Bezugsvorlage 2009 0500 (Entwurf)
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 2. formulierten Beschluss zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen, sobald die 6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms rechtskräftig ist.
3. Der Rat beschließt: (siehe nachfolgende Seite)
3. Der Rat beschließt:
A Der
Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen
-
der in der Zeit vom
30.12.2008 bis 13.01.2009 durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB,
-
der mit Schreiben vom 12.12.2008 durchgeführten
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB,
-
der in der Zeit vom 07.04.2009
bis 07.05.2009 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
-
der mit Schreiben vom 27.03.2009
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat
beschließt die im III. Abschnitt der Begründung im Kapitel 1
’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 52. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 14.12.2009.
Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung beizufügen
-
die Begründung in der
Fassung vom 14.12.2009 sowie
-
die zusammenfassende
Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die im I. Abschnitt der Begründung in Kapitel 8
wiedergegeben ist.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage 2008 0500 ist über den Entwurf der 52. Flächennutzungsplanänderung beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 24.03.2009 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgten die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 07.04.2009 – 07.05.2009 und die Unterrichtung der Behörden mit Schreiben vom 27.03.2009.
Die
Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung der
Flächennutzungsplanänderung im Abschnitt ’Beteiligungsverfahren,
Verfahrensvermerke’ wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung
erforderlich machen.
Sobald
die von der Region Hannover durchgeführte 6. Änderung des Regionalen
Raumordnungsprogramms rechtskräftig wird, ist die Planung auch mit den Zielen
der Raumordnung vereinbar (vgl. Kapitel 4.1 der Begründung). Dann kann der
Feststellungsbeschuss durch den Rat gefasst werden. Die Fachausschüsse und der
Verwaltungsausschuss können ihre Beschlussempfehlung schon vorab unter dem
Vorbehalt aussprechen, dass die 6. RROP-Änderung rechtskräftig wird.
Die
in der anliegenden Begründung gegenüber dem Entwurf geänderten und ergänzten
Abschnitte sind grau gekennzeichnet. Im Umweltbericht (Anlage 1 der Begründung)
wurden lediglich die Textpassagen zur B188n – nun nicht mehr geplant, sondern
in Betrieb - angepasst, diese Änderungen sind nicht markiert.
Anlage:
- 52. Flächennutzungsplanänderung (Stand 14.12.2009) mit Begründung