Betreff
Spritzen- und Kühlhaus in Otze
Vorlage
BV 2022 0157
Aktenzeichen
Ank/2022-01
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

50.000 €

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Burgdorf überträgt dem „Otzer Vereine und Verbände e.V.“ das Spritzen- und das Kühlhaus in Otze zum symbolischen Wert von 1 €.

 

Für die Sanierung in Eigenleistung wird – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im 1. Nachtragshaushalt 2022 – ein Zuschuss in Höhe von 50.000 € an den „Otzer Vereine und Verbände e.V.“ ausgezahlt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Im vergangenen Jahr wurden erste Gespräche zwischen dem Verein „Otzer Vereine und Verbände e.V.“ und dem Bürgermeister geführt. Inhalt dieser zunächst unverbindlichen Gespräche war die Übertragung des Eigentums an dem alten Spritzenhaus und dem Kühlhaus an den Verein „Otzer Vereine und Verbände e.V.“ (Anlage 1= Lageplan). Der Verein „Otzer Vereine und Verbände e.V.“ möchte mit der Übernahme der Gebäude, die ausschließlich von diesem Verein genutzt werden, die Sanierung und damit den Erhalt dieses denkmalgeschützten Gebäudeensembles sicherstellen.

 

Über die Vorlage Nr. BV 2021 1735 vom 15.09.2021 wurde der Bürgermeister beauftragt, die Gespräche zur Übertragung des Eigentums an dem alten Spritzenhaus und am Kühlhaus an den Verein „Otzer Vereine und Verbände e.V.“ fortzusetzen und den Gremien zu gegebener Zeit eine Beschlussvorlage zur Beratung und Entscheidung zuzuleiten.

 

Dem Verein „Otzer Vereine und Verbände e.V.“ ist das Ausmaß des Sanierungsstaus bekannt, da beide Objekte von dem Verein angemietet sind. Derzeit zahlt der Verein für beide Objekte zusammen eine Jahrespauschalmiete in Höhe von 500 €. Die der Stadt für den laufenden Betrieb entstehenden Kosten in Höhe von zurzeit 620 € jährlich werden durch die Mieteinnahme nicht gedeckt. Dem Verein ist weiterhin bekannt, dass die Sanierungsarbeiten mit der unteren Denkmalschutzbehörde (Stadt Burgdorf) abzustimmen und entsprechend der erforderlichen Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, die dem Verein bereits vorliegt, durchzuführen sind.

 

Die Finanzierung der Sanierungskosten, die nach Schätzung des Vereins „Otzer Vereine und Verbände e.V.“ bei insgesamt ca. 162.000 € liegen, soll über Eigenleistungen und Spenden in Höhe von 42.000 € sowie Fördermitteln in Höhe von 120.000 € gedeckt werden.

Eine im Auftrag der Stadt durch das Burgdorfer Architekturbüro Mispagel erstellte überschlägige Kostenschätzung für die Sanierung des Spritzen- und des Kühlhauses schließt mit einem Betrag von 260.000 € (Anlage 3 dieser Vorlage).

 

Dem Verein liegen bereits Zuwendungsbescheide der Niedersächsischen Sparkassenstiftung in Höhe von 10.000 € (inklusive Zuwendung der Stadtsparkasse Burgdorf in Höhe von 2.500 €), abrufbar bis Mitte Oktober 2022, und der Niedersächsischen Bingo Umweltstiftung in Höhe von 20.000 € vor (abrufbar bis 31.08.2023). Über den beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser über einen Betrag in Höhe von 40.000 € gestellte Zuwendungsantrag im Rahmen der Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZIELE) ist noch nicht beschieden worden. Der Verein geht davon aus, dass eine diesbezügliche Bewilligung in Kürze erfolgt.

 

Mit Schreiben vom 07.02.2022 (Anlage 2 dieser Vorlage) erklärt der Verein „Otzer Vereine und Verbände e.V.“ beide Gebäude durch Erwerb in das Eigentum des Vereins übernehmen zu wollen und beantragt gleichzeitig eine Zuwendung der Stadt Burgdorf für die Sanierung in Höhe von insgesamt 50.000 €.

 

Nach eingehender Prüfung im Haus wird es am günstigsten gesehen, lediglich die Gebäude als Sondereigentum an den Verein zu übertragen. Damit würden keine Flächen aus dem umliegenden Bereich herausgelöst werden und sich somit auch keine Änderungen für die vorgesehenen Maßnahmen zur Gestaltung des Lindenbrinks im Rahmen des LEADER-Projektes ergeben. 

 

Eine Veräußerung an den „Otzer Vereine und Verbände e.V.“ ist aus Sicht der Gebäudewirtschaft die wirtschaftlichste Lösung.

Verbleibt die Immobilie bei der Stadt Burgdorf betragen die Investitionskosten mindestens 260.000 €, zuzüglich der Subvention der Nebenkosten in Höhe von ca. 120 € pro Jahr.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

(Kugel)