Betreff
Schülerverkehr und Schulwegplanung - Schlussbericht
Vorlage
BV 2022 0190
Aktenzeichen
40.050.002
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Förderung

ca. 4.175.000 €,

 

ca. 2.110.000 €

diverse

Laufende Kosten:

ca. 66.000 €

Personalkosten

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

Die Aussagen des Schlussberichtes "Verkehrskonzept Schülerverkehr und Schulwegplanung für die Stadt Burgdorf" werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Maßnahmenempfehlungen werden entsprechend der Bereitstellung von Haushaltsmitteln umgesetzt. Für den Stellenplan 2023 wird für die Umsetzung der Schulwegplanungen eine Vollzeitstelle Dipl.-Ing. Verkehrsplanung vorgesehen.

 

Als erste Maßnahmen werden die Entwicklung der Schulwege in Richtung neuen Standort Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule östlich der Straße "Vor dem Celler Tor" sowie eine Fahrradstraße/-zone westlich der Straße "Vor dem Celler Tor" umgesetzt.

Darüber hinaus wird die Schulwegplanung Berliner Ring/Niedersachsenring vor dem Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule realisiert.

Für die drei Grundschulen in der Kernstadt wird jeweils ein Schulwegplan als Flyer erstellt.

Entsprechende Haushaltsmittel werden für den Haushalt 2023/2024 von der Fachabteilung angemeldet.      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1          Allgemeines

Am 11.03.2020 wurde der Auftrag zum Verkehrskonzept Schülerverkehr und Schulwegplanung an das Planungsbüro SHP Ingenieure erteilt. Es sollte ein Schulwegnetz für die drei Grundschulen in der Kernstadt sowie für die weiterführenden Schulen (Gymnasium und Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG) – alter und neuer Standort) entwickelt werden. Ein erstes Auftaktgespräch fand Ende April 2020 statt. Es wurde festgelegt, dass zunächst mit den Bestandserhebungen an den Grundschulen begonnen wird und anschließend die weiterführenden Schulen einbezogen werden.

Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich bereits ab, dass Verkehrserhebungen, Beobachtungen vor Ort, Workshops sowie Befragungen der Schüler und Schülerinnen, durch die Corona-Pandemie beeinflusst werden würden.

 

Das Projekt wurde gleichwohl begonnen. Zur Zeit der Verkehrszählungen Ende September 2020 waren, Corona bedingt, keine Einschränkungen vorhanden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass leichte Abweichungen zu der Situation vor der Corona-Pandemie zu verzeichnen sind. Die Ergebnisse wurden jedoch als ausreichend aussagekräftig eingestuft.

 

Alle sieben durchgeführten Workshops unter Beteiligung u.a. der jeweiligen Elternvertretungen der Schulen, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des ADFCs zur Bestanderfassung und Netzplanung der Schulwege wurden als digitale Videokonferenzen abgehalten.

Mehrere Lockdowns verzögerten die Organisation und Durchführung der Workshops.

 

Mit der Vorlage M 2020 1443 wurde der damalige Bearbeitungsstand der Schulwegplanung vorgestellt. Mit der Vorlage BV 2021 1480 wurde im Verwaltungsausschuss am 16.02.2021 beschlossen, dass die Schulwegplanung trotz Coronapandemie fortgesetzt werden sollte.

 

Der Schlussbericht zur Schulwegnetzplanung mit der Analyse der Wege liegt nun vor. Der Stadtelternrat wurde abschließend beteiligt und um eine Stellungnahme zur Schulwegplanung gebeten. Dafür hat der Stadtelternrat den Schlussbericht zur Verfügung gestellt bekommen. Die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der vollständige Schlussbericht sowie die Präsentation für die politische Beratung im A-WALV und A-SchuKuSp sind digital über das Bürgerinformationsportal und in Session bereitgestellt, sie liegen dieser Vorlage in Papierform nicht bei.

 

 

2          Ergebnisse der Schulwegplanung

2.1       Schulwegnetz der Grundschulen

Ein Schulwegplan kann nicht jeden einzelnen Schulweg von Tür zu Tür darstellen, vielmehr soll er sichere Routen entlang der Haupt- und Sammelstraßen aufzeigen, die von möglichst vielen Schülerinnen und Schülern genutzt werden können. Das Einzugsgebiet der jeweiligen Grundschule wurde in einzelne Wohnquartiere aufgeteilt. Ziel war es, aus jedem Wohnquartier einen sicheren Schulweg anbieten zu können.

In der Regel deckt sich das entwickelte Schulwegnetz mit den tatsächlich gegangenen Wegen der Grundschüler. An einigen Stellen weicht jedoch das empfohlene Schulwegnetz davon ab. Bei der Astrid-Lindgren-Grundschule war dies im Bereich Zilleweg der Fall, bei der Grundschule Burgdorf in Bezug auf die Friederiken- und die Gartenstraße. Bei der Gudrun-Pausewang-Grundschule gab es Abweichungen in Bezug auf die Wege "Im Kreitwinkel" und Liebermannstraße. Über diese Abweichungen wurde in den Workshops intensiv diskutiert.

Festzuhalten bleibt, dass nicht alle Wege, die von Schülern und Schülerinnen begangen oder befahren werden, auch immer die besten in Bezug auf ihre Sicherheit sind. So wird beispielsweise in der Liebermannstraße und "Im Kreitwinkel" häufig vor den Mehrfamilienhäusern rückwärts über den Gehweg ausgeparkt. Daher wurden der Berliner Ring sowie der Niedersachsenring mit den breiten abgesetzten Gehwegen als geeigneter eingestuft.

In der Gartenstraße sind die Gehwege sehr schmal und zusätzlich wird dort der Fußgängerverkehr Richtung Berufsbildende Schule abgewickelt. Aufgrund dieses Konfliktpotentials wurde die Führung über die Straßen "Vor dem Celler Tor" und "Hannoversche Neustadt" empfohlen.

Der Straße "Im Langen Mühlenfeld" wurde gegenüber der Friederikenstraße der Vorzug gegeben, da auch in der Friederikenstraße an verschiedenen Stellen rückwärts über den Gehweg ausgeparkt wird.

 

In der folgenden Abbildung ist das Schulwegnetz der Grundschulen mit der tatsächlichen Wegenutzung überlagert:

 

 


Die folgende Abbildung zeigt das Schulwegenetz der Grundschulen ohne Überlagerung:

 

 

Auf den dargestellten Routen wurden die Mängel untersucht sowie die Angaben der Eltern zu Gefahrenstellen berücksichtigt.

 

Die einzelnen Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind im digital vorliegenden vollständigen Bericht jeweils dargestellt.

 

2.2       Schulwegnetz zu den weiterführenden Schulen

Der Untersuchungsbereich der weiterführenden Schulen erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet. Für die RBG wurden der alte und der neue Standort berücksichtigt. Die Grundlage für das Schulwegnetz für den Radverkehr bildet das Radverkehrsnetz der Stadt Burgdorf. Die Ortsteile Schillerslage, Sorgensen, Heeßel und Hülptingsen wurden an das Schulwegnetz der weiterführenden Schulen angeschlossen. Die folgende Abbildung zeigt das Schulwegnetz zu den weiterführenden Schulen.

 

 

Im Workshop wurde betont, dass Schulwege für den Radverkehr, eine ganzjährig befahrbare Oberfläche aufweisen sollen (z.B. Asphalt oder Betonpflaster) und beleuchtet sein müssen. Diese Anforderungen stellen insbesondere für die Außerortsrouten einen Konfliktpunkt mit dem Naturschutz dar und führen ggfs. für die dortigen Anlieger zu Ausbaubeiträgen, wenn dort Beleuchtung installiert wird.

 

Zum neuen Standort der RBG im Norden sollen jeweils zwei Entlastungsrouten zur Straße "Vor dem Celler Tor" östlich und westlich entwickelt werden. Zurzeit wird geprüft, ob westlich "Vor dem Celler Tor" eine Fahrradzone oder eine oder mehrere bevorrechtigte Fahrradstraßen als südwestliche Erschließung zur RBG möglich sind. Voraussichtlich im Juni wird zu dieser Problematik zum "Runden Tisch Radverkehr" eingeladen und erste Kriterien und Anforderungen an Fahrradstraßen und Fahrradzonen vorgestellt. Als östliche Schulwegroute soll eine Trasse am östlichen Stadtrand durch die dortigen Grünflächen auf ihre Machbarkeit überprüft werden, siehe gepunktete Linie in der Abbildung oben.

 

Die einzelnen Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind im digital vorliegenden vollständigen Bericht jeweils dargestellt.

 

2.3       Hol- und Bringzonen vor den Grundschulen

In den Workshops der Grundchulen wurden die Verkehrsverhältnisse vor den Schulen besonders von den Eltern kritisiert. Es kommt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch die Hol- und Bringverkehre der Eltern. Die Gefährdung der Kinder wird unter anderem durch Überholmanöver sowie Ein- und Ausparkvorgänge im Nahbereich der Schulen verursacht. Die Einrichtung von Hol- und Bringzonen in ausreichend weiter Entfernung zur Schule, kann zu Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse vor den Schulen führen.

Im vollständigen Bericht sind für die Grundschulen Vorschläge für Hol- und Bringzonen dargestellt. Da die Vorschläge auch zu Verkehrsbeschränkungen für die Anlieger führen, sollten derartige Verkehrslenkungsmaßnahmen im Rahmen von Verkehrsversuchen erprobt werden. Dafür muss vor und während des Verkehrsversuchs die Situation durch Verkehrszählungen des fließenden und des ruhenden Verkehrs genau dokumentiert werden. Darüber hinaus müssen die Anlieger, Eltern und Lehrpersonal durch Beteiligungsverfahren intensiv eingebunden werden. Diese Planungsprozesse sind sehr aufwendig und zeitintensiv, das hat der Verkehrsversuch an der Astrid-Lindgren-Grundschule gezeigt. Mit der jetzigen personellen Ausstattung der Fachabteilung können keine weiteren Verkehrsversuche organisiert werden.

 

2.4       Individuelle Schulwegpläne für die Grundschulen

Die Polizei und die Eltern wünschen sich individuelle Schulwegpläne für jede einzelne Grundschule, siehe ein Beispiel in der folgenden Abbildung. Derartige Broschüren/Flyer mit Karte und Erläuterungen müssen separat an ein Grafikbüro beauftragt werden.

 

Schulwegpläne

Haushaltsmittel hierfür werden vom Fachbereich Tiefbau für den Haushalt 2023/2024 angemeldet, sofern auch das Personal in der Fachabteilung bereitgestellt wird.

 

 

3          Stellungnahme des Stadtelternrates

Die Stellungnahme des Stadtelternrats liegt als Anlage 1 bei. Bezüglich einer zügigen und vollumfänglichen Umsetzung der Maßnahmen wird auf Punkt 4 "Personal" und Punkt 5 "Kosten" dieser Vorlage verwiesen.

Die Fachabteilung nimmt zu den im einzelnen aufgeführten Punkten wie folgt Stellung:

 

Punkt 2: Fußgängerbrücke über die Bahnlinie auf Höhe Hallen-/Freibad

Im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzepts werden verschiedene Optionen zur Querung der Bahnlinie für Radfahrer und Fußgänger geprüft. In diesem Zusammenhang werden u.a. die Möglichkeiten zur Verbesserung des Radverkehrs an dieser Querung, bzw. Brücke untersucht.

 

Punkt 3: Zu schmale Gehwege im Schulwegnetz

Im Rahmen von Umbaumaßnahmen im Straßennetz sollen derartige Mängel durch Verbreiterung der Gehwege behoben werden. Für die Verbreiterung von Gehwegen ist in der Regel ein Bauprogramm erforderlich, das politisch beschlossen werden muss. Die Verbreiterung von Geh-/Radwegen ist grundsätzlich als Verbesserung anzusehen und damit i.d.R. eine beitragspflichtige Maßnahme nach Nds. Kommunalabgabenrecht. Sofern Baumaßnahmen durchgeführt werden, ist die Beitragspflicht im Einzelfall zu prüfen.

 

Punkt 4: Finanzamttunnel und Magdalenentunnel

Die Beleuchtung wurde bereits in den beiden Tunnel tagsüber auf volle Leistung geschaltet.

Die Vervollständigung der Markierung im Magdalenentunnel, soll sobald als möglich vom Bauhof ausgeführt werden. Weitere Maßnahmen müssen zur gegebenen Zeit geprüft werden.

 

Punkt 5: Hol- und Bringzonen vor der Grundschule Burgdorf und Astrid-Lindgren-Grundschule

Die Hinweise des Stadtelternrats werden zur gegebenen Zeit im Rahmen von Verkehrsversuchen diskutiert, und ggfs. berücksichtigt.

 

Punkt 6: Hol- und Bringzone Grundschule Burgdorf

Die Erreichbarkeit der Bushaltestelle in der Gartenstraße ist ebenfalls in der Konzeption eines Verkehrsversuchs zur gegebenen Zeit zu prüfen und zu lösen.

 

Punkt 7: Schulwegplanung in Heeßel Dorfstraße

Die Verbindungswege zwischen Heeßel und der Weststadt, siehe Vorlage BV 2022 0147, wurden in den bisherigen politischen Beratungen im A-WALV am 21.04.2022 und Verwaltungsausschuss am 26.04.2022 nicht als Schulwege eingestuft, sondern es wurde die Dorfstraße als Schulweg präferiert. Es wird dazu eine erneute Vorlage mit geändertem Bauprogramm von der Fachabteilung erarbeitet.

 

Punkt 8: Schulwegplanung Vor dem Celler Tor

Für diese wichtige Schulwegroute sind weitergehende Planungen bereits, bzw. werden in Kürze beauftragt. Der Schulelternrat wird im Rahmen des Abstimmungsverfahrens beteiligt, das gilt ebenfalls für die geplanten Ausweichrouten.

 

Punkt 9: schlechter Zustand der Radwege

Eine Sanierung/Verbesserung der bestehenden Radwege ist nur mittelfristig möglich, wenn die Fachabteilung mit Personal und entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet wird, siehe Punkt 4 "Personal" und Punkt 5 "Kosten".

 

 

4          Personal

Im Schulwegplan sind rd. 50 Maßnahmen zur Schulwegsicherung für die Grund- und weiterführen Schulen benannt. Zum Teil handelt es sich um punktuelle Maßnahmen, z.B. Fahrbahneinengungen, zum Teil jedoch auch um größere Baumaßnahmen wie die Neuanlage von Wegen und Brücken oder umfangreiche Verkehrsversuche. Ohne zusätzliches Personal ist die mittelfristige Umsetzung der Maßnahmen zur Schulwegsicherung nicht möglich.

Als erste Maßnahmen sollen der Neubau der Schulwege in Richtung neuer Standort RBG östlich der Straße "Vor dem Celler Tor" sowie eine Fahrradstraße/-zone westlich der Straße "Vor dem Celler Tor" umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll die Schulwegplanung Berliner Ring/Niedersachsenring vor dem Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule einschließlich des Umbaus der Kreuzung realisiert werden.

Für die drei Grundschulen soll jeweils ein Schulwegplan als Flyer erstellt werden.

 

Die vier genannten Projekte sollen alle im Jahr 2023/2024 geplant und realisiert werden. Dafür ist mindestens eine Vollzeitstelle für eine Verkehrsplanerin oder einen Verkehrsplaner erforderlich.

Im Rahmen der Projekte sind jeweils die planungsrechtlichen Genehmigungen herbeizuführen, die Förderanträge zu stellen, Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange oder anderen Straßenbaulastträgern herbeizuführen, politische Beschlüsse vorzubereiten und für Planungsaufträge Angebote einzuholen sowie öffentliche Ausschreibungen zu fertigen und insbesondere für Fördergeber entsprechende Internetauftritte anzufertigen.

 

Ab dem Jahr 2025 sollen weitere Maßnahmen aus dem Schulwegkonzept umsetzt werden, z.B. Verkehrsversuche, Querungsstellen, zweite Fahrradstraße zum Gymnasium und zur Gudrun-Pausewang-Grundschule. Darüber hinaus sind weitere Radverkehrsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Straßenbaulastträger zu betreuen, z.B. Radweg an der K 112 bis zur Marktstraße, Radweg an der B 188 bis zur Straße "Vor den Höfen". Ferner sind Radverkehrsplanungen anderer Straßenbaulastträger zu begleiten, z.B. an der L 383 und K 123. Im Rahmen des Mobilitätskonzepts, das bis zum Jahr 2040 ausgelegt ist, sind ebenfalls Maßnahmen umzusetzen, insbesondere im Rahmen der Städtebauförderung, so dass auch über das Jahr 2024 hinaus Bedarf für eine Vollzeitstelle besteht. Außerdem wird spätestens ab 2026 Personal im Fachbereich Tiefbau altersbedingt ausscheiden. Sollte tatsächlich ein Überhang an Personal entstehen, weil schon ein Großteil der Maßnahmen umgesetzt worden ist, kann ein möglicher Personalüberhang durch eine Umsetzung auf eine altersbedingt freiwerdende Stelle ausgeglichen werden.

Falls sich der Bau der Gudrun-Pausewang-Grundschule verzögert, können andere Maßnahmen aus der Schulwegplanung vorgezogen werden.

 

Die Fachabteilung wird für den Stellenplan 2023/2024 eine entsprechende Stelle für einen Verkehrsplaner, bzw. eine Verkehrsplanerin anmelden.

Eine nach TVÖD Entgeltgruppe E 11, Stufe 3 bewertete Personalstelle verursacht Kosten von rd. 66.000,00 € pro Jahr.

 

 

5          Kosten

Für die Einzelmaßnahmen im Schulwegplan werden zurzeit die Kosten überschlägig ermittelt. Erst wenn die Entwurfsplanung zu den Einzelmaßnahmen vorliegt, kann eine belastbare Kostenschätzung aufgestellt werden.

 

5.1       Kreuzung Immenser Landstraße/Berliner Ring/Ostlandring

Für die Kreuzung wurde mit der Vorlagen 2017 0163 und M 2018 0700 bereits die Vorplanung vorgestellt. Zwischenzeitlich wurde die Maßnahme in das Mehrjahresprogramm zur Verbesserung der Verhältnisse in den Gemeinden nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz – NGVFG zur Förderung aufgenommen. Es wird voraussichtlich mit einer 65 % Förderung der Baukosten der gemeindeeigenen Straßenäste gerechnet.

 

Kosten:

Sachkonto 54100.787267 Umbau Kreuzung Immenser Landstraße/Berliner Ring/Ostlandring: 1.175.000 €, Förderung voraussichtlich 340.000 € für die Gemeinde eigenen Straßenästen.

 

5.2       Berliner Ring zwischen Kreuzung "Immenser Landstraße/Berliner Ring/Ostlandring" und Dürerplatz

Im Zusammenhang mit der Umplanung der Kreuzung Immenser Landstraße/Berliner Ring/Ostlangring wurde auch die Überplanung des Straßenraumes bis zur Grünwaldstraße mit den Vorlagen 2017 0163 und M 2018 0527 vorgestellt. Auch diese Maßnahme wurde bereits in das Mehrjahresprogramm zur Verbesserung der Verhältnisse in den Gemeinden nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz – NGVFG zur Förderung aufgenommen. Es wird voraussichtlich von einer Förderung von 65 % für die Maßnahme ausgegangen. Für die Radwege kann eine Förderung bis zu 75 % der Baukosten beantragt werden.

 

Kosten:

Sachkonto 54100.787263 Straßenführung Berliner Ring vor Schulzentrum: 1.390.000 €, Förderung voraussichtlich ca. 905.000 €.

 

5.3       Schulwegplanung Berliner Ring und Niedersachsenring zwischen Dürerplatz und Dammgartenfeld

Dort werden vor allem Einengungen an den einmündenden Straßen zum Berliner Ring und Niedersachsenring geprüft sowie Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs. Die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm zur Verbesserung der Verhältnisse in den Gemeinden nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz – NGVFG bedingt, dass der Straßenzug "Berliner Ring/Niedersachsenring" als Vorfahrtsstraße Tempo 50 im Bereich Niedersachsenring angeordnet wird, siehe Vorlage M 2018 0527. Folglich ist die Führung der Radfahrer ebenfalls zu überplanen. Dafür soll in 2023 ein Planungsauftrag erteilt werden, der die Führung der Fußgänger sowie die Führung der Radfahrer für diesen Bereich prüft.

Die Baukosten sind zurzeit nur sehr grob abzuschätzen, da noch keine Vorplanungen vorliegen. Es wird von Bau- und Planungskosten in Höhe von 540.000 € ausgegangen. Für die Radverkehrsmaßnahmen sollen ebenfalls Fördermittel generiert werden. Es wird mit ca. 305.000 € Fördergeldern gerechnet.

 

5.4       Schulwegplanung zur RBG westlich "Vor dem Celler Tor" –

Fahrradzone/Fahrradstraßen und Verbreiterung Geh-/Radweg

Für die Untersuchung der südwestlichen Anbindung des neuen Standortes der RBG wurde bereits ein Planungsauftrag erteilt. Unter dem Sachkonto 54100.787245 stehen dafür 25.000 € zur Verfügung. Die Kosten für die Umsetzung einer Fahrradzone oder ggfs. von bevorrechtigten Fahrradstraßen kann nur sehr grob geschätzt werden, da die Ergebnisse der Planung erst im Herbst 2022 vorliegen. Es wurde sich an den Maßnahmen der Fahrradstraße in der Südstadt orientiert. Darüber hinaus wird im Rahmen der Schulwegplanung der gemeinsame Geh-/Radweg zwischen Marris-Mühlenweg und Brücke Höhenweg als zu schmal eingestuft. Um eine gute Anbindung der RBG von Westen aus zu erreichen, muss der Weg verbreitert werden oder ein neuer Radweg parallel gebaut werden. Es wird zunächst von Kosten in Höhe 740.000 € für die Maßnahmen im Rahmen der Fahrradzone/-straßen und der Verbreiterung des Geh-/Radweges ausgegangen. Fördergelder könnten von rd. 360.000 € eingeworben werden.

 

5.5       Schulwegplanung zur RBG östlich "Vor dem Celler Tor"

Als alternative Route zur Straße "Vor dem Celler Tor" wird eine Route von Süden am östlichen Stadtrand geprüft. Für diese Führung sind noch umfangreiche Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde notwendig. Zurzeit wird von einem 3,0 m breiten asphaltierten Geh-/Radweg mit Beleuchtung ausgegangen. Die Neubaustrecke umfasst rd. 620 m.

Es wird zunächst von Kosten in Höhe von ca. 200.000 € für den Asphaltweg ausgegangen. Die Beleuchtung verursacht zusätzlich Kosten von rd. 130.000 €. Für den Bau des Weges mit Beleuchtung sollen ebenfalls Fördergelder von rd. 200.000 € beantragt werden.

 

5.6       Schulwegpläne als Flyer

Für die Erstellung von drei Schulwegplänen wurde ein Angebot eingeholt. Das Angebot liegt noch nicht vor, so dass die Kosten zurzeit noch nicht beziffert werden können.

 


5.7       Gesamtkosten Schulwegplanung - Zusammenfassung

Die in der Tabelle aufgeführten Planungen zur Schulwegsicherung müssen zusätzlich durch externe Planungsbüros unterstützt werden:

 

Maßnahme

Kosten

Förderung

5.1 Kreuzung Immenser Landstraße/Berliner Ring/Ostlandring

1.175.000 €

340.000 €

5.2 Berliner Ring zwischen Kreuzung und Dürerplatz

1.390.000 €

905.000€

5.3 Berliner Ring/Niedersachsenring zwischen Dürerplatz und Dammgartenfeld

540.000 €

305.000 €

5.4 Fahrradzone/-straße zur RBG und Verbreiterung des Geh-/Radweges

740.000 €

360.000 €

5.5 Neubau Radweg im Osten zur RBG

330.000 €

200.000 €

Schulwegpläne-/Flyer

 Kosten liegen noch nicht vor

 

Summe

4.175.000,00 €

2.110.000,00 €

 

 

6          Schlussbemerkungen

Zukünftig soll die Schulwegeplanung bei entsprechenden Veränderungen in der Burgdorfer Schullandschaft angepasst werden.

 

 

 

 

 

Anlage 1:

Stellungnahme des Stadtelternrates zum Schlussbericht Schulwegplanung

 

Ergänzende Materialien:

Werden nur digital über Session bereitgestellt und liegen der Papierfassung der Vorlage nicht bei:

·    vollständiger Bericht "Verkehrskonzept Schülerverkehr und Schulwegplanung für die Stadt Burgdorf"

·    Präsentation für den A-WALV und A-SKS am 24.05.2022

    

 

(Pollehn)