Betreff
Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt" - Beschluss vorgezogner Maßnahmenbeginn
Vorlage
BV 2022 0180
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

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Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, dass die dargestellten Maßnahmen unabhängig vom Vorliegen der Förderbescheide vorzeitig begonnen werden sollen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Am 16.12.2021 beschloss der Rat auf Grundlage der Vorlagen BV 2021 1758 und BV 2021 1758/1, dass mehrere Projekte im Rahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt“ umgesetzt werden sollen und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Diese Vorlage bezieht sich nur auf die im folgenden dargestellten Projekte, die durch die Abteilung Tiefbau bearbeitet werden.

 

 

Maßnahme/Projekte (Gesamtkosten)

Konkretisierte Kosten

Stand Antrag

Spiel- und Bewegungskonzept Innenstadt

 

Mithilfe eines Spiel- und Bewegungskonzeptes „Innenstadt“ sollen Standorte für Spiel- und Bewegungsangebote identifiziert werden, die Besucher*innen in die Innenstadt locken und zum Verweilen animieren.

32.000 €

Antrag eingereicht am 09.02.2022

Ruhezonen Innenstadt

 

Mithilfe von neuem Stadtmobiliar, wie beispielsweise Liegen, City-Decks und Tische und Bänke, soll die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht werden.

120.000 €

Antrag in Arbeit – Einreichung bis Ende April

Aufwertung Mühlenstraße

 

Im Bereich ab der Poststraße in Richtung Stadtpark entlang der Aue befinden sich mehrere große Bäume, die für Schatten an den Verkehrsflächen sorgen, gut fürs Klima sind und dadurch auch die Aufenthaltsqualität beeinflussen. Die Standortbedingungen sollen mit Wurzelbrücken im Wurzelbereich verbessert, die Barrierefreiheit hergestellt und die Aufenthaltsqualität mit einem sicheren Geländer attraktiver und sicherer gestaltet werden.

145.000 €

Antrag eingereicht am 01.03.2022

Maßnahmen Stadt gesamt

297.000 €

 

Anteil Förderung (90%)

267.300 €

 

Eigenanteil (10%)

29.700 €

 

 

Die Projekte sind bis zum 31.03.2023 abzuschließen. Der Verwendungsnachweis für die beantragten Fördermittel ist bis zum 30.06.2023 einzureichen. Auf Antrag kann der Ausführungszeitraum bis zum 15.05.2023 verlängert werden. Dadurch verkürzt sich jedoch die Zeitspanne für die Einreichung der Unterlagen für den Verwendungsnachweis. Das Enddatum zur Einreichung bleibt der 30.06.2023.

 

Die Durchführungszeiträume der Projekte betragen mit Ausschreibungs-/Vergabezeiten, Vorlauf- und Lieferzeiten sowie Bauzeit bzw. Projektdurchführung (Spiel-/ Bewegungskonzept) ca. ein dreiviertel Jahr. Besonders in diesen Zeiten mit langen Lieferzeiten und guter Auslastung von Firmen und Büros können sich Projekte erfahrungsgemäß jedoch auch verzögern oder länger hinziehen.

 

Wie aus der Zusammenstellung ersichtlich ist, sind zwei der drei Anträge bereits seit längerem eingereicht. Die Aussage der N-Bank ist, dass die Bearbeitung der Anträge mindestens 3 Monate dauert. Bekanntermaßen sind derzeit jedoch auch Anträge, die vor vier Monaten eingereicht wurden, noch nicht beschieden.

 

Das Förderprogramm stellt einen vorgezogenen Maßnahmenbeginn frei. Dies hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit.

 

Damit die beantragten Projekte auch im Förderzeitraum umgesetzt werden können und die Fördermittel (Förderzusage vorausgesetzt) vollumfänglich abgerufen werden können, schlägt die Abteilung Tiefbau vor, die Projekte vorgezogen zu beginnen. Der Beginn sollte erfolgen, wenn für die bereits eingereichten Anträge nicht bis Mitte Mai die Förderbescheide vorliegen.

Auch die Maßnahme „Ruhezonen Innenstadt“, für die der Antrag bis Ende des Monats eingereicht wird, soll vorgezogen begonnen werden.

 

Der vorgezogene Maßnahmenbeginn kann auch von Vorteil sein. Wenn die Angebote / Ausschreibungsergebnisse vor dem Förderbescheid vorliegen und erkennbar über der ursprünglichen Kostenschätzung liegen, können diese „Mehrkosten“ nachgemeldet werden und bei der Antragsbearbeitung berücksichtigt werden.

 

Liegt der Förderbescheid bereits vor, kann ein Änderungsantrag gestellt werden. Dies ist jedoch aufwändiger und das Ergebnis offen.

 

Ein Anspruch auf eine Förderzusage resultiert aus dem vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht.

Grundsätzlich bestehen jedoch aus Sicht der Verwaltung gute Aussichten auf eine Förderung, da unlängst zusätzliche Mittel für das Gesamtbudget in Höhe von 38.500,- € bewilligt wurden. Solche Aufstockungen resultieren in der Regel daraus, dass nicht alle Fördermittel abgerufen wurden, was häufig die Chancen auf Bewilligungen noch einmal erhöht.

 

 

(Pollehn)