Betreff
Gründung eines Seniorenbeirates für die Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2022 0191
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

7.600 € Ø/Jahr

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. In der Stadt Burgdorf wird ein Seniorenbeirat gegründet. Die Amtszeit des Seniorenbeirates beginnt mit Ablauf der Wahlperiode des amtierenden Seniorenrates in der Stadt Burgdorf.

 

  1. Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll beigefügte Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Burgdorf.

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Der Seniorenrat hat sich mit dem beiliegenden Positionspapier (Anlage 1) an die Fraktionen im Rat der Stadt Burgdorf und an die Stadt Burgdorf gewandt und um Einrichtung eines Seniorenbeirates gebeten.

 

Die Wahlperiode des Seniorenrates wird im Herbst dieses Jahres auslaufen. Sie endet mit der Konstituierung eines neuen Seniorenrates bzw. - sofern dem Antrag entsprochen wird - mit der Konstituierung des Seniorenbeirates.

 

Vor diesem Hintergrund sieht die politische Beratungsfolge eine Beschlussfassung des Rates am 16.06.2022 vor. Sollte sich der Rat für die Einrichtung eines Seniorenbeirates aussprechen, verbleibt ausreichend Zeit für die Organisation der Wahl. Der mögliche Wahlverlauf wurde vom Bürgerbüro im Wahlkalender erfasst. Dieser ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Mit der Einrichtung eines Seniorenbeirates besteht das Erfordernis zur Erstellung einer kommunalen Satzung für den Seniorenbeirat, die auch die Regularien zur Wahl umfasst.

 

Ein Entwurf wurde mit dem amtierenden Seniorenrat abgestimmt und ist von der Beschlussfassung umfasst. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Die Satzungsregelungen orientieren sich an den Satzungen der Gemeinde Wedemark und der Stadt Sehnde.

 

Die personellen und sächlichen Aufwendungen der Stadt, die mit der Bildung/Einrichtung eines Seniorenbeirates umfasst sind, stellen sich geschätzt wie folgt dar:

 

Seniorenbeiratswahl:

 

Zur Berechnung der Sachkosten für die Durchführung der Wahl wird von rund 10.000 Wahlberechtigten ausgegangen. Vom Sachaufwand werden die Kosten für die Stimmzettel, Anschreiben, Wahlbriefumschläge, Briefumschläge, Portokosten und die Kosten für die Wahlvorstände erfasst. In der Summe belaufen sich die Sachkosten für die Durchführung der Wahl auf rund 8.500 €.

 

Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre. Die Sachkosten sind im 5-jährigen Rhythmus im städtischen Haushalt zu berücksichtigen. Der geschätzte Personalaufwand für die Durchführung, (inkl. Druck und Verpacken der Briefwahlunterlagen) die Organisation und die Wahlleitung wird vorerst mit den vorhandenen bzw. über den Nachtragsstellenplan angemeldeten Stellenanteilen sichergestellt. Für die Durchführung der Wahl werden voraussichtlich insgesamt rund 200 Wochenarbeitsstunden durch verschiedenen Stellen (Druckerei / Wahlsachbearbeitung / Wahlleitung) gebunden.

 

Begleitung des Seniorenbeirates:

 

Für die Begleitung des Seniorenbeirates werden voraussichtlich rund 5 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Mitarbeiterin in der Abteilung Soziale Dienste gebunden. Die Inanspruchnahme durch den Seniorenbeirat wird u.a. von der Anzahl der Sitzungen abhängen. Insgesamt besteht der Konsens, dass die Verwaltung für den Seniorenbeirat eine sogenannte Lotsenfunktion übernimmt. D.h., die Mitarbeiterin in der Abteilung Soziales ist erste Ansprechpartnerin für den Seniorenbeirat innerhalb der Verwaltung und vermittelt bei Bedarf an die zuständigen Fachabteilungen weiter.

 

Im Jahresdurchschnitt beläuft sich der durch den Seniorenbeirat gebundene Personalaufwand auf rund 4.900 €/Jahr.

 

Über den Haushalt wird dem Seniorenrat gegenwärtig ein jährliches Budget in Höhe von 1.000 € zur Verfügung gestellt (vgl. auch § 15 des Satzungsentwurfs). Der bislang zur Verfügung gestellte Betrag wurde in der Höhe der durchschnittlichen jährlichen Kosten berücksichtigt.

(Pollehn)