Beschlussvorschlag:

 

 

Zu a)     Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Burgdorf, den unter b) formulierten Beschluss zu fassen.

 

Zu b)     Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Burgdorf. Diese Regelung soll zum 01.01.2007 in Kraft treten.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Burgdorf datiert aus dam Jahr 1993 und wurde seitdem nicht verändert. Sie regelt unter anderem, wer mit beratender Stimme dem Jugendhilfeausschuss angehört. Ein Teil der beratenden Mitglieder ist durch das Nds. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorgegeben. Weitere beratende Mitglieder können aufgrund örtlicher Gegebenheiten berufen werden.

 

Nicht zwingend vorgeschrieben ist die Mitgliedschaft einer Ärztin oder eines Arztes des Gesundheitsamtes. In diese Funktion wurde in den letzten Jahren auch kein Vertreter mehr berufen. Von daher kann eine entsprechende Regelung in dieser Satzung entfallen.

 

Demgegenüber hat der örtliche Kinderschutzbund in den letzten Jahren erhebliche Aufgaben im Rahmen der Jugendarbeit und der Jugendhilfe übernommen. Hier besteht auch der Wunsch, ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden. Diesem Wunsch sollte entsprochen werden.

 

Des Weiteren enthält die Satzung eine Regelung über die Bearbeitung von Widersprüchen. Da das Widerspruchsverfahren für Jugendhilfeangelegenheiten in Niedersachen abgeschafft ist, kann diese Regelung entfallen.

 

Außerdem wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Im Wesentlichen wird hier das Wort ‚Stadtdirektor’ durch das Wort ‚Bürgermeister’ aufgrund der Neuregelung der Verwaltungsführung ersetzt.

 

 

 

 

 

 

Anlage