Betreff
Neubau Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule - Zustimmung zu einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
Vorlage
BV 2022 0124/2
Aktenzeichen
20.022.005
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

1.900.000 €

21800.787100

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 119 Abs. 5 NKomVG der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.900.000 € für das Produktkonto 21800.787100 (Auszahlungen für Neubau IGS) zu.

     

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Um die nachfolgend aufgeführten Aufträge für den Neubau der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule umgehend zu vergeben, ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.900.000 € erforderlich, da die bisher zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen. Die erforderlichen Ansätze werden über den Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um folgende noch zu vergebende Maßnahmen:

 

1)   Es soll eine Fahrradüberdachung mit einem Dach aus PV-Modulen gebaut werden. Sollten die Stadtwerke Burgdorf GmbH die Solarstromanlage nicht als Betreiber übernehmen können, soll stattdessen eine Fahrradüberdachung mit Gründach gewählt werden.

 

2)   Die Sitzgelegenheiten in Flurzonen werden beim TU nachbeauftragt.

 

3)   Die vorbereitenden Maßnahmen für die Innenhofbeleuchtung werden beim TU- beauftragt.

 

4)   Der Bau eines Buswartehäuschens wird beim TU nachbeauftragt.

 

5)   Der Einbau von Aluminiumfenstern wird beim TU nachbeauftragt.

 

6)   Die notwendigen Teilleistungen Feuerlöscher, Einbauten Sporthalle und Fertigstellungspflege werden beim TU nachbeauftragt.

 

7)   Der Neubau der RBG erhält eine vollelektronische Schließanlage. Planung und Baubegleitung erfolgen durch Abt. 25.

 

8)   Für Risiken der Bauplanung werden 220.000 € im Haushalt 2023 bereitgestellt.

 

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen über 10.000 € liegt gem. § 119 Abs. 5 NKomVG beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist durch Nicht-Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung bei dem Produktkonto 57300.787141 (Bauhof Zusammenlegung – Neubau) gewährleistet.

 

 

(Pollehn)