiterzuleiten. Den
regionsangehörigen Kommunen wird damit die Möglichkeit gegeben, an den
Konditionen der Region Hannover zu partizipieren und durch weitestgehend
standardisierte Prozesse den eigenen administrativen Aufwand zu reduzieren.
Darüber hinaus kann von den vorhandenen Spezialkenntnissen im Servicebereich
Finanzen der Region Hannover profitiert werden, so dass auf diese Weise unter
anderem auch ein Zugang zu alternativen Geldgebern ermöglicht wird. Die Region
Hannover handelt dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht und reicht die erzielten
Konditionen unmittelbar an die Kommunen weiter.
In der bestehenden Kreditrichtlinie ist unter § 3 Abs. 3 geregelt, dass
mehrere Kreditangebote einzuholen sind und dass vor der Annahme eines marktüblichen
Angebotes zu prüfen ist, welches das wirtschaftlichste Angebot ist. Diese
Regelung wurde dahingehend ergänzt, dass die Angebotseinholung und Prüfung der
Wirtschaftlichkeit von der Region Hannover durchgeführt wird, sofern der Kredit
bei der Region Hannover aufgenommen wird.
Weitere inhaltliche Veränderungen wurden nicht vorgenommen. Die
aktualisierte Fassung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
(Pollehn)