Betreff
Vorbereitende Untersuchung zur Aufnahme in die Städtebauförderung: Bereisungstermin der Programmbehörden und Anpassung der Programmanmeldung.
Bezugsvorlagen: BV 2021 1588/1; M 2021 1661
Vorlage
M 2022 0161
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückblick

Die Stadt Burgdorf hat sich um die Aufnahme in das Programm „Lebendige Zentren“ des Bund-Länder-Förderprogramms der Städtebauförderung zum 01.06.2022 beworben. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung (VU) nach §141 BauGB wurde durch den Nachweis sogenannter städtebaulicher Missstände (§136 BauGB) die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im dafür abgegrenzten Untersuchungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ erbracht. Die Ergebnisse sind in den Gutachten des Berichts über die VU sowie dem ISEK für die Kernstadt festgehalten. Beide Dokumente sind Bestandteil der Bewerbungsunterlagen, die den Programmbehörden fristgerecht zum 01.06.2021 vorgelegt wurden (M 2021 1661).

 

Mit der Aufnahme in die Städtebauförderung besteht für die Stadt Burgdorf die Möglichkeit, im Rahmen einer mehrjährigen Sanierungsmaßnahme (< 10 Jahre) finanzielle Fördermittel zur Unterstützung der Innenstadtentwicklung zu in Anspruch zu nehmen, um die identifizierten städtebaulichen Missstände anhand unterschiedlicher Einzelmaßnahmen zu beseitigen. Durch den Einsatz der Fördermittel soll der Innenstadtbereich als lebendiger und attraktiver Ort für Wohnen, Arbeiten und Leben sowie als Standort für Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden.

 

Unter dem folgenden Link können auf der Homepage der Stadt Burgdorf Informationsmaterial zu den Ergebnissen der VU in Burgdorf, zum bisherigen Verfahren sowie allgemeine Informationen zum Ziel und Zweck der Städtebauförderung als Bund-Länder-Programm eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.burgdorf.de/bauen-wirtschaft/stadtentwicklung/stadtsanierung/vorbereitende-untersuchung/

 

Im Folgenden werden die aktuellen Entwicklungen im Gesamtvorhaben der Städtebauförderung vorgestellt.

 

Sanierungsberater

Die Stadt Burgdorf hat zur weiteren Umsetzung der VU und des ISEK und zur Vorbereitung einer möglichen Förderzusage mit der DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) einen Sanierungsberater beauftragt. Nach §157 BauGB können Kommunen die Leistungen eines geeigneten Dritten zur Bewerkstelligung der Aufgaben, die ihr bei der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung obliegen, in Anspruch nehmen. Das Aufgabenfeld eines Sanierungsberaters im Allgemeinen liegt in der Beratung und Unterstützung der Gemeinde in allen die Sanierung betreffenden Arbeiten: Förderung, Finanzierung, planerische Aufgaben, Organisation bei der Vorbereitung sowie Durchführung einer Sanierung.

 

Die DSK ist auf diesem Feld ein deutschlandweit tätiges Unternehmen und hat ein Büro in Hannover. Es verfügt über ein umfangreiches und detailliertes Beratungsangebot für Kommunen, die sich um die Aufnahme in die Städtebauförderung bewerben. Von der Beauftragung erhofft sich die Stadt Burgdorf eine sachgerechte und effiziente Durchführung der weiteren Bewerbungsschritte sowie fachliche Unterstützung nach Aufnahme in das Städtebauförderprogramm im Hinblick auf die ersten Schritte zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme. Die Vorstellung und eine Präsentation der DSK ist für den Sitzungstermin des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 16.05.22 geplant.

 

Bereisungstermin und Nachbereitung der Programmanmeldung

Im Zuge der Bewerbung zur Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung ist neben der Durchführung der VU zum Aufzeigen der Notwendigkeit einer mehrjährigen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme die Bereisung der Programmbehörden ein wesentlicher Meilenstein:

 

Die Bereisung des Untersuchungsgebiets „Innenstadt Burgdorf“ fand am Freitag, den 21.01.2022 durch das Nds. Ministerium für Umwelt, Bauen und Klimaschutz (MU) und das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) als zuständige Programmbehörden statt. Nach Abstimmung und auf Wunsch der Programmbehörden fand die Bereisung aufgrund der pandemischen Lage anstelle einer aus der Vergangenheit üblichen Vor-Ort-Begehung erstmals im digitalen Format statt.

 

In einer Videokonferenz wurde das Untersuchungsgebiet anhand einer ausgearbeiteten und fotographisch dargestellten Route begangen. Neben dem Bürgermeister waren aus der Stadtverwaltung Vertreter:innen aus den Fachbereichen 3.1 Hochbau und Stadtentwicklung, 3.2 Tiefbau und der Abteilung 80 Wirtschaftsförderung und Liegenschaften vertreten. Unterstützt wurde die Stadt Burgdorf vom Planungsbüro plan-werkStadt aus Bremen, welches für die beiden bewerbungsrelevanten Gutachten (VU & ISEK der Kernstadt) verantwortlich ist sowie von der DSK als Sanierungsberater.

 

Ziel einer solchen Bereisung für die Programmbehörden ist es, Eindrücke von den städtebaulichen Missständen (§136 BauGB) und der gegenwärtigen Situation „vor Ort“ zu bekommen, die dann in die Bewerbung mit einfließen und eine Ergänzung zu den zum 01.06.2021 abgegebenen Programmunterlagen darstellen.

 

Wie in der Vergangenheit bei solch einem Vorhaben üblich, fand im Nachgang der Bereisung ein Austausch mit den Programmbehörden statt. Ziel und Ergebnis dieses Austausches ist, dass die Programmbehörden den bereisten Kommunen in deren Bewerbungsunterlagen potenzielle Feinjustierungen hinsichtlich einer effizienten Durchführung der mehrjährigen Sanierungsmaßnahme vorschlagen. Zur Qualitätssteigerung der Unterlagen und um eine Signalwirkung an die Programmbehörden zu senden, wurden die abgegebenen Unterlagen von der Verwaltung mit Beratung der DSK entsprechend angepasst und Ende Februar 2022 eingereicht.

 

Folgende Informationen in den zum 01.06.2021 abgegebenen Programmunterlagen wurden überarbeitet:

 

A) Das Untersuchungsgebiet

Die in der Anlage 1 beigefügte Karte stellt das Untersuchungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ dar, in denen die VU durchgeführt und die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme durch Identifikation von städtebaulichen Missständen aufgezeigt wurde. Mit diesem Gebietszuschnitt hat sich die Stadt am 01.06.2021 zur Aufnahme in die Städtebauförderung beworben.

 

Im Nachgang der Bereisung wurde der Gebietszuschnitt von den Programmbehörden für eine effiziente Durchführung einer mehrjährigen Sanierungsmaßnahme als flächenmäßig zu groß eingestuft. Um diesem Punkt zu begegnen, erfolgte eine Reduzierung des Gebietszuschnittes von 53 ha auf eine kompaktere Größe von rund 44 ha - weiterhin umfasst das Gebiet den historischen Stadtkern der Stadt Burgdorf mit wichtigen Gebäudestrukturen. Der neue Vorschlag als potenzielles Sanierungsgebiet geht aus Anlage 2 dieser Vorlage hervor.

 

Wesentliche Veränderungen haben sich demnach im nördlichen Bereich ergeben. Hier wurde insbesondere das Gebiet der Raiffeisen Warengenossenschaft Ost aus dem potenziellen Sanierungsgebiet ausgenommen, da derzeit keine konkreten Verkaufsabsichten bekannt sind und damit ein Flächenzugriff für die Stadt nicht in Aussicht steht. Im Südwesten wurden die Flächen des Finanzamts aus dem Gebietsumgriff entfernt, da es sich hierbei um Flächen des Landes handelt, die ohnehin nicht aus Mitteln der Städtebauförderung erneuert werden können. Zudem wurden Teile des Stadtparks sowie südlich der Aue-Brücke im Bereich des Wächterstiegs entfernt.

 

Nach Ansicht der Verwaltung ist eine weitere Verkleinerung des Gebietes kaum möglich. Die jetzige Abgrenzung ergibt sich schlüssig aus vier wesentlichen Standorten, die im Rahmen der Städtebauförderung durch Einzelmaßnahmen saniert werden sollen: das Gebiet an der Rolandstraße im Südwesten, das Bahnhofsumfeld im Nordwesten, der (ehemalige) Standort der Rudolf-Bembennek-Gesamtschule im Nordosten sowie der Schützenplatz im Südosten. Grundsätzlich finden sich die städtebaulichen Mängel verstärkt im Bereich rund um den Innenstadtkern. Eine Gebietskulisse, die Flächen im Inneren ausspart, soll nach Abstimmung mit dem ArL nicht entstehen, so dass das Sanierungsgebiet wie in Anlage 2 ausgearbeitet wurde.

 

B) Maßnahmen für das erste Programmjahr

Im Rahmen der Bewerbung erfolgt ebenso die Anmeldung der für das erste Programmjahr geplanten Maßnahmen inklusive der dafür angesetzten Kosten aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht aus der VU.

Unter damaliger Abstimmung mit dem Fachbüro plan-werkStadt sowie zur Einhaltung der Frist zur Abgabe der Programmunterlagen hatte sich die Stadt Burgdorf 2021 laut Kosten- und Finanzierungsübersicht für das erste Programmjahr mit folgenden Maßnahmen beworben:

 

-          Verbesserung der Gutachtenlage:                                                       60.000 €

-          Öffentlichkeitsarbeit über den Beginn des Sanierungsverfahrens:        10.000 €

-          Einrichtung eines Verfügungsfonds                                                     10.000 €

-          Beauftragung eines Sanierungsträgers:                                              20.000 €

100.000 €

 

Im Nachgang der Bereisung wurden auf Anraten der Behörden die Maßnahmen unter Beratung der DSK und der Beteiligung relevanter Fachabteilungen überarbeitet und um wesentliche Maßnahmen ergänzt. So haben sich in der Zwischenzeit nach der fristgerechten Abgabe zusätzliche kurzfristig abrufbare Fördertöpfe (insb. das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ à siehe hierzu M 2022 0162 und M 2022 0163) ergeben, die dazu geführt haben, dass einige Maßnahmen aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht gestrichen werden konnten. Aber auch akute Sanierungsbedarfe wurden ermittelt, denen zeitnah zu begegnen ist und die nunmehr in der überarbeiteten Fassung der Kosten- und Finanzierungsübersicht berücksichtigt sind. Die folgende Tabelle stellt die überarbeiteten Kosten für das erste Programmjahr dar (inhaltliche Erläuterung folgt):

 

Maßnahme lt. KoFi

Bezeichnung

Fördermittel

Änderung

1.1b

Öffentlichkeitsarbeit (Beginn des Sanierungsverfahrens)

10.000 €

-

1.2

Verbesserung der Gutachtenlage

20.000 €

- 40.000 €

1.3

Einrichtung eines Verfügungsfonds

10.000 €

-

1.4

Beauftragung eines Sanierungsträgers

20.000 €

-

2.5.d

Maßnahmen zur Aufwertung von Straßenräumen und Nebenanlagen / Gestaltung des Straßenraums (hier: Schulstraße)

385.000 €

+ 385.000 €

2.5.e

Sanierung des Parkhauses am Bahnhof

1.600.000 €

+ 1.600.000 €

3.1

Modernisierung und Instandsetzung von städtebaulich bedeutsamen u. denkmalgeschützten Wohn- u. Geschäftsgebäuden

150.000 €

+ 150.000 €

3.2

Schaffung von Gemeinbedarfs- und Begegnungsräumen im Stadtzentrum (Marktstraße 55 / Rathaus I)

1.600.000 €

+ 1.600.000 €

 

Gesamt

3.795.000 €

+ 3.695.000 €

Maßnahme 1.2 „Verbesserung der Gutachtenlage“

 

Die zunächst angegebenen Mittel i. H. v. 60.000 € wurden aus folgenden Gründen pauschal auf 20.000 € reduziert:

 

-          Das Gutachten „städtebaulicher Rahmenplan“ soll über das kurzfristig und erst nach Abgabe der Programmunterlagen zum 01.06.2021 ins Leben gerufene Förderprogramm „Perspektive Innenstadt!“ gefördert werden. Zum einen besteht ein höherer Fördersatz als in der Städtebauförderung (bis zu 90 % vs. 66% i. d. R.) und zum anderen erhofft sich die Stadt Burgdorf, durch die zeitliche Vorwegnahme dieses für das Gesamtvorhaben Städtebauförderung bedeutsamen Gutachtens eine wesentliche Signalwirkung bei den Programmbehörden zugunsten der Bewerbungssituation der Stadt Burgdorf zu erzielen: War es in der Vergangenheit gängige Praxis, dass Kommunen dieses Gutachten als Steuerungs- und Kontrollinstrument zu Beginn einer Sanierung in einem mehrmonatigen Verfahren erstellen ließen, möchten die Programmbehörden nach eigener Aussage zukünftig die mehrjährigen Gesamtmaßnahmen zeitlich kürzer und kompakter halten. Zu Informationen zum Inhalt und zum Zeitplan der Erstellung des Gutachtens wird auf die Vorlage M 2022 0162 verwiesen.

 

-          Derselbe Grund liegt bei der Herausnahme des Gutachtens „Nutzungskonzept Rolandstraße“ vor: Auch wenn eine Förderung über die Städtebauförderung möglich wäre, ist die Herausnahme und Beanspruchung des Fördertopfes des Programms „Perspektive Innenstadt!“ lukrativer. Darüber hinaus bestehen konkrete Interessen von Grundstückseigentümer*innen an der (zeitnahen) Entwicklung des Areals. Ebenfalls soll auch hiermit die angesprochene Signalwirkung im Zuge der Bewerbung erzielt werden.  Es wird auf die Vorlage M 2022 0163 verwiesen.

Maßnahme 2.5.d „Maßnahmen zur Aufwertung von Straßenräumen und Nebenanlagen / Gestaltung des Straßenraums (hier: Schulstraße)“

 

Die Schulstraße ist eine Wohnstraße im nördlichen Bereich des potenziellen Sanierungsgebiets und dient als Verbindungsweg zwischen Gartenstraße im Norden und der Hannoverschen Neustadt im Süden. In der Kosten- und Finanzierungsübersicht ist diese Maßnahme unter Punkt 2.5.d gelistet und wurde ebenso für das erste Programmjahr 2022 nachgetragen. Mithilfe der Städtebauförderung soll die Straße aufgewertet und grundlegend erneuert werden, wobei insbesondere der Fahrbahnaufbau und die Randeinfassung im Fokus stehen. Auch werden in diesem Zuge der bestehende Mischwasserkanal erneuert und Parkplätze angelegt. Die Ausbauplanung ist bereits durch die zuständige Abteilung des Fachbereichs 3.2 Tiefbau durchgeführt worden, sodass keine externe Planung in Anspruch genommen werden muss. Eine vollständige Förderung durch die Mittel der Städtebauförderung sind voraussichtlich nicht zu erzielen (insb. für die Kanalarbeiten). Die Mittel sollen jedoch in Teilen den gestalterischen Aspekt (Schaffung von Parkplatzflächen, Straßenbegrünung) in Anspruch genommen werden.

 

Maßnahme 2.5.e „Sanierung des Parkhauses am Bahnhof“

 

War das Parkhaus am Bahnhof bereits im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung als städtebaulicher Missstand identifiziert und in der Kosten- u. Finanzierungsübersicht als eine mögliche Maßnahme festgehalten, traten Ende 2021 / Anfang 2022 unerwartet schwerwiegende Mängel auf, die sogar vorübergehend zu einer Sperrung der oberen Parkdecks führten. In Abstimmung mit der Fachabteilung wurde daher beschlossen, die Maßnahme für das erste Programmjahr 2022 anzumelden. Die Kosten der Maßnahme, mit der noch im Jahr 2022 gestartet werden soll, werden auf 1,6 Mio. € beziffert.

 

 

 

 

Maßnahme 3.1 „Modernisierung und Instandsetzung von städtebaulich bedeutsamen u. denkmalgeschützten Wohn- u. Geschäftsgebäuden“

 

Das Baugesetzbuch betont in §148 Abs. 1, dass die Durchführung von Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet (zur Behebung städtebaulicher Missstände) den Eigentümer:innen überlassen bleibt. Der Schwerpunkt der Maßnahme ist die Modernisierung und Instandsetzung vor allem von denkmalgeschützten und städtebaulich bedeutsamen Wohn- und Geschäftsgebäuden, die insbesondere in der Marktstraße, der Braunschweiger und Poststraße sowie der Gartenstraße verortet sind. Weitere Sanierungsmaßnahmen in anderen Straßen erhalten ebenso eine Förderung.

Erste Interessierte für die Umsetzung stehen bereits in Kontakt mit der Stadt Burgdorf, weshalb die Maßnahme aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht nunmehr für das erste Programmjahr 2022 angegeben wurde. Sollte es zu einer Durchführung zu Beginn der mehrjährigen Sanierungsmaßnahme kommen, erhofft sich die Stadt davon einen öffentlichkeitswirksamen Anstoßeffekt für weitere Private im Sanierungsgebiet.

 

Maßnahme 3.2 „Schaffung von Gemeinbedarfs- und Begegnungsräumen im Stadtzentrum   (Marktstraße 55 / Rathaus I)“

 

In der Bearbeitung der Vorbereitenden Untersuchung wurde noch davon ausgegangen, dass aufgrund eingeschränkter Haushaltsmittel der Stadt Burgdorf zunächst nur eine Sanierung des Dachs durchgeführt wird. Aufgrund der ursprünglich vorgesehenen reinen Verwaltungsnutzung des Gebäudes wäre die Inanspruchnahme von finanziellen Mitteln aus der Städtebauförderung nicht möglich gewesen, sodass das historische Gebäude aus der Marktstraße 55 zunächst nicht in die Gesamtmaßnahme und damit in die Kosten- und Finanzierungsübersicht in den Programmunterlagen aufgenommen wurde.

 

Da sich in den letzten Monaten die Planungen zu diesem Standort derart konkretisiert haben, dass nicht nur eine vollständige Sanierung des Gebäudes angestrebt wird, sondern ebenso für eine anteilige Öffnung als Bürger:innenhaus, welches am 17.02.2022 mehrheitlich im Rat beschlossen wurde (BV 2021  0075, 0075/1 und 0075/2), kann nunmehr auch die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln geprüft werden.

 

Die Kosten der Sanierung für die Flächen für die Öffentlichkeit (in m²) wurden anteilig von der Gesamtfläche und den ermittelten Gesamtkosten (3,2 Mio. € aus der Machbarkeitsstudie vom Architekten) herausgerechnet und auf 1,6 Mio. € beziffert. Diese wurden in der Programmanmeldung für das Programmjahr 2022 mit der Maßnahme „Schaffung von Gemeinbedarfs und Begegnungsräumen im Stadtzentrum durch Sanierung des Gebäudes der Marktstraße 55“ nachgetragen.

 

Im Vergleich zur Programmanmeldung vom 01.06.2021 hat die Stadt Burgdorf mit der abgestimmten überarbeiteten Fassung die Qualität und den planerischen Detaillierungsgrad der Bewerbung signifikant erhöht: Durch die Beschreibung der nachgetragenen Maßnahmen wird zum einen die Notwendigkeit einer zeitnahen Programmaufnahme zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände aufgezeigt. Zum anderen zeigt die Stadt aufgrund des Nachmeldens der vor allem baulichen-investiven Maßnahmen ihre unmittelbare Realisierungsabsicht einer Sanierung, was insbesondere der von den Programmbehörden kommunizierten zukünftigen kompakteren Handhabung des Städtebauförderprogramms entgegenkommt.

 

Auch von der Herausnahme der beiden Gutachten aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht und deren frühzeitige Förderung über das Programm „Perspektive Innenstadt!“ zeigt die Stadt Burgdorf ihre Kenntnis über die Fördermittellandschaft sowie die seitens der Programmbehörden gewünschten Fördermittelbindung bzw. –kombination. Ebenso wird aufgrund der bereits erfolgten Beauftragung beider Gutachten proaktives Handeln seitens der Verwaltung zur Begegnung der städtebaulichen Missstände in der Innenstadt unabhängig von der Aufnahme signalisiert.

 

Sofern eine Aufnahme in die Städtebauförderung in diesem Jahr nicht erfolgen sollte, werden diese Gutachten aufgrund ihres weitaus höheren Detaillierungsgrades und des Aufzeigens lokaler Entwicklungsperspektiven als bedeutsame inhaltliche Ergänzung zu den bisher eingereichten Gutachten der VU und des ISEK Eingang in die zukünftige Programmanmeldung (Bewerbung) finden.

 

Erläuterung der Kosten- und Finanzierungsübersicht nach §149 BauGB

 

Die Überarbeitungen im Zuge der Bereisung der Programmbehörden führten ebenso zu einer Anpassung der Kosten- und Finanzierungsübersicht als Ganzes, deren aktualisierte Fassung als Anlage 3 dieser Vorlage beiliegt. Darin enthalten sind die für die Einzelmaßnahmen bezifferten Kosten (= Städtebaufördermittel), um die identifizierten städtebaulichen Missstände im Gebiet „Innenstadt Burgdorf“ beheben zu können. Städtebaufördermittel bestehen jeweils zu 1/3 aus Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln, weshalb im Sprachgebrauch von einer 2/3-Förderung für Kommunen die Rede ist.

 

Lagen die bezifferten Kosten einer mehrjährigen Sanierungsmaßnahme vor der Überarbeitung bei rund 15,5 Mio. €, haben sich diese in der aktuellen Fassung auf rund 11,3 Mio. € reduziert. Dies bedeutet, dass davon rund 7,5 Mio. € (~2/3) aus dem Bund-Länder-Topf bezuschusst werden und der kommunale Eigenanteil bei 3,7 Mio. € (~1/3) liegt. Ausgehend von einer 10-jährigen Laufzeit der Gesamtmaßnahme muss die Stadt Burgdorf zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände rund 370.000 € pro Jahr aufbringen. Wie in nahezu allen Förderprojekten, muss die Stadt Burgdorf mit den Gesamtkosten jeweils in Vorleistung gehen und kann sich, nach erbrachtem Verwendungsnachweis der realisierten Einzelmaßnahme, die Fördermittel gutschreiben lassen. Die Haushaltsmittel für die geplanten Maßnahmen werden von den jeweiligen Abteilungen angemeldet.

 

Sollte darüber hinaus der gestellte Antrag zur Reduzierung der Eigenmittel aufgrund der kommunalen Haushaltssicherung bewilligt werden, läge für das Programmjahr 2022 der kommunale Eigenanteil bei 10 %.

 

Einordnung der finanziellen Mittel im Gesamtvorhaben

Aufgrund der teilweise akuten Sanierungsnotwendigkeit der beschriebenen Maßnahmen liegen die angemeldeten Mittel mit 3,795 Mio. € im Kontext des Gesamtbudgets von 11,3 Mio. € im Rahmen einer anzunehmenden 10jährigen Laufzeit weit über dem Durchschnitt. Um der angespannten Haushaltslage gerecht zu werden, sollen die anzumeldenden Städtebaufördermittel in den kommenden Jahren dementsprechend reduziert werden.

 

 

Ausblick

Die Verwaltung informiert sobald eine Rückmeldung von den Programmbehörden zur Bewerbung erfolgt ist. Sollte die Antwort eine Absage beinhalten, bewirbt sich die Stadt Burgdorf erneut um Programmaufnahme.

 

 

Anlagen

 

1             Untersuchungsgebiet „Innenstadt Burgdorf

2             Aktualisierter Vorschlag als Sanierungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“

3             Angepasste Kosten- u. Finanzierungsübersicht nach §149 BauGB (Stand: 28.02.22).

 

In Vertretung

 

 

 

 

(Kugel)