Betreff
52. FNP-Änderung (Sondergebiet im Gewerbepark Nordwest), Feststellung
Bezugsvorlage 2009 0500 (Entwurf)
Vorlage
2009 0650
Aktenzeichen
61 20 - 52
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.        Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 2. formulierten Beschluss zu fassen.

 

2.        Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen, sobald die 6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms rechtskräftig ist.

 

3.        Der Rat beschließt: (siehe nachfolgende Seite)


3.      Der Rat beschließt:

A Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen

-          der in der Zeit vom 30.12.2008 bis 13.01.2009 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-          der mit Schreiben vom 12.12.2008 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-          der in der Zeit vom 07.04.2009 bis 07.05.2009 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

-          der mit Schreiben vom 27.03.2009 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Rat beschließt die im III. Abschnitt der Begründung im Kapitel 1 ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

B  Feststellungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 52. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 14.12.2009.

Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung beizufügen

-          die Begründung in der Fassung vom 14.12.2009 sowie

-          die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die im I. Abschnitt der Begründung in Kapitel 8 wiedergegeben ist.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 2008 0500 ist über den Entwurf der 52. Flächennutzungsplanänderung beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 24.03.2009 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgten die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 07.04.2009 – 07.05.2009 und die Unterrichtung der Behörden mit Schreiben vom 27.03.2009.

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung der Flächennutzungsplanänderung im Abschnitt ’Beteiligungsverfahren, Verfahrensvermerke’ wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

Sobald die von der Region Hannover durchgeführte 6. Änderung des Regionalen Raumordnungs­programms rechtskräftig wird, ist die Planung auch mit den Zielen der Raumordnung vereinbar (vgl. Kapitel 4.1 der Begründung). Dann kann der Feststellungsbeschuss durch den Rat gefasst werden. Die Fachausschüsse und der Verwaltungsausschuss können ihre Beschlussempfehlung schon vorab unter dem Vorbehalt aussprechen, dass die 6. RROP-Ände­rung rechtskräftig wird.

Die in der anliegenden Begründung gegenüber dem Entwurf geänderten und ergänzten Abschnitte sind grau gekennzeichnet. Im Umweltbericht (Anlage 1 der Begründung) wurden lediglich die Textpassagen zur B188n – nun nicht mehr geplant, sondern in Betrieb - angepasst, diese Änderungen sind nicht markiert.

 

 

Anlage:

-          52. Flächennutzungsplanänderung (Stand 14.12.2009) mit Begründung