Betreff
Widmung Verbindungsweg Ahrbergenweg-Rohrkampsweg
Vorlage
BV 2022 0158
Aktenzeichen
66.014.003-2017/000004
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Verbindungsweg zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg, Flur 1, Flurstück 192/2 (verschlüsselte Lagebezeichnung „Ziegenhoop“), soll gemäß § 6 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist ein Verwaltungsakt, durch den der Gebrauch der Straße jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr gestattet ist (§ 14 Abs. 1 Satz 1 NStrG, Gemeingebrauch).

 

Die Widmung soll auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt werden. Der Weg soll zeitnah als Fuß-/ und Radweg ausgebaut werden (siehe BV 2022 0147) und daher für den öffentlichen Verkehr gemäß der baulichen Bestimmung gewidmet werden.

 

Der Lageplan der zu widmenden Fläche ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

Mit dem förmlichen Widmungsbeschluss soll nunmehr die Eigenschaft als öffentliche Straße erklärt werden.

 

Die Stadt ist Eigentümerin und Trägerin der Straßenbaulast.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Widmung nach § 6 Abs. 2 NStrG sind somit erfüllt.

 

 

Die Wegeverbindung zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg (Anlage 1) soll gemäß § 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraße, beschränkt auf die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer, dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

 

(Pollehn)